An alle Pflegekräfte da draussen, braüchte dringend Rat!
Hallo, wer kann mir weiter helfen? Übernächste Woche fange ich evtl. in der Altenpflege in Teilzeit an. Des letzteren habe ich erst erfahren, dass nur die reine Arbeitszeit beim Kunden/Patienten bezahlt wird und die Fahrtzeit z.B dort hin wird nicht berücksichtigt:-(( Dann muss ich auch noch mit meinem eigenen Wagen fahren, bekomme zwar die Kilometer bezahlt....ist aber nicht wirklich viel. Ich bin die ganze Zeit hin und her gerissen ob ich den Arbeitsvertrag überhaupt unterschreiben soll. Ich bekomme zwar weiter Lohnfortzahlung bei Krankheit und habe auch reguläre Urlaubstage aber kann mir bitte einer sagen wie ich auf meine Stunden kommen soll, wenn ich zB. zwei Wochen Urlaub habe oder eine Woche vielleicht krank bin? Wenn mir doch nur die reine Arbeitszeit auch bezahlt wird? Wäre echt toll wenn einer davon Ahnung hat. Danke
6 Antworten
Anfahrtwege werden üblicherweise in keinem Job zur Arbeitszeit hinzugerechnet, nur die Spesen bekommt man erstattet (oder Pendlerpauschale). Dass man in der mobilen Pflege nicht gerade auf Rosen gebettet wird, ist leider bekannt. Dabei hätten es gerade diese Jobs verdient, dass sie besser gestellt werden als z.B. Bankangestellte, die keinen direkten Dienst am menschen leisten.
Guten Tag, grundsätzlich empfiehlt es sich offenen Fragen vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu klären. So können Missverständnisse vermieden werden und daran sollten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessiert sein.
Da Sie unter dem topic "ambulante Pflege" veröffentlicht haben, gehe ich davon aus, dass Sie im Rahmen einer Pflegetour die von Ihnen zu versorgenden Patienten Zuhause besuchen. In Bezug auf die Fahrzeiten heißt dies....
1. Fahrt vom Wohnort zur "festen" Arbeitsstelle (Büro)
Sofern der Dienst im Büro des Pflegedienstes beginnt und man von dort zum ersten Patienten fährt, ist der Weg zum Büro und vom Büro nach Hause nicht als Arbeitszeit zu werten. Auch müssen die Kosten für diese Fahrten in der Regel vom Arbeitnehmer übernommen werden, unabhängig davon wie diese Fahrten erfolgen (Privat Kfz oder öffentliche Verkehrsmittel etc.).
Tipp: Im Rahmen der Steuererklärung können diese Kosten im Rahmen der gängigen Steuerrechtsprechung geltend gemacht werden und führen in der Regel zu Steuererstattungen.
1.1. Fahrt vom Wohnort zur "variablen" Arbeitsstelle (erster Patient)
Hierbei schwanken die km von und zur Arbeitsstätte in Abhängigkeit davon, welche Patienten Sie betreuen. Sollte eine solche Regelung angestrebt sein, so sollte die Fahrtkostenerstattung "fair" gestaltet werden.
Man kann z.B. die km von Zuhause zum Büro als fiktiven Weg zur Arbeit zugrunde legen und diesen km Wert dann mit den km zum ersten bzw. letzten Patienten verrechnen.
Beispiel: Fiktiver Weg zum Büro = 10 km, Tatsächlicher Weg von Zuhause zum ersten Patienten = 20 km und tatsächlicher Weg vom letzten Patienten nach Hause 15 km
Berechnung:
2 x 10 km = 20 km = fiktive Fahrten von und zur Arbeitsstelle
20 km + 15 km = 35 km = tatsächlich gefahrene km abzüglich 20 km fiktive Fahrten von und zur Arbeitsstelle = 15 km...., welche dann vom Arbeitgeber als dienstlich gefahrene km zu erstatten wären.
Nachweis: Es sollte ein Fahrtenbuch geführt werden. Moderne Navigationsgeräte haben ein solches oftmals schon integriert, so dass man sich das mühselige Schreiben "von Hand" ersparen kann.
2. Fahrten von Patient zu Patient
Diese Fahrtzeiten sind als Arbeitszeit zu werten ähnlich den Zeiten eines Postboten, der ja auch nicht nur für die Zustellungszeit der Post bezahlt wird, sondern auch für die Zeit, die zwischen den einzelnen Zustellungsorten benötigt wird.
Ob diese Fahrten mit einem vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen erfolgen oder mit dem Privat Pkw des Arbeitnehmers ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Auch ist die Höhe der Kostenerstattung für den Fall, dass die Dienstfahrten mit dem Privat Pkw erfolgen Vereinbarungssache.
Tipp: Beim ADAC kann man die durchschnittlichen Kfz Kosten/ km je nach Fahrzeugtyp, jährlicher Kilometerleistung etc. erfahren, so dass man zumindest schon einen Näherungswert erhält, ob der vom Arbeitgeber angebotene Erstattungssatz kostendeckend ist oder nicht.
Zu beachten: Der Arbeitsvertrag sollte auch Regelungen für den Fall eines während der Dienstfahrten erfolgten Unfalls enthalten.
3. Teilzeit - Lohnfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall
In der Regel wird bei einem Gehalt auch die zugehörige wöchentliche Arbeitszeit definiert, wobei beachtet werden muss, ob diese nach der fünf oder sechs Tage Woche bemessen wird.
Hiernach richten sich dann auch die Lohnfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall
Beispiel: 20 Std/Woche (bei 5 Tage Woche) = 20:5= 4 Std / Arbeitstag.
MfG aus dem Kölner Süden
Bin auch als Teilzeitkraft in der ambulanten Pflege tätig, bei uns ist es so: pro km bekommt die Pflegekraft 1min. als Arbeitszeit angerechnet, hat man z.B. sechs Einsätze, wird vom Büro aus gezählt, egal ob man wirklich pro km gefahrenen km 1min unterwegs war oder länger. Dann wird von Patient zu Patient gezählt, der kürzeste Weg in km = min. Arbeitszeit. Wir haben Dienstwagen, müssen aber auch manchmal mit eigenem PKW fahren, dann gibt es die oben genannten km als Betrag auf der nächsten Gehaltsabrechnung. Dies ist aber abhängig vom Arbeitgeber, jeder handhabt es anders. Bevor ich meinen Vertrag unterschrieben hatte, habe ich mir alle Fragen notiert und dann im Büro angerufen um meine Fragen abzuklären. Es ist besser, vorher zu fragen, dies macht auf alle Fälle einen besseren Eindruck, als hinterher ein langes Gesicht zu ziehen. Im ambulanten Dienst müssen die Pflegekräfte immer von ihrer Freizeit dazu geben, wenn du dazu nicht bereit bist, kannst du diese Arbeit vergessen. Ich schau oft ganz neidisch auf Leute, die im Büro oder bei einer anderen Tätigkeit Kaffe trinken können und Zeit zum Quatschen haben und bekommen es noch bezahlt, als ambulante Pflegekraft mußt du jede bezahlte Minute erarbeiten! So sieht es aus.
Hallo,
bei uns (ambulante Pflege) ist Dienstbeginn ab eintreffen im Büro, Rüstzeit 10 Min fürs einpacken der Medi
s, Schlüssel ect.! Dienstende ist wieder Büro incl. 10 Min. Rüstzeit fürs wegpacken der Medi
s, Schlüssel, Übergaben schreiben. Muss eine ausführliche Übergabe geschrieben werden, wird auch diese Zeit anerkannt! Alle Fahrtzeiten sind bei uns Arbeitszeiten, ohne Fahrtzeit kann ich ja meinen Job beim Patienten nicht ausführen.
Es gibt auch noch Arbeitgeber welche die Mitarbeiter** nicht** abzocken. Da sich bei uns niemand abgezockt fühlt und wirklich alles besprochen werden kann (wenn man denn will), haben wir ein super Arbeitsklima und ein klasse Team! Krankheitszeiten oder Urlaub werden nach der tatsächlichen vereinbarten Wochenarbeitszeit berechnet. Inzwischen dürfe jedem Arbeitgeber klar sein: Wenn wir nicht sind, ist er auch nichts! So sollte sich jede Fachkraft auch verkaufen! Je mehr von uns zu einem Hungerlohn arbeiten, je mehr unterstützen wir ausbeutende Arbeitgeber. Die Pflege wird dadurch schlechter und nicht besser! Nur zufriedene Arbeitnehmer arbeiten gerne und gut!
hallo ich kenne es so: die fahrzeit wird voll berechnet. du bekommst doch trotzdem deinen lohn als teilzeitkraft, egal wieviel jetzt der kunde zahlt. denn von diesem geld wirst du ja nicht bezahlt. aber mit dem eigenen auto fahren?? ich weiß nicht, da es ja auch ab und zu mal zu einem kleinen missgeschick kommen kann und du bist dann von oben bis unten voll ....dann schleppst du das mit in dein auto... alles gute
Also, ich bin auf 120 Std. ,,angemeldet,, wenn aber mal Flaute ist oder mir Kunden versterben und ich komme nur auf 100 Std. dann werden mir diese auch nur bezahlt. Eben nur die tatsächlich geleisteten Stunden die ich beim Kunden bin, sollte ich zwischen zwei Kunden 1-2 Std Zeit haben wird mir diese eben nicht als Arbeitszeit angerechnet und auch die Fahrt zurück nicht. Weil ich eben nur die Fahrten direkt vom Kunde, zum Kunden anerkannt bekomme. Wenn ich aber jetzt zwei Wochen Urlaub habe und diese bei einer Teilzeitstelle nur mit z.B 4,5 € Std pro Urlaubstag verrechnet wird. dann habe ich 45 Stunden zwar bezahlt bekommen, muss dann aber zusehen, wie ich die restlichen zwei Wochen 75 Stunden wieder rein bekomme, um nicht weniger Gehalt zu bekommen.? Ist doch kaum möglich und somit mache ich doch nur Miese?? Überstunden bekomme ich leider auch nicht, fallen Überstunden an, bekomme ich diese ausbezahlt. Ist doch irgendwie alles doof. Mir hat man nämlich nur versichert das ich auf 30 Std im Monat kommen werde und wenn nicht, dann schau ich aber blöde aus!!