An die Juristen, Kind im Mietvertrag mit aufgenommen,ab 18 mit Hauptmieter?
Hallo, ich hab ne Frage: Als ich damals den Mietvertrag unterschrieben habe, war mein Sohn 5 Jahre alt. Die Vermieter waren ein liebes, altes Pärchen und haben , gut meinend, ihn mit in den Vertrag aufgenommen, obwohl er erst 5 war. Dann wurde noch eine Ergänzung zum Mietvertrag gemacht aufgrund Vermieterwechsel, Kernsanierung etc, vor nem Jahr ca, wo er noch 17 war und ich als alleinige Mieterin, vom neuen Vermieter in der Ergänzung eingetragen wurde.
Was heißt das nun? Der alte Vertrag bleibt ja soweit bestehen.
Bedeutet das, das er mit dem 18 Lebensjahr nun mit zum Hauptmieter gehört obwohl er bei Vertragsabschluss damals erst 5 war?
Er sagt nämlich jetzt, er steht mit im Mietvertrag und darf bestimmen, ob er jetzt sein Zi untervermietet für die Zeit im Ausland oder nicht.
Danke schonmal vorab!🤗
6 Antworten
Dein Sohn ist nicht Mitmieter, sondern lediglich Mitbewohner. Als solcher hat er nicht das Recht, sein Zimmer weiter zu vermieten.
Hat er denn bisher Miete an dich gezahlt? Wenn ja, könnte man zumindest einen mündlichen Mietvertrag zwischen dir und ihm annehmen.
Mit deiner Zustimmung dürfte er sein Zimmer untervermieten.
Beitrag zur Lebensführung (sog. Kostgeld) zählt da nicht mit.
Seitdem er BAföG bezieht Plus Unterhalt, was ihm ja zusteht seitdem er 18 ist, zahlt er anteilig Miete. Halte ich auch für wichtig sich dann zu beteiligen. Er hat momentan mehr Geld als ich zur Vergügung, beteiligt sich an fast nichts, wenn man ihn nicht bittet und lebt sonst auch in den Tag hinein. Das kommende Sommersemester kann er mit 2 Freunden auf Lanzarote verbringen,wo er ausser Strom,Wasser und Lebensmittel nichts zahlen muss. Da nur online Vorlesungen stattfinden, die er vorher schon kaum besuchte, möchte er dort sein Sommersemester verbringen, aber ob er dort dann ernsthaft studiert, wage ich zu bezweifeln. Im Endeffekt muss er das selbst entscheiden, aber ich soll mich jetzt umstellen durch fremde Untervermieter, damit er dort weiter in den Tag leben kann. Wenn er dort ein Ziel hätte oder Miete zahlen müsste,könnte ich das ja noch verstehen....aber so..
Ein Vertrag mit einem 5-Jährigen ist sittenwidrig und somit nichtig. Du bist also alleine Mieterin der Wohnung. Dein Sohn darf dort aber so lange wohnen, wie du es ihm gewährst.
Natürlich kann dein Sohn "sein" Zimmer, nicht einfach an eine dritte Person weiter vermieten.
Da du als alleinige Mieterin im Vertrag stehst, hat er kein Mitbestimmungsrecht...selbst wenn er eines hätte bräuchte er deine Zustimmung für die Untervermietung...
Im Hauptvertrag,also im eigentlichen Mietvertrag, wurde er damals mit aufgenommen als Kind. Aber mit Minderjährigen macht man keine Verträge,schon klar! Die wussten es nicht besser und haben sich gedacht, schreiben wir den Kleinen mal mit dazu, er wohnt ja auch da.
Aber jetzt ist er volljährig,ändert sich dann trotzdem nichts? Das ist ja die Frage.
Als Mieter muss man den / einen Mietvertrag unterschreiben, ohne Unterschrift des Mietvertrages ist man kein Mieter. Das und der Umstand, dass dein Sohn damals bei Abschluss des Mietvertrages erst 5 Jahre war, schließt ein Mietvertragsverhältnis mit dem Vermieter aus. Der hat es damals halt irrigerweise so als Mieter eingetragen, ist aber ohne jegliche Rechtswirkung.
Was hier angeommen werden kann, wäre , dass zwischen dir und deinem Sohn ein mündlicher Mietvertrag besteht, da er dir Miete für sein Zimmer zahlt.
Er müsste jetzt weiterhin die bisherige Miete zahlen, auch wenn er sich im Ausland aufhält. Dann könnte er mit Zustimmung von dir das Zimmer untervermieten aus wirtschaftlichen Gründen. Wenn er zwei Monate keine Miete gezahlt hat, darfst du ihm den (mündlichen) Mietvertrag schriftlich fristlos kündigen.
Warte also ab, ob er zahlt oder nicht, du musst ihm die Konsequenzen nicht auf die Nase binden. Erst wenn er Mietschuldner geworden ist.
Ok.. vielen Dank! Was bedeutet aus wirtschaftlichen Gründen? Über welchen Betrag reden wir da? Er zahlt ja Vorort keine Miete. Muss er dem Hauptmieter also mir die Gründe darlegen...? Und ich dann dem Vermieter falls er dagegen ist?🤔
Soviel ich weiß..hat er noch eine gute Summe monatlich übrig..selbst wenn er weiterhin Miete zahlt.
Habe ich es richtig verstanden das er weiterhin verpflichtet wäre Miete zu zahlen wenn er hier wohnen bleibt? Das entfällt nicht einfach so obwohl er nicht da ist...es re natürlich was anderes wenn er dort Miete zahlen müsste...doppelte Miete ist ja Quatsch...
Selbstverständlich muss er weiterhin Miete zahlen (mündlicher Mietvertrag) an dich als sein Vermieter). Solange er diesen (mündlichen) Mietvertrag nicht schriftlich kündigt, bleibt er Mieter, unabhängig ob er in der Wohnung/dem Zimmer wohnt oder nicht und muss Miete zahlen. Macht er das zwei Monate nicht, darf ihm (von dir) fristlos gekündigt werden.
Eine Untervermietung aus wirtschaftlichen Gründen ist darin zu sehen, dass Miete gezahlt wird, anderenorts aber Kosten für eine Unterkunft entstehen. Nichts destotrotz braucht dein Sohn deine Zustimmung zur Untervermietung seines Zimmers. Da auf Lanzarote ihm allerdings keine Miete abverlangt wird, kommt ein Anspruch auf Untervermietung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum Tragen.
Mit deinem Vermieter hat dein Sohn kein Mietverhältnis dazu habe ich ja schon ausgeführt. Diesen berührt das Problem nicht.
Steht er wirklich als Mieter im Vertrag oder nur als mit einziehende Person?
Also, habe noch mal geguckt. Da steht im Einheitsmietvertrag unter Mieter, zuerst mein Name und dann sein Name.
Das spielt doch überhaupt rechlich nicht die geringste Rolle. Ein Fünfjähriger kann keinen Mietvertrag abschließen. Der Vermieter hat naiverweise den Kleinen als Mieter eingetragen, das ist er aber nicht, sondern nur Mitbewohner. Darauf kann sich dein Sohn also nich berufen.
Da er inwischen volljährig ist und Miete an dich zahlt. ist er jetzt dein Untermieter mit einem zumindest mündlichen Mietvertrag. Der beinhaltet auch die regelmäßge Zahlung der vereinbarten Miete. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, könntest du den Mietvertrag schriftlich kündigen.
Ja, ja schon klar! Hab nur geantwortet auf die Frage von anitari.😊
Das es rein rechtlich nie einen Vertrag mit deinem Sohn gegeben hat (5 jährige können keine verträge schließen), bist nur du die mieterin.
Und er kann nicht einfach so sein Zimmer vermieten
Momentan zahlt er anteilig Miete, würdest Du das auch weiterhin so handhaben, wenn er im Ausland ist? Da muss er nämlich keine Miete zahlen..ich finde es ein bisschen frech, sich jetzt den Anteil durch eine Untervermietung auch noch zu ergattern und sich dort eine schöne Zeit machen zu wollen.
Das dachte ich mir schon. Ein bisschen Höhenflug vermutlich.😁
Jo, aber man kann es ja mal versuchen und dann das Geld einsparen für Die Zeit im Ausland..😊