An fremde Handys gehen = Strafbar?
Hallo,
wenn jemand an ein fremdes Handy geht,ist es dann strafbar (verletzung der Privatsphaere etc.)?
und was ist wenn man dann noch dinge vom handy oescht oder sogar sich dinge schickt (ohne einwilligung vom Handybesitzer)?
Mfg
5 Antworten
Ja, das kann strafbar sein. SMS fallen unter das Briefgeheimnis. Und wenn Du welche versendest, die Geld kosten, ist das "Erschleichung von Leistungen". Derjenige, der dabei erwischt wird, kann angezeit werden. Abgesehen davon kann so etwas die Freundschaft und das Vertrauen kosten. Dafür braucht man noch nicht einmal die Polizei.
Ob die Polizei erfreut ist, wenn sie eine solche Anzeige aufnehmen muss, steht auf einem anderen Blatt. Solange es Dir keinen erkennbaren Schaden zugefügt hat, werden sie Dir vermutlich raten, dieses privat zu lösen.
ich wollte nur wissen in wie weit das strafbar ist
"Verletzung des Postgeheimnisses", "Postdiebstahl", bei peinlichen Fotos und Dateien "Rufmord". Namen hat man für diese Dinge bei einer Anzeige schon.
ich meinte aber nur dateien wie fotos,videos etc
Wer sich einfach Dateien und Fotos unbefugt schicken lässt, verletzt womöglich Urheberrechte. Diebstahl kann man es auch nennen.
Ja, damit hat man fremdes Eigentum zerstört und die Privatsphäre ist ohnehin durch die Verletzung des Briefgeheimnisses schon verletzt.
wie würdest DU es sehen, wenn jemand das so mit DEINEM handy machen würde ?
tatsache ist jedenfalls, daß es dem besitzer gehört, und er die verfügungsgewalt darüber hat .
ok.. es ist ja nur ein "handy" ... führen wir es mal fort ..darf jemand ein fremdes fahrrad benutzen, ohne einverständnis des besitzers ? ok.. es ist ja "nur" ein fahrrad...
darf jemand ein fremdes auto benutzen, ohne einverständis des besitzers .. ?
usw...ANTWORT : was einem nicht gehört, darf man ohne einverständnis des besitzers nicht benutzen ... egal ob es etwas "kleines, unbedeutendes" ist .. oder was "großes, bedeutendes"
was moechtes du mir damit sagen?
daß das eigentum von anderen zu respektieren ist .. es ist so zu sehen als "wäre es nicht da " ..
Ohne jetzt einen Gesetzeskommentar zur Hand zu haben bezweifle ich eine Strafbarkeit nach § 202 StGB. Die Vorschrift spricht von verschlossenen Schriftstücken - eine SMS als solches anzusehen könnte jenseits der zulässigen Auslegung sein (Bestimmtheitsgebot).
Es kann m.E. also durchaus sein, dass ein solches Verhalten keine gesetzliche Strafvorschrift erfüllt.
Montag bin ich wieder in der Uni-Bibliothek, dann kann ich diese Frage genau beantworten.
In der Praxis kaum, wenn Du z.B. ein Handy findest und es klingelt, kannst Du wohl davon ausgehenm dass die mutmaßliche Einwilligung des Eigentümers vorliegt, er kann ja selbst sein und will nur sein Gerät zurück ! Was das Verschicken von Daten mit einem fremden Gerät anbetrifft oder gar das Löschen vorhandener Daten, so ist die eine ganz andere Gescjichte
Oh je, wie will man das denn je beweisen? Gibt sicherlich zwischenmenschlichen Streß ohne Ende, aber ich glaube kaum, das da rechtlich was geht, ohne Zeugen. Moralisch gesehen ist das aber echt daneben.
kann man es denn strafrechtlich verfolgen?
Ja, aber es kann auch sehr gut sein, dass ein derartiges Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
die person hat es zugegeben und eine andere weiss davon
Schreib doch einfach klar und deutlich, wer was gemacht hat: Z.B. Angestellte hat Fotos von sich und Chef gelöscht oder bester Freund hat Partyvideo an 10 Leute geschickt, dann kann man dir auch helfen!
ich mein private dateien senden (Bilder,Videos etc) oder sowelche dinge loeschen