Alter eigentümerpaar will nicht ausziehen nach Zwangsversteigerung

17 Antworten

Eine Rechtsschutzversicherung abschließen damit diese in ein schwebendes Verfahren eingreift ist nicht, in der Regel ist die Wartezeit 3 Monate und schwebende Verfahren sind ausgeschlossen.

Habe ich eine Wohnung ersteigert und die Vorbesitzer wollen nicht ausziehen, dann strenge ich eine Räumungsklage an, an deren Ende der Gerichtsvollzieher die Wohnung, Notfalls mit Gewalt, räumen wird.

jurafragen  25.11.2014, 13:02

Also ich würde den Zuschlagsbeschluss als Räumungstitel nehmen und den Gerichtsvollzieher direkt beauftragen.

Joergi666  25.11.2014, 13:04
@jurafragen

sehe ich genau so- da braucht man keine Rechtsschutzversicherung.

jurafragen  25.11.2014, 13:22
@Quasimo

Man kann dann natürlich auch Klage erheben. Ist ein teures Vergnügen, wenn sie mangels Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen wird.

Da es sich um ein sog. schwebendes Verfahren handelt, wirst du von einer Rechtschutzversicherung keine Deckungszusage für die Kosten bekommen. Es handelt sich dabei um eine vorvertragliche Angelegenheit und diese schliesst eine Deckungszusage aus. Es nutzt dir also nichts, wenn du jetzt schnell eine Rechtschutzversicherung abschliesst. Da musst du in den sauren Apfel beissen und die Zwangsräumung aus eigener Tache zahlen. Ob der Zuschlagsbeschluss dafür ausreicht, sofort einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung zu beauftragen, kann ich dir nicht sagen. Meist geht einer Zwangsräumung eine Räumungsklage voraus. Am besten mal einen Anwalt fragen.

Guten Abend,

es herrscht hier so eine negative Einstellung gegen die ursprünglichen Eigentümer, sodass ganz leicht vergessen wird, wo das eigentliche Problem liegt. Es ist in der Breite der Zwangsversteigerungsfälle keinesfalls zu beobachten, dass die Alteigentümer aus Trotz in der ehemaligen Immobilie verharren, um dem neuen Eigentümer zu schaden. Häufig sind das Vorwände, um dad Kernproblem zu verstecken: Die Versteigerten bekommen keinen anderen Wohnraum. Stellen Sie sich einmal vor, dass Ihnen alles Vermögen weggepfändet wurde. Obendrein geht das Gehalt bzw die Rente ebenso bis zur pfändbaren Grenze weg. Ihre Schufa ist so zerstört, dass jeder Vermieter einem anderen Mietinteressenten den Vorzug gibt. Hat man nun einen Vermieter gefunden der bereit ist das Risiko einzugehen, scheitert es im nächsten Schritt an der Kaution. Falls diese auch noch irgendwie gestemmt werden kann, ist der Auszug eine weitere finanzielle Hürde. Da man in der Not auch nur noch wenige Freunde hat - als Schuldner ist man ja schliesslich für viele kein Mensch mehr - fällt eine Hilfe innerhalb des Freundeskreises ebenso raus.

Wenn Sie also zwei alternative Wohnunterkünfte auftun, die keine Besenkammern sind, eine Kaution tragen und den Umzug unterstützen, ist der Umgangston sogleich ein anderer. Gehen Sie mit einem Plan auf die Alteigentümer zu. Einen runden Plan der alle oben genannten Probleme löst und Sie können das ohne einen Kleinkrieg lösen. Machen Sie Ihre Position klar und verlangen Sie eine "kleine" Nutzungsentschädigung bis der Umzug vollzogen ist, damit Ihre eigene Darlehensbelastung gedeckt ist. Denn glauben Sie mir, wenn Sie zu Beginn mit Gewalt das Grundstück in Besitz nehmen wollen, werden Sie nach der Räumungsklage eine Baustelle vorfinden. Sie machen schon durch die Versteigerung einen guten Deal, investieren Sie einen Teil davon in die gütliche Lösung mit den Alteigentümern. Die Alteigentümer haben keinen Groll gegen Sie als Person, aber durch die Vorgeschichte gehören Sie mit zum Kreis derer, die das Haus "stehlen". Denken Sie mal darüber nach und versetzen Sie sich in die Situation...

Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeit... Jetzt eine abschließen, morgen eine Wohnung kaufen - dann zahlen die nicht. Der Kaufvertrag darf erst mindestens drei Monate nach Abschluß der Versicherung eingegangen werden.

Das Risiko hast Du immer bei einer zwangsversteigerten Wohnung, dass der alte Eigentümer nicht raus will. Und dann kann der sich auch ganz schön stur stellen. Du könntest immerhin so lange einen Schadenseratz in Höhe einer normalen miete verlangen. Aber he: die Wohnung wurde zwangsversteigert, da ist da meistens nichts zu holen.

Du kannst den alten Eigentümer rausklagen. und irgendwann kannst Du dann auch rein. Aber das kostet Dich erst mal richtig Geld. Vielleicht kann man auch mit dem alten Eigentümer reden, was Du tun musst, damit er möglichst bald freiwillig auszieht.

lesterb42  26.11.2014, 11:10

Welcher Kaufvertrag ?

Du brachst normalerweise keine Rechtsschutzversicherung, denn diese kostet nur unnötig Geld. Weiterhin bezahlt die sowieso erst nach einer Wartezeit von 3 bis 6 Monaten.

Den Zuschlagsbeschluss kannst Du zwar als Räumungstitel nehmen und versuchen räumen zu lassen, aber das ist eben nur die Theorie und eben Theoretiker werden Dir das empfehlen.

Wenn der Alt-Eigentümer auf keinen Fall raus will, würde ich an Deiner Stelle die Wohnung erst gar nicht ersteigern. Das ist meine eigene Meinung. Er kann Dir das Leben zur Hölle machen und ich (obwohl ich Laie bin) kenne Wege und Mittel wie Du entweder gar nicht in die Wohnung kommen würdest oder erst nach einigen Jahren kostenintensiver Streit. (Ich kann diese Wege und Mittel natürlich nicht öffentlich sagen) Weiterhin würde ich selbst, wenn Du nach Jahren gewinnen würdest die Wohnung so verwüsten, dass Dir die Tränen in die Augen schiessen würden. Wer nichts mehr zu verlieren hat dem ist auch eine Schadensersatzklage egal.

Also Finger von dem Objekt, auch wenn dies hier einige "Klugschei....anders sehen....wie gesagt sind eben nur Theoretiker die vom Leben keine Ahnung haben.