Mein Recht bei Kontrolle vom Jugendamt?
Ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder die seid fünf Monaten getrennt lebt. Vorgestern stand unangekündigt eine Kontolleurin vor der Tür, die in die Wohnung wollte und auch in meine Schlafzimmerschränke schauen wollte. Meine frage ist , darf sie in meine Schränke schauen? Und darf sie auch in die Kinderzimmer und in deren Schränke auch reinschauen. Es ist so das Sie nochmal kommen will und ich null weiß was Sie darf und was nicht: Was habe ich zu beachten ? Was sind meine Rechte? Nicht aufmachen wollte ich nicht ; hab ja auch nix zu verbergen , nur ich finde das in den Kinderzimmern nicht in die Schränke geschaut werden muss. Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben LG Maya
5 Antworten
Bevor das Jugendamt zur Kontrolle kommt, muss schon einiges in der Vergangenheit vorgefallen sein. Ich würde mich an deiner Stelle kooperativ verhalten, es kommt alles in deine Akte.
eigentlich kommt das jugendamt da nur wenn es probleme gab oder jemand angegeben hat das es den kindern schlecht geht.
wenn bei dir alles in ordnung ist lasse sie doch nachsehen was sie wollen. das ist für dich doch nurt von vorteil dann wenn es dann mal übers gericht geht wegen den kindern.
deine schränke werden da keinen interessieren. wichtig ist das die wohnung sauber ist, das genug essen da ist (auch obst usw) und das die kinder genug sachen haben die sauber sind.
Nein, das Jugendamt darf unter keinen Umständen in die Schränke schauen. Nicht mal das danach fragen ist in Ordnung.
Bist Du Dir sicher, dass es sich tatsächlich um einen Sachbearbeiter vom Jugendamt handelte?
Ich würde da nochmal beim Jugendamt anrufen, am Ende hat Dich da jemand gefoppt.
Wenn das tatsächlich eine Mitarbeiterin vom Jugendamt war, dann scheue Dich nicht, Dich beim Amtsleiter zu beschweren.
Wohnungsdurchsungen darf nur die Polizei mit Durchsuchungsbefehl verlangen.
Sie muss sich einen Überblick über die Versorgungssituation der Kinder machen dürfen. Dazu gehört auch die Bekleidung der Kinder und diese ist nun mal im Schrank. Leider.
Was mit deinen Schränken ist, kann ich dir leider auch nicht genau sagen, aber vermutlich will sie Rückschlüsse auf die allgemeine Ordnung im Haushalt ziehen können.
Wenn da Ordnung herrscht, dann lass sie doch. Gute Zusammenarbeit und dein Entgegenkommen machen die, ohnehin schon bescheidene, Situauion erträglicher und hinterlassen einen positven Eindruck.
Du hast prinzipiell alle Rechte zur Wahrung deiner Privatsspähre. Auf der anderen Seite hast du Mitwirkungspflichten, wenn das Jugendamt konkrete hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung hat. Diese beinhalten natürlich nicht, dass das Jugendamt deine Schränke durchsucht - bzw. dürfen die das nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Vom Prinzip her musst du das Jugendamt auch nicht mal in deine Wohnung lassen.