Mein Recht bei Kontrolle vom Jugendamt?
Ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder die seid fünf Monaten getrennt lebt. Vorgestern stand unangekündigt eine Kontolleurin vor der Tür, die in die Wohnung wollte und auch in meine Schlafzimmerschränke schauen wollte. Meine frage ist , darf sie in meine Schränke schauen? Und darf sie auch in die Kinderzimmer und in deren Schränke auch reinschauen. Es ist so das Sie nochmal kommen will und ich null weiß was Sie darf und was nicht: Was habe ich zu beachten ? Was sind meine Rechte? Nicht aufmachen wollte ich nicht ; hab ja auch nix zu verbergen , nur ich finde das in den Kinderzimmern nicht in die Schränke geschaut werden muss. Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben LG Maya
5 Antworten
Bevor das Jugendamt zur Kontrolle kommt, muss schon einiges in der Vergangenheit vorgefallen sein. Ich würde mich an deiner Stelle kooperativ verhalten, es kommt alles in deine Akte.
eigentlich kommt das jugendamt da nur wenn es probleme gab oder jemand angegeben hat das es den kindern schlecht geht.
wenn bei dir alles in ordnung ist lasse sie doch nachsehen was sie wollen. das ist für dich doch nurt von vorteil dann wenn es dann mal übers gericht geht wegen den kindern.
deine schränke werden da keinen interessieren. wichtig ist das die wohnung sauber ist, das genug essen da ist (auch obst usw) und das die kinder genug sachen haben die sauber sind.
wenn es wirklich Probleme gibt, würde ich dem voll zustimmen- andernfalls würde ich das Jugendamt nicht mal in meine Wohnung lassen.
und dir dann echte Probleme einhandeln!!
musst du auch nicht.
aber das amt kann dann vermuten das etwas nicht in ordnung ist. wenn dann z.b. eine anzeigen wegen kindeswohlgefährdung vorliegt bekommen sie einen beschluss vom zuständigen richter und kommen dann noch mal mit einem vollzugsbeamten vorbei.
wenn alles in ordnung ist sehen sie mal kurz ins kinderzimmer oder fragen ob sie mal in die küche sehen dürfen und das wars dann.
ich habe jahrelang für ein Jugendamt gearbeitet und viele falsche Meldungen bekommen (aus welchen Gründen auch immer) - ich habe aber nie versucht aufdringlich in eine Wohnung zu gelangen. Wenn es nicht reingelassen wird, schaltet das Jugendamt nicht direkt das Gericht ein- normalerweise wird dann versucht Kontakt zur Schule oder zum Kindergarten des betreffenden Kindes aufzunehmen - im bestimmten Fällen auch zum Kinderarzt. Hier bekommt man meistens schon einen ganz guten Eindruck. Ich versetze mich aber mal in die Lage, dass das Jugendamt vor meiner Tür stünde (mal abgesehen davon, dass die mich kennen)- ich würde mich nicht in meiner Wohnung überprüfen lassen, da mir meine Privatssphäre extrem wichtig ist- müsste das Jugendamt eben die anderen Wege wählen, die ja auch schon nicht unerheblich in die Privatssphäre eingreifen. Wer aber wirklich Hilfe braucht, ist mit dem Jugendamt gut bedient- keiner braucht Angst haben, wenn er Hilfe von dort annimmt.
ich habe aber nie versucht aufdringlich in eine Wohnung zu gelangen. Wenn es nicht reingelassen wird, schaltet das Jugendamt nicht direkt das Gericht ein- normalerweise wird dann versucht Kontakt zur Schule oder zum Kindergarten des betreffenden Kindes aufzunehmen - im bestimmten Fällen auch zum Kinderarzt. Hier bekommt man meistens schon einen ganz guten Eindruck.
Vielleicht ist genau das der Grund, warum die Hilfe oft zu spät kommt. Wer nichts zu verbergen hat, zeigt sich üblicherweise kooperativ. Wer mich nicht hinein bittet, der hat eher etwas zu verbergen!! Außerdem vergeht keine unnötige Zeit.
Letztlich geht es um das Kindeswohl und da ist Privatsphäre doch sicher zweitrangig!
Wer mich nicht hinein bittet, der hat eher etwas zu verbergen!!
das kann man so nicht sehen. ich lasse auch nicht jeden in meine wohnung.- machst du das?
auch das jugendamt hält sich an gesetze, so wie es sein soll. das jemand in die wohnung kann ohne das der mieter /eigentümer da zustimmt kann eben nur ein richter entscheiden - jedenfalls in den meisten fällen
Selbstverständlich aus Sicht eines Mitarbeiters vom Jugendamt, der wegen einer Meldung klingelt! ;)
Rein rechtlich steht der Schutz der Privatssphäre über dem des Kindeswohl - das finde ich vom Prinzip her zwar falsch, allerdings könnte man selbst bei einer Gleichstellung noch nicht darauf schließen, dass man als Jugendamt x-beliebeig in jede Wohnung könnte. Bei den schlimmen Fällen die die letzten Jahre in die Medien geraten sind war nie das Problem, dass das Jugendamt nicht in die Wohnung gekommen ist- die Gesetze reichen aus wenn jeder danach handelt.
Nein, das Jugendamt darf unter keinen Umständen in die Schränke schauen. Nicht mal das danach fragen ist in Ordnung.
Bist Du Dir sicher, dass es sich tatsächlich um einen Sachbearbeiter vom Jugendamt handelte?
Ich würde da nochmal beim Jugendamt anrufen, am Ende hat Dich da jemand gefoppt.
Wenn das tatsächlich eine Mitarbeiterin vom Jugendamt war, dann scheue Dich nicht, Dich beim Amtsleiter zu beschweren.
Wohnungsdurchsungen darf nur die Polizei mit Durchsuchungsbefehl verlangen.
Sie muss sich einen Überblick über die Versorgungssituation der Kinder machen dürfen. Dazu gehört auch die Bekleidung der Kinder und diese ist nun mal im Schrank. Leider.
Was mit deinen Schränken ist, kann ich dir leider auch nicht genau sagen, aber vermutlich will sie Rückschlüsse auf die allgemeine Ordnung im Haushalt ziehen können.
Wenn da Ordnung herrscht, dann lass sie doch. Gute Zusammenarbeit und dein Entgegenkommen machen die, ohnehin schon bescheidene, Situauion erträglicher und hinterlassen einen positven Eindruck.
Nein, in keinem Fall wird da in die Schränke geschaut. Ordnung im Haushalt ist keine Sache des Jugendamts, es sei denn, sie ist so offensichtlich, dass sie bei der bloßen Begehung ins Auge springt.
Du hast prinzipiell alle Rechte zur Wahrung deiner Privatsspähre. Auf der anderen Seite hast du Mitwirkungspflichten, wenn das Jugendamt konkrete hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung hat. Diese beinhalten natürlich nicht, dass das Jugendamt deine Schränke durchsucht - bzw. dürfen die das nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Vom Prinzip her musst du das Jugendamt auch nicht mal in deine Wohnung lassen.
es muss nichts vorgefallen sein.
es reicht wenn der ex-partner eine anzeige macht beim jugendamt das im haushalt der mutter das kindeswohl gefährdet ist