Hallo,
ich habe folgende Frage:
Gestern wurde mir meine Arbeitsstelle (fristlos) gekündigt, da ich eine Beziehung zu einer Frau habe, welche in der Einrichtung, in der ich arbeitete, wohnt (allerdings nicht in dem Haus, in dem ich gearbeitet habe, sondern in einem anderen Haus der gleichen Einrichtung). Ich war Erzieher in einer sogenannten "Mutter/Kind-Einrichtung", wo alleinerziehende Mütter leben, die auf Anraten vom Jugendamt dorthin geschickt wurden. Grundlage der Betreuung dort ist in der Regel die Tatsache, dass die Mütter (allesamt erwachsene Frauen) Erziehungsschwierigkeiten mit ihren Kindern hatten/haben.
Die Frauen dort sind allesamt weder krank noch gebrechlich oder sonstwas, es geht schlichtweg um die Gewährleistung des Kindeswohls deren Kinder. Es handelt sich also um selbstbestimmte Erwachsene, mit der einzigen Einschränkung, dass sie eben (mehr oder weniger freiwillg) in einer Einrichtung leben. ("mehr oder weniger freiwillig" heisst in diesem Fall, dass die Mütter vom Jugendamt gesagt bekommen haben "entweder Sie nehmen die Hilfe an/ziehen in die Einrichtung, oder ihr Kind wird fremduntergebracht, Pflegefamilie oder so.)
Nun ergab sich eine Beziehung bzw. ein Verhältnis zwischen mir (36 J.) und einer betreuten Mutter (25 J.).
Gesehen hatten wir uns ausschließlich dann, wenn die Mutter "Babyfrei" hatte, was zweimal pro Woche der Fall war. Unsere Beziehung spielte sich also ausschließlich auf Erwachsenenebene ab, das Kind war da logischerweise komplett draussen vor.
Mein Chef hat mir bei der Entlassung die wüstesten Drohungen an den Kopf geschmissen, unter anderem eben auch, dass er anwaltlich prüfen will, ob er gegen mich vorgehen kann wegen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Als "Schutzbefohlene" sieht er in diesem Fall die erwachsene Mutter an.
Und genau auf den Punkt bezieht sich meine Frage. Liegt hier überhaupt "Missbrauch von Schutzbefohlenen" vor, bzw. ist die Mutter im rechtlichen Sinne überhaupt eine/meine "Schutzbefohlene"??? Selbstverständlich sind die Kinder der Mütter Schutzbefohlene, aber die Mütter selber?
Ich habe zu diesem Thema nachgeforscht, und aus meinen Erkenntnissen komme ich zu dem Schluss, dass ich NICHT strafrechtlich relevant gehandelt habe. Das dieses Verhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne angreifbar ist und mir deswegen gekündigt wurde, akzeptiere ich an dieser Stelle einfach mal. Ich kann aber keinen Straftatbestand erkennen, da "Schutzbefohlene" laut allgemeiner Definitionen in der Regel Minderjährige sind oder aber pflegebedürftige Erwachsene (z.B. Behinderte im Heim). Beides ist hier aber nicht der Fall.
Ich bin für jede Meinung sehr dankbar.
MfG
Holger
müsste in dem Fall bewiesen werden dass jemand nicht damit einverstanden ist?
Oder das jemand einverstanden ist damit?