An alle Studenten - Attest beim Fehlen einer Klausur?
Ich habe mal eine Frage an alle Studenten hier. Ist es bei euch auch so, dass ihr ein ausführliches Attest (genauen Krankheitsverlauf + Aufzählung aller körperlichen Einschränkungen) einreichen müsst, wenn ihr bei einer Klausur fehlt und nachschreiben wollt?
Ein Attest in der Form "Frau XY hatte eine Grippe und eine starke Entzündung von Hals- und Rachenraum und konnte aus diesem Grund 3 Wochen nicht zur Hochschule" (natürlich etwas fachlicher formuliert nur ich kenne gerade die Fachausdrücke nicht) ist angeblich nicht ausreichend genug.
Ich frage mich gerade, was mein Arzt da noch alles reinschreiben soll, wenn ich eben eine Grippe hatte und mein Hals und Rachenraum eitrig entzündet war. Der Arzt kriegt ja auch immer nur eine Momentaufnahme, dass heißt er kann nicht schreiben was für Einschränkungen ich alle hatte oder eine Diagramm mit meinem täglichen Fieberverlauf beilegen...
Ich wollte einfach Mal fragen, ob das bei euch auch so ist. Was eure Ärzte da alles reinschreiben. Und ob es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt.
6 Antworten
Was die wollen ist ein ausführliches Attest vom Amtsarzt und nicht vom Hausarzt. Leider geht es so in den Unis zu. Meiner Meinung würde so etwas vom Hausarzt reichen. Denn der kennt mich schließlich besser als so ein dahergelaufener Amtsarzt.
Die Gesundheitsämter haben in den meisten Städten vomMedizinischen Dienst offene Sprechstunden.
Ich denke, das wird an jeder Uni anders sein. Bei mir ist es so, dass man, wenn man bei einem normalen Tag fehlt (wir haben immer Praktika mit strenger Anwesenheitspflicht), nur ein "normales" Attest vom Arzt braucht. Man darf allerdings trotzdem nur immer eine bestimmte Anzahl an Tagen fehlen (10-20%) und nachholen muss man die Versuche sowieso.
Bei einer Klausur war ich noch nie krank, aber ein Kommilitone von mir. Und bei ihm war es auch so, dass das "normale" Attest nicht gleich akzeptiert wurde. Er hat dann aber schnell aufgegeben, weil wir bei dieser Klausur unbegrenzt viele Versuche hatten, und hat es dann halt einfach als ersten Fehlschuss zählen lassen. Ich denke auch, dass es einen Unterschied macht, ob du dann einfach beim nächsten Nachholtermin mitschreiben kannst oder ob sie wegen dir extra eine neue Klausur ansetzen müssten (dagegen wehren sie sich natürlich mit Händen und Füßen und stellen ggf. auch lächerliche Anforderungen an das Attest).
Jedenfalls wollte ich es nach dieser Geschichte nicht darauf ankommen lassen und habe mir, als die Bahn mal wieder Signalstörung hatte und ich dringend zur Klausur musste, einfach ein Taxi genommen. Mit Bestätigung von der Bahn, dass sie nicht fahren konnte, wie es in der Schule noch gegangen ist, wollte ich es gar nicht erst versuchen.
Es geht niemanden etwas an, welche Krankheiten du hast und das muss man auch nicht angeben. Deswegen bekommt man bei einem Attest auch zwei Ausführungen. Einmal für die Krankenkasse, da steht die Diagnose des Arztes drauf und einmal eine Ausführunf für den Arbeitgeber/Schule etc. und da steht drauf von wann bis wann du krank geschrieben bist und mehr musst du nicht belegen.
Nein, dass ist ja nur die Arbeitunfähigkeitserklärung. Die reicht der Hochschule aber nicht mehr, die verlangen ein ausführliches Attest und entscheiden dann darüber, ob es ihnen als Grund ausreicht. Wenn es nicht ausreicht, dann darf man die Klausur nicht nachschreiben und kann sein Studium beenden.
Ja bei meiner FH ist das auch so. Mein Arzt hat erst nur rauf geschrieben ''ärztliche Schweigepflicht''. Dann haben die aber rumgeheult und dann hatte ich keine Lust mehr und hab von meinem Arzt einfach irgendwas schlimmes reinschreiben lassen. Dass das rechtlich richtig ist, bezweifel ich aber mal stark.
Ja ich musste meinen Arzt erst von der Schweigepflicht entbinden und das war ja auch nicht das erste Attest, das er in seinem Leben geschrieben hat. Ich finde das zwar schon dreist genug, aber da mein Arzt denen geschriebe hat, was ich habe frage ich mich, was genau die eigentlich hören wollen.
Ich habe bisher Gott sei Dank noch nie fehlen müssen, aber das regelt sich - so denke ich - von Universität zu Universität unterschiedlich.
Google doch mal "Anforderungen an ein Attest: Uni XYZ", dann wirst du sicherlich fündig.
Ich weiß nur von anderen Studenten, dass bei denen eine AU völlig ausreichend ist. Diese Regelung ist bei uns auch neu und bei uns in der Prüfungsordnung steht dazu "der Arzt [muss] die aktuellen krankheitsbedingten Störungen nachvollziehbar beschreiben". Und meiner Meinung nach ist dann "XY hatte Grippe und dadurch eine eitrige Rachenentzündung" doch genau die Beschreibung der krankheitsbedingten Störung. Ich frage mich halt, was ein Arzt noch alles dazu schreiben soll.
Deshalb würde ich einfach gern wissen, wie Atteste bei anderen Studenten aussehen. Ich meine wenn ich Magen-Darm hätte, soll der Arzt dann auch noch dazu schreiben welche Farbe der Stuhl hatte oder was? :D
Haha, ich gebe dir da vollkommen Recht :D
Das würde ich echt mal mit den dafür zuständigen Leuten deiner Uni absprechen, ich kann sie einerseits schon verstehen, denn sein wir mal ehrlich: Mindestens 30% der Attest-Nutzer sind nicht wirklich krank, böse Leute würden nun behaupten, es gebe Ärzte, die Atteste austeilen wie Süßigkeiten.
Rede mit den Leuten von der Prüfungsordnung, die sollen dich da mal aufklären.
Ja, das hatte ich auch noch vor zu Mal das einfach mal so geändert wurde und kein Student etwas davon weiß. Und es jetzt anscheinend zu einigen Komplikationen kam, das die Atteste nicht ausreichend sind....ätzend sowas...
So krass ist das bei euch?
Kriegt man denn sofort einen Termin bei einem Amtsarzt?