Darf der Lehrer mir eine 6 geben weil ich beim Nachschreibetermin gefehlt habe, trotz Attest?
Hallo liebe Community, ich konnte auf Grund einer Grippe eine Deutscharbeit nicht mitschreiben. Daraufhin wurde ein Nachschreibetermin ausgemacht. Als die Grippe besser wurde bin ich dann wieder zur Schule gegangen und war auch wieder in meinem Nebenjob arbeiten, aber dann hab ich mir ne Nasennebenhölenentzündung eingefangen. Hab höllische Kopfschmerzen... war auch schon bei Arzt, der hat mich für diese Woche krankgeschrieben. Problem ist, dass morgen der Nachschreibetermin ist und ich da wahrscheinlich nicht kommen kann weil ich mich mit diesen Kopfschmerzen null konzentrieren kann. Ich hab aber mitbekommen, dass der Lehrer den Leuten, die beim Nachschreibetermin fehlen eine 6 geben will. Das darf der Lehrer aber nicht machen oder? Ich hab es mir ja nicht rausgesucht dass ich krank bin...
Ich wäre dankbar wenn mich jemand über den Sachverhalt aufklären kann
7 Antworten
Hallo,
wenn Du bei beiden Terminen ein Attest hattest, darf der Lehrer Dir dafür keine 6 geben. Er muss Dir aber keinen weiteren Nachschreibetermin anbieten, sondern kann die Arbeit entweder nicht werten, d. h. sie geht gar nicht in die Note ein oder er kann Dich über eine mündliche Leistungsüberprüfung bewerten, die dann wie eine Arbeit zählt.
Dann wird die Arbeit entweder nicht gewertet oder Du bekommst eine mündliche Leistungsüberprüfung.
Nein, wenn du ein ärztliches Attest hast, bist du entschuldigt. Er dürfte nur eine sechs hergeben, wenn du kein ärztliches Attest hast, was bei einer Krankheit während einer Prüfung Pflicht ist. Du musst aber keine Angst haben, ich würde mich nur nach dem Ende der Krankschreibung bei dem Lehrer höflich entschuldigen, von selbst auf ihn zukommen und nicht warten, bis er dich anspricht. Das macht eine ganze Menge her;) Eine sechs kriegst du nicht, das darf er nicht.
Direkte Antwort darauf gibt es Nicht. Einzelfall ansehen.
Wenn jemand etwas abgeliefert hat, darf ein Lehrer keine 6 geben, "nur" 5.
"Abliefern" kann ein Kritzel auf dem Papier sein, oder auch ein Schreiben an den Direx. Wenn es zu spät war, zum Beispiel aus akuten gesundheitlichen Gründen, den Rektor mit ärtzlicher Bestätigung anlaufen. Er kann die Verdonnerung rückgängig machen. Aber dafür braucht er handfeste bestägte Beweise. Welche Sie ihm liefern müssen.
Ärztliche Bestätigung mit Datum des Anfangs Ihres Leidens machen lassen, dazu vielleicht eidesstattliche Erklärung Ihrer Eltern.
Ob das hinhauen wird, kann ich nicht wissen. Rein rechtlich sollte es. Aber manche Leute sind derart verbiestert :-(
Hi,
wenn du von deinen Eltern krank gemeldet wirst kann und darf der Lehrer dir keine 6 geben, weil es rechtlich nicht erlaubt ist, da du ja aus Gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen konntest. Falls er dir aber eine 6 geben solltest du mit deinen Eltern zum Direktor/in gehen, dort bekommt der Lehrer vom Direktor/in gehörig was zu hören, so hab ich das gemacht.
war auch schon bei Arzt, der hat mich für diese Woche krankgeschrieben.
Und das Attest liegt der Schule auch bereits vor?
Dann gibt's kein Problem.
Falls dein Lehrer diese Note unbedingt noch von dir braucht, wird er dich nachschreiben lassen.
Aber: Stell dich darauf ein, dass es direkt am Montag sein kann!
Wenn dich deine Kopfschmerzen heute bereits hier schreiben lassen, dann hast du ja noch Zeit genug, dich vorzubereiten.
Hatte bei beiden Terminen einen Attest, und diesen hab ich auch pünktlich abgegeben.