Eigenbedarf wegen Familiengründung möglich?
Kann man eigentlich erfolgreich auf Eigenbedarf kündigen, wenn ein Paar ein Haus übernehmen möchte mit der Begründung, dass sie eine Familie gründen wollen? Also noch ist kein Kind unterwegs und das Paar möchte ein Haus (ca. 200m²) beziehen, das jetzt von einer 5-köpfigen Familie bewohnt wird. Gilt das erst wenn tatsächlich ein Kind kommt? Ich habe gelesen, dass man einem Paar mit Kind auch eine 3 Zimmer Wohnung "zumuten" kann, stimmt das und wie ist das rechtlich geregelt?
9 Antworten
Ohne eigenes Kind kannst Du die Familie nicht rauskündigen, ist kein Grund vorhanden und selbst mit eigenem Kind kommt es auf die momentane Wohnsituation an. Mit einem Baby kannst Du sogar in einer 2-Raum-Wohnung leben!
Ohne Kind-keine "Rauskündigung" ist nicht richtig! ob mit oder ohne Kind kann Eigenbedarf geltend gemacht werden (zB. Behinderung,Alter,etc.)!
Vielleicht kann "das Paar" ja zunächst mal den Mietern mitteilen, dass sie das Haus bald selber bewohnen möchten und ob die Familie sich daher schonmal umschauen könne. Oft lassen sich Dinge doch so zwischenmenschlich lösen, oder? Ansonsten bleibt ja immer noch der Weg "Kündigung wegen Eigenbedarf"--am besten lässt man die Kündigung dann von einem Fachanwalt ausstellen.
Vermieter kann dem Mieter jederzeit wegen Eigenbedarf kündigen - egal, ob ein Kind unterwegs ist oder nicht.
Das ist so nicht ganz richtig! Eigenbedarf im Sinne des Gesetzes ist sehr konkret definiert und eine Kündigung aus diesem Grunde, muss absolut im Bereich der gesetzl. Vorgaben liegen. Nur dann ist eine Kündigung von Wohnraum möglich!
wenn eigenbedarf vorliegt, immer, egal ob mit, oder ohne kind
Wenn jemand in sein Eigentum selber einziehen möchte, dann ist das schon "Eigenbedarf" und es interessiert überhaupt nicht, welche Gründe dafür vorliegen. Es muss nur tatsächlich so sein, dass sie dort auch einziehen.
Auch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, wie so viele (hier)! Ein Einzugswille alleine des/der Vermieter/in erhebt nicht gleich Eigenbedarfsrecht. Es muß ein berechtigter Grund (gesetzl. definiert) vorliegen! Solcher wäre etwa körperliches Gebrechen, Alter, etc. Die gesetzl. Vorgaben haben ihre Berechtigung da sie die Mieter vor "nichtige" Kündigungen schützen sollen, denn auch Mieter müßen Bestandschutz haben.
so ist es eben nicht.
der eigenbedarf muss begründet sein.die antwort von crow ist richtig.
So ist es!