Altes Gebäude betreten?

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Wenn man es ganz genau nimmt, ist schon das Betreten des Grundstücks ohne Erlaubnis des Eigentümers Hausfriedensbruch.

Wenn das Haus wirklich einsturzgefährdet ist, kann das Bauamt oder das Ordnungsamt den Abriß behördlich anordnen, zum Schutz der Öffentlichkeit.
Wenn das Haus wirklich einstürzt, könnten Trümmerteile auch Personen treffen, die sich außerhalb des Grundstücks aufhalten.

Das Haus steht auf einem Grundstück. Ohne Genehmigung des Eigentümers darfst du das Grundstück nicht betreten, gleichgültig, ob er bekannt oder unbekannt ist.

Wenn du dabei das Gelände nicht betreten musst, dann darfst du da gerne mal reinschauen.

Du kannst auch nachts da rein gehen, musst nur aufpassen das dich keiner sieht, und das ihr mit den Taschenlampen nicht von innen gegen die Fenster leuchtet.
So haben wir das immer gemacht.