An altes Expose von immobilienscout24 drankommen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Größe der Wohnung sollte immer im Mietvertrag drin stehen. Eine ganze Reihe von Betriebskosten wird zumindestens teilweise nach der Fläche umgelegt. Ein Beispiel wäre die Grundsteuer - die wird ausschließlich über die Flächte umgelegt. Heizkosten werden entweder 30/70 oder 50/50 auf Fläche/Verbrauch umgelegt....usw.

Ich würde an eurer Stelle ganz einfach erstmal beim Vermieter und/ oder Makler anfragen, ob er euch das Exposé schicken kann - denn einer von beiden hat es bestimmt aufgehoben. Versucht auch eine Ergänzung zum Mietvertrag zu machen, indem die Fläche angegeben wird.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 13.07.2011, 01:15

danke

angy2001  13.07.2011, 09:10
@mmmmmax

gern geschehen.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 13.07.2011, 11:55
@angy2001

der makler hat mir das expose geschickt, wir schauen mal, ob wir noch ne erweiterug des mietvertrags machen, grundsätzlich müssen wir halt wirklich erstmal überprüfen, ob die wohnung wirklich kleiner als 76qm groß ist.

vielen dank an alle nochmal

die größe muss zwingend angegeben werden, der ist so nicht gut der Mietvertrag, vielleicht sogar nichtig.

Verlangt dringend einen "richtigen" oder stellt einfach Mietzahlung ein....

Wie Du richtig sagst hat das Expose keine Rechtsverbindlichkeit. Wichtig ist was im Mietvertrag steht.

Über den Makler könntest Du noch an das Expose herankommen.