Noch kein Brief von der Polizei, verjährung?
Hi Leute,
ich wurde im Januar in Hessen bei einer Polizeikontrolle THC-Positiv getestet.
Der Polizist hat mir dann gesagt, dass ich in ca. 4-6 Wochen einen Brief erhalte, anscheinend mit Infos was auf mich zukommen wird(also ob Anklage oder nicht).
Jetzt sind schon 3 Monate vergangen und ich habe keine Rückmeldung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen.
Ich habe im Internet etwas von Verjährung gelesen, dass nach einer bestimmten Zeit ohne Brief oder Rückmeldung die Tat verjährt. Vielleicht haben die mich ja durch diese ganze Coronakrise vergessen :D.
Könnte das in meinem Fall passieren und wie lange muss ich für so eine Verjährung warten?
Lg und gute Gesundheit
hatari123
Nur noch zur Info:
Bin nicht mehr in der Probezeit was Führerschein usw. angeht
Musste noch einen Bluttest bei der Polizei abgeben.
6 Antworten
Vielleicht hilft Dir das weiter ... und sorgt (noch nicht) für Ruhe und Entspannung...
https://praxistipps.focus.de/verjaehrung-in-deutschland-das-gilt-bei-einer-straftat_107309
"im Januar" ist etwas schwammig.
Am 01. Januar oder am 31. Januar?
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, sie kann aber unterbrochen werden.
Ein paar mehr Infos wären schon hilfreich, z.B. das Datum der Kontrolle und vielleicht auch den Wert der Blutentnahme.
Woher weiss ich den obs nur eine OWi oder eine Straftat war? Ich habe ja keine Infos bekommen. :(
An welche Straftat denkst Du dabei?
Nach Schilderung des FS (weil er meinte StA wird involviert) ging ich zunächst von § 315c StGB aus. Hab jetzt aber aus den weiteren Kommentaren rausgelesen, dass es mglw doch ne OWi ist.
Die Polizeikontrolle war am 28. Januar, zu den Blutwerten weiss ich eben nichts da ich seit dem nichts mehr von Polizei/Staatsanwaltschaft oder ähnlichen gehört habe.
Noch ein paar Infos:
Die Polizeikontrolle war mitten in der Nacht nach einer 4 Stündigen Autofahrt.
Ich habe bei diesen ich nenne es mal "Geschicklichkeitstests"(gerade Linie laufen, mit geschlossenen Augen auf 30 zählen) gut abgeschnitten.
Nur bei diesem Pupillentest mit der Taschenlampe haben anscheinen meine Augen etwas verzögert reagiert, was wahrscheinlich an der Müdigkeit lag.
Dann musste ich einen Urintest abgeben(positiv), dann mit auf die Polizeistation, auf den Arzt gewartet Blutest und wieder diese "Geschicklichkeitstests" abgegeben. Dann durfte ich gehen.
Musste mein Auto aufgrund des Urintests 12 Stunden stehen lassen.
Mehr Infos kann ich fast nicht geben da es zum Zeitpunkt als ich gehen durfte schon halb 2 Uhr nachts war(Kontrolle um exakt 00:01 am 28.Jan) und ich komplett nervlich und müdigkeitstechnisch am Ende war.
Zwei simple Möglichkeiten:
a) Der Bluttest war negativ, nicht aussagekräftig oder ist verschusselt worden.
b) Anruf beim sachbearbeitenden Revier oder der Führerscheinstelle und den Stand der Dinge erfragen.
Also meinst du wäre der Bluttest negativ etc. hätte man sich schon bei mir gemeldet?
Oder weisst du wie lange es dauern kann bis die Polizei/Staatsanwaltschaft sich melden müsste?
Nein, weiß ich nicht. Zumal wir offiziell von einer Krise (Pandemie) betroffen sind.
Was hindert Dich, den Sachstand bei der Polizeidienststelle zu erfragen? Befürchtest Du eine Verschlechterung Deiner derzeit ungewissen Situation?
Ja ich denke mir halt wenn ich jetzt nachfrage haben sie es wieder auf dem Schirm. Deshalb zögere ich dort nachzufragen.
Du meinst, sie hätten es vielleicht "vergessen" oder "verlegt" oder wegen Corona hinausgezögert? Und durch Warten auf Nachricht wärest Du besser dran?
du hast ne Straftat begangen, das dauert, ist die Blutauswertung schon retour, mit Ergebnis? da hängt alles von ab. Eine Verjährung gibt es zwar auch, aber das sind paar Jährchen.
bei nem Blitzer zu schnell, da sind es max. 3 Monate.
nein, das ist nicht verjährt
Ab wann kommt es denn zu einer Verjährung?
Habe im Internet etwas zwischen 3-6 Monaten gelesen
5 Jahre. § 29 I BtMG iVm 78 III StGB
sorry ist nicht § 29 I BtMG sonder 315c StGB
Ihm wird hier wohl nicht nur eine OWi vorgeworfen, sondern eher eine Straftat. Daher trifft dann wohl auch dieblängere Verjährungsfrist der Straftat zu.