Amt zahlt für eine Wohnung die nicht bewohnt wird warum?
Hallo
Meine Stieftochter hat seid 3Monaten eine Wohnung und hat Erstaustattungsgeld bekommen unteranderem hat sie auch ein Kinderzimmer für das vorhandene Kind wie auch für das was im Januar kommt beantragt. Das Geld kam natürlich auch mit der Erstaustattung
Das Geld hat sie auf den Kopf gehauen und keine Möbel gekauft.
Das 1 Kind wohnt seid 9Monaten bei uns als Pflegekind und das kommende kommt auch direkt zu uns. Alles Offiziell ....
Sie wird beide Kinder nicht wieder bekommen ( möchte sie auch gar nicht ist zu viel Arbeit und das frühe Aufstehen....)
Wird das vom Jobcenter nicht geprüft meine sie waren da um zu schauen ob da wirklich nichts drin steht
Hoffe hier weiss einer eine Antwort
3 Antworten
Normalerweise muss man beim JC die Rechnungen vorlegen für die Möbel usw. Das ist aber von JC zu JC unterschiedlich.
Sorry wenn ich das mal so direkt schreibe aber solchen Menschen sollte man überhaupt keine Unterstützung geben. Kinder in die Welt setzen und sich nicht kümmern...
Der Staat will beschissen werden. So ist das nunmal.
Wäre das meine Stieftochter würde ich ihr erstmal einbläuen das sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen hat. Ich denke mal sie ist die Art Mensch die keinen Bock auf Arbeit hat.
Gleich komplett das ALG2 streichen. Für Sozialschmarotzer habe ich kein Verständnis.
Leider kann man meine Fusseln die aus meinem Mund schon kommen hier nicht sehen es geht in 1 Ohr rein im anderen raus
Nein kein Bock auf Arbeit Kinder aufstehen..... nichts
Leider geht es auf unsere Kosten und auf die von den Kids denn darum kümmert sie sich auch nicht sprich keine Rückmeldung beim JA damit wir auch endlich mal weiter kommen dadurch das sie umgezogen ist fühlt sich kein JA zuständig weil sie sich nicht meldet nur wir 😞😞
Das muss sie auch leider hat sie genug Freunde die ihr gerne Quittungen ausstellen
In der Regel wird das natürlich geprüft, ist ja zumindest nach deinen Angaben in der Wohnung erfolgt, als es um die Erstausstattung ging.
Dann hat sie ja schon falsche Angaben in ihrem Antrag gemacht und somit schon einen Betrug begangen, wenn sie das Kind was schon bei euch lebt mit im Antrag angegeben hätte.
Die Erstausstattung für das ungeborene Kind würde ihr dann ja auch nicht zustehen, wenn das Kind nach der Geburt dann auch gleich wieder zu euch kommt, dann würde ja auch die Wohnung unter Umständen gar nicht angemessen für sie sein.
Sollte das also der Fall sein, dann melde sie beim Jobcenter, da gehört ein Riegel vorgeschoben, es müsste viel mehr kontrolliert und nachgeforscht ( bei Unstimmigkeiten ) werden, was auf Grund von zu wenig Personal meist aber nicht möglich ist, wie sich jetzt herausgestellt hat, denn durch gezielten Betrug ( meist in Großstädten ) entstand 2017 ein Schaden von min.50 Millionen Euro.
Melde die Kindermacherin bei der Behörde !
Also beim Jobcenter?
Meine wird man da überhaupt angehört?
natürlich
Habe von vielen gehört das dem leider nicht so ist .Die Pflegestelle weiss Bescheid
Das geht auch anonym über die Service Hotline
Darum haben wir das Kind und das kommende dann ja auch aber es geht eben so nicht weiter