Am ende der probezeit geblitzt?
Guten Tag,
Ich wurde 5 Tage vor dem Ende der Probezeit mit 23 kmh zu schnell außerorts geblitzt. Das würde bedeuten, 70 €, ein Punkt und Aufbauseminar. Aber welches Datum wird für die Strafe verwendet? Ich habe heute einen Brief mit einer Anhörung bekommen, aber das Feld mit "tatfolgen" ist nicht ausgefüllt, also denke ich kommt das noch. Ich habe im Internet gelesen, dass sich die Höhe der Strafe daran orientiert, wann der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Also sozusagen, dass ich zwar in der Probezeit geblitzt wurde, aber da ich mittlerweile nicht mehr in der Probezeit bin und der Brief erst heute gekommen ist, würde ich angeblich keine probezeit-strafe bekommen, sondern eine normale (schwächere strafe).
Stimmt das?
Darüberhinaus zweifle ich über die 23 kmh, meiner Meinung nach bin ich zwar zurecht geblitzt worden, aber das waren keine 23 kmh zu viel sondern weniger
3 Antworten
Es gilt das Gesetz am Tag der Tat.
Bezüglich dieser Frage gilt leider tatsächlich der Tag der Tatbegehung für probezeitrelevante Sanktionen.
Wenn Du demnach noch innerhalb der Probezeit geblitzt wurdest, wird irgendwann unangenehme Post von der Führerscheinstelle mit Aufforderung zur Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um 24 Monate nachfolgen.
Die eigentliche Höhe des Bussgeldes ändert sich dadurch nicht, weil das klar im BKat für Ordnungswidrigkeiten festgeschrieben ist.
Betreffend der tatsächlichen Geschwindigkeit kann Dir nur DAS vorgeworfen werden, was nach Abzug der nötigen Toleranzen vom Messwert übrig bleibt. So lange die gemessene Geschwindigkeit unter 100 KM/h lag, sind das üblicherweise 3 KM/h.
Dann müsste man mal nach dem konkreten Messwert bei der entsprechenden Behörde fragen und dann prüfen, ob die korrekte Toleranz davon abgezogen wurde. Wir sprechen hier " rettend aber immer noch von mindestens 3 KM/h.
Bei Geschwindigkeiten über 100 KM/h ausserorts sprechen wir im Regelfall leider aber auch nur von 3 % .
Hallo Thorsten,
es gibt mehrere Wege nun aus dieser Situation raus zu kommen.
1. keiner ist s gewesen und Fahrtenbuch
2. Bruder oder Kumpel der dir ähnlich sieht übernimmt die Punkte. Er sollte dir aber schon sehr ähnlich sehen!
3. du hast eventuell an dem Tag etwas Stress gehabt weil etwas wichtiges war? Ein Erklärungsschreiben kann helfen. War bei mir persönlich so, da meine Oma im Sterben lag.
Es gibt vielleicht noch mehr Möglichkeiten, aber das sind die, die ich kenne. Der beste Weg wäre, einen Juristen aufzusuchen, der sich mit diesem Thema spezialisiert hat.
Lass dir übrigens bitte nichts von den Moralaposteln einreden.. die haben auch Leichen im Keller
Lieber Gruß
1. keiner ist s gewesen und Fahrtenbuch
Das Blitzerfoto ignorierst Du dabei?
2. Bruder oder Kumpel der dir ähnlich sieht übernimmt die Punkte.
Könnte eine Falsche Verdächtigung werden.
3. du hast eventuell an dem Tag etwas Stress gehabt weil etwas wichtiges war? Ein Erklärungsschreiben kann helfen. War bei mir persönlich so, da meine Oma im Sterben lag.
Beileid.
Aber jetzt gleitet es in Fantasiewelten ab.
Lass dir übrigens bitte nichts von den Moralaposteln einreden.
Du darfst aber zu Straftaten raten?
Punkt 2 ist ein gefährlicher Rat, da er gegen das Gesetz verstösst. 1 kann man hingegen tatsächlich versuchen, wenn das Bild nicht hinreichend-eindeutige Schärfe zur klaren Identifikation im Lichtbildabglech abbildet.
Dann gib doch genau das an, im Anhang eine Urkunde über seinen Krankenhaus-Aufenthalt. Das ist kein Fantasiedenken. Wir haben damals die Sterbeurkunde mitgeschickt und ich bin mit 80€ Lehrgeld raus.
Ich möchte auch nicht dazu verleiten eine Straftat zu begehen, sondern lediglich sagen, was möglich WÄRE. Was er nachher tut, ist seine Sache.
Es handelt sich ja um eine 300 Kilometer weite Fahrt, um einem Freund im Krankenhaus zu besuchen. Ich vermute mal, dass es nicht hilfreich ist, wenn ich schreibe, dass ich an dem Tag nicht klar denken konnte (was aber der Fall war, weil ich mir eben zuviele Sorgen gemacht habe). Aber denkst du damit kann man was anfangen?
Es war eine 80er Zone, eine Baustelle auf der Autobahn und nach Abzug der Toleranz bin ich angeblich 103 kmh gefahren