Amphetamin am Steuer - Bußgeldbescheid?
Hallo, ich stecke in einer sehr verzweifelten Lage und bitte dringend um Rat. Vor ca 5 Wochen hatte mein Freund Geburtstag, ich war ziemlich angetrunken, und wollte aufgrund meiner Müdigkeit nach hause gehen. Und um es kurz zu fassen, ich kam das erste mal in Kontakt mit Amphetamin. Ich habe mir mit einem Freund ein paar Nasen gezogen. Es war das dümmste was ich je getan habe und bereue es seit dem Tag danach. Wie das Schicksal es will wurde ich 24 Std später von den Polizisten angehalten. Diese verlangen einen Urintest, dem ich zustimmte. Er zeige an dass ich auf Amphetamin positiv wirke, so musste ich zur Wache und einen Bluttest machen. Heute, 5 Wochen später kommt ein Bußgeldbescheid in dem sie sagen, dass er Bluttest positiv war, ich nicht in der lage bin Kraftfahrzeuge zu fahren. Ich muss meinen Führerschein einen Monat abgeben, 500 Euro Bußgeld bezahlen + 160 Euro Kosten für den Arzt und 60 Euro für die Dokumente und die Leistungen.. Ich bin sprachlos und weiß nicht weiter. Was kann ich jetzt tun? Ich meine, ich habe es nie wieder gemacht und es war nur 1 mal. Ich hatte auch nichts dabei, die Polizisten haben alles durchsucht. Haben sogar noch einen Alkoholtest gemacht, der negativ war. Kann ich Einspruch einlegen? Wieso sehe ich nicht die Ergebnisse des Bluttests? Wie kann ich jetzt rechtlich vorgehen? Ich will meiner Mutter nichts sagen weil ich sie nicht belasten will.. Bitte kann mir jemand helfen. Natürlich weiss dass ich Mist gebaut habe und will auch kein Mitleid oder Belehrungen.. Einfach nur welche Türen mir offen stehen...
4 Antworten
Hallo xxdeanxx
den Bußgeldbescheid hast du ja schon bekommen.
nach Erhalt des Bußgeldbescheides hast du 14 Tage Zeit Einspruch dagegen einzulegen.
Ob und was dabei rauskommt steht in den Sternen.
das war das strafrechtliche, jetzt das führerscheinrechtliche:
die Polizei muss deine Trunkenheitsfahrt (das nennt man auch so bei Drogen) der Fsst melden, siehe:
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.
Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden.
Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.
Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.
Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.
Amphetamin zählt zu den harten Drogen. Amphetamin unterliegt dem deutschen Betäubungsmittelgesetz: Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz sind illegal und führen nach §29 BtMG zur strafrechtlichen Verfolgung.
ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger "erwischt" wurde).
kurz zusammen gefasst bedeutet das für dich:
die Fsst wird sich demnächst bei dir melden und deine Fahrerlaubnis entziehen!
du bekommst keine Sperrzeit, bevor du eine erneute Fahrerlaubnis beantragen kannst muss die MPU bestanden werden (oder du wartest 15 Jahre)
du solltest sofort den Drogenkonsum einstellen, dann nach 3-4 Monate mit den Abstinenznachweisen anfangen (12 Monate mindestens sind Pflicht bei harte Drogen)
schau auch hier rein:
http://www.avus-mpu.de/mpu-drogenabstinenz.htm
die MPU selber kostet 564,54 €, dazu musst du noch ca. 1000€ wegen denAbstinenznachweisen rechnen
ohne fachliche Hilfe wirst du die MPU kaum schaffen, da bist du noch einmal 1000€ (Verkehrspsychologe) los
Einfach nur welche Türen mir offen stehen...
in deinem Fall stehen keine Türen offen, außer du kannst beweisen, dass die Blutprobe vertauscht worden ist und es gar nicht dein Blut war das das Institut überprüft hat
Dem schließe ich mich an, DH.
Was den Bluttest betrifft, kannst du bei der Behörde vor Ort um Akteneinsicht bitten (§ 49 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz, nachzulesen hier: http://dejure.org/gesetze/OWiG/49.html), allerdings wird das wohl nicht viel bringen, wenn die Werte eindeutig sind (im Gegensatz z.B. zu einem Foto aus einer Blitzeranlage, um herauszufinden, ob du auch deutlich genug zu erkennen bist). Lässt du dir eine Kopie der Akte zuschicken, kostet das übrigens 12 Euro (§ 107 Abs. 5 OWiG).
Ein Einspruch ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn du den zugrunde gelegten Sachverhalt anders erlebt hast, z.B. Rechtfertigungsgründe vorbringen kannst oder dass du die Tat schlicht leugnest. Durch den Einspruch kommt es zu einer öffentlichen (!) Gerichtsverhandlung mit Staatsanwaltschaft, Zeugen usw. Also wird evtl. auch der Arzt vorgeladen, der sein Gutachten so bestätigen wird, falls nicht vielleicht doch deine Blutprobe vertauscht wurde... Dazu kommt noch, dass der Richter in seinem Urteil nicht an die im Bescheid festgesetzte Geldbuße gebunden ist. Er kann dich also auch zu einer höheren Geldbuße verurteilen, falls man dir z.B. Vorsatz nachweisen kann, und die Gerichtskosten plus deine Anwaltsgebühren kommen noch oben drauf.
Fazit: Wenn du also nicht von deiner Unschuld überzeugt bist und das scheint nicht der Fall zu sein nach deiner Schilderung, würde ich den Einspruch sein lassen, die Folgen sind nicht abzusehen. Lass es dir für die Zukunft eine Lehre sein und zahl das Ganze. Wenn es dein erster Verkehrsverstoß war, kannst du dir den genauen Zeitraum für das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheids sogar "aussuchen".
Auch hier wird übersehen, dass der Fragesteller aufgrund des nachgewiesenen Konsums harter Drogen als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen ist und dass ihm deshalb die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Bei der Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis wird er aufgefordert werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, dessen Haupt- und Nebenkosten die jetzt festgesetzte Geldbuße deutlich überschreiten werden, abgesehen von dem Zeitaufwand (mindestens ein Jahr für das Drogenscreening, welches Voraussrtzung für die MPU ist).
Da kannst du nicht viel machen, musst das Bußgeld zahlen.
Es war schon ein großer Fehler dem Urintest bei der Polizei zuzustimmen, denn die Teilnahme daran hättest Du verweigern dürfen. Wenn Du mit Deinem Fahrverhalten zuvor nicht aufgefallen bist (z.B. Schlangenlinien fahren, rote Ampel übersehen o.Ä.), hätte man dann auch keinen richterlichen Beschluss erhalten eine Blutentnahme vorzunehmen. Aber nach einem positiven Urintest...
Du zahlst im Prinzip also (auch) für Deine Unwissenheit. Die Kosten kannst Du sicherlich in Raten abtragen. Den Monat ohne Fahrerlaubnis solltest Du weitmöglichst als Urlaub verbringen. Es wird Dir nichts Anderes übrig bleiben als den Bescheid zu akzeptieren.
Die für den Fragesteller wohl schlimmste Folge, nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichteignung (Konsum harter Drogen) und die Aussicht auf eine MPU bei der Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis erwähnst du leider nicht.
sehr gute Antwort.