Darf mir das Nachschreiben einer Klausur verweigert werden?
Hallo,
entschuldigung für den kommenden Roman, muss es leider etwas genauer beschreiben.
ich besuche die 13. Klasse eines Gymnasiums in RLP und hätte Freitag vor 2 Wochen eine Klausur in Informatik schreiben sollen. Die Klausur stand in der 5. und 6. Stunde an und ich war von der 1-4 Stunde in der Schule. Nun musste ich allerdings aufgrund eines unwohlseins die Schule kurz vor der Klausur verlassen. Natürlich weiß ich, dass ich einen Attest brauchen würde, deshalb bin ich direkt zum Arzt und habe mich von meiner Freundin, die den selben Informatik Kurs besucht, bei meinem Info Lehrer abmelden lassen (!). Der Arzt schreib mich auch noch für den Montag und Dienstag krank, sodass ich am Mittwoch wieder in der Schule war. An diesem Mittwoch habe ich allerdings noch nicht den Attest abgegeben, da ich an diesem Tag nicht meinen Stammkursleiter hatte (habe ich in 14 Jahren Schule immer so gemacht). So, nun zum Problem: Mein Info Lehrer meint nun mich die Arbeit nicht nachschreiben zu lassen, weil ich a) nicht persönlich bei ihm war um mich abzumelden und b) den Attest nicht am Mittwoch bei ihm abgegeben habe. Die Arbeit wurde somit mit 0 Punkten bewertet.
Nun meine Frage: Steht irgendwo geschrieben, dass ich mich a) unbedingt persönlich abmelden muss und b) dass ich den Attest direkt abgeben muss wenn ich wieder in der Schule bin, auch wenn ich an diesem Tag nicht den Lehrer habe, dem ich solche Dinge geben muss?
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten.
Grüße
6 Antworten
Gem. § 37 der Übergreifenden Schulordnung ist ein Attest respektive eine Entschuldigung spätestens am 3. Tag vorzulegen. Wird diese Frist versäumt, gilt regelmäßig die Fehlzeit als unentschuldigt, und insofern ist die Bewertung der Klausur mit 0 Punkten korrekt.
Steht irgendwo geschrieben, dass ich mich a) unbedingt persönlich abmelden muss
Nein, auch wenn das der Normalfall ist; es muss aber in der Tat sich entweder der/die SchülerIn selbst oder ein gesetzlicher Vertreter sein. I.d.R. wird sich die Lehrkraft aber damit begnügen, wenn überhaupt eine Meldung erfolgte, und die Abwesenheit keine notenrelevanten Folgen hat (was hier ja gerade leider der Fall war).
und b) dass ich den Attest direkt abgeben muss wenn ich wieder in der Schule bin,
Ja.
auch wenn ich an diesem Tag nicht den Lehrer habe, dem ich solche Dinge geben muss?
Das Attest respektive die Entschuldigung ist in diesem Fall ohnehin dem Sekretariat der Schule vorzulegen.
NB.: Von einem Abiturienten oder Abiturientin darf man das eigentlich getrost als Grundwissen aus 13 Jahren Schulbesuch voraussetzen, ebenso wie die Kenntnis der eigenen Schulordnung.
Du schreibst, du warst Freitag krank geworden und bis Mittwoch nicht in der Schule und hast bis dahin das Attest nicht abgegeben (?)
Manche Lehrer nehmen auf die Regelung keine Rücksicht, andere schon, du musst auch daran denken, dass der Lehrer meist eine komplett neue Arbeit für dich anfertigen muss und das kostet auch Zeit & Nerven.
Das Attest muss am 3. Fehltag eingereicht werden, d.h. du hättest es z.B. beim Sekretariat abgeben müssen. Bei uns stehen die Regelungen der Schule diesbezüglich hinten auf den Entschuldigungszetteln und im Reader der Schule. Ich glaube aber, dass es bei nahezu jeder Schule mit dem 3. Tag so ist.
Ich zweifel nicht daran, dass du wirklich krank warst (einige hier scheinen schon wieder Wahrsagerfähigkeiten zu besitzen) aber du hättest das Attest viel früher reinreichen müssen. Soweit die selbe Regelung bei euch besteht, hättest du dich auch persönlich abmelden müssen. Das heißt, dass der Lehrer wahrscheinlich im Recht ist. Du kannst allerdings mal beim Rektor nachfragen oder vorher mit deinem Lehrer sprechen.
Steht irgendwo geschrieben, dass ich mich a) unbedingt persönlich abmelden muss und b) dass ich den Attest direkt abgeben muss wenn ich wieder in der Schule bin, auch wenn ich an diesem Tag nicht den Lehrer habe, dem ich solche Dinge geben muss?
a) nein, wenn du wegen akuter Erkrankung sofort zum Arzt musst
b) ja. Dafür gibt es Klassenlehrer und Schulsekretariate. Dieses Wissen sollte man bei einem Abiturienten voraussetzen.
c) Hast du schon einmal was von der Existenz einer Schulordnung gehört? Falls nicht, wird es nach 14 Jahren Schulbesuch langsam Zeit.
d) DAS Attest
Hi,
also hier ist es so:
Das Attest muss spätestens drei Werktage nach Versäumen der Klausur beim Tutor (bzw. Stammkursleiter) eingegangen sein, damit der dir die Fehlzeiten als entschuldigt eintragen kann.
Notfalls gibt du es eben bei den Oberstufenkoordinatoren (hier nennen wir die PäKos) ab.
Ist jetzt schwierig, da eine Nachschreibklausur nicht geschoben werden kann...ich kann das nicht sagen, weil ich so gut wie nie fehle und auch bisher jede Klausur mitgeschrieben habe.
Vielleicht findest du hier was:
http://gymnasium.bildung-rp.de/rechtsgrundlagen.html
Du kannst dich auch nochmal mit den Oberstufenkoordinatoren oder der Schulleitung besprechen, wie die Rechtsgrundlage nun aussieht.
LG
Dass man nur für Klausren in die Schule kommt kenne ich ja (und wahrscheinlich jeder, der mal in der Schule war auch) aber die ganze Zeit in der Schule zu sein und sich dann vor der Klausur drücken? Das ist schon ziemlich dreist. Dann ist es kein Wunder, dass dein Lehrer da so streng reagiert. Du hättest dich sowohl persöhnlich abmelden können, als auch das Attest in sein Fach legen lassen, oder ihm das zu mailen/faxen können. Aufm Gang hättest du auch das Gespräch mit ihm suchen können.
Natürlich sollte man sich persönlich abmelden, allerdings zu behaupten, die Fragestellerin hätte sich vor der Arbeit gedruckst, finde ich nicht richtig. Es kann eben auch mal vorkommen, dass man in der Pause und vor einer Arbeit krank wird.
Man wird ja nicht von jetzt auf gleich so krank, dass man keine Klausur mitschreiben kann wenn man bereits in der Schule sitzt. Sie/er muss sich ja schon morgens unwohl gefühlt haben und dann sollte man lieber ganz Zuhause bleiben.
Ich weiß natürlich, dass ich einen Attest brauche und auch, dass ich mich abmelden muss, beides habe ich besorgt/erledigt. Allerdings ist es mir neu, dass es zu solchen Problem kommt, wenn ich das Attest erst nicht am ersten Tag abgebe wenn ich wieder gesund bin, sondern am zweiten.
Danke für die Antwort