was ist ein miteigentumsanteil?
z.b bei einer Zwangsversteigerungs Wohnung von 8% bedeuted dies das mir die wohnung nicht zu 100% nach dem kauf gehört
5 Antworten
Keine Angst Dir gehört alles,Du darfst alles mitbenutzen Du darfst auch dort wohnen und vermieten,
Du trittst als Erwerber einer Wohnung einer Eigentümer-gemeinschaft bei.
Du erwirbst also nicht nur eine Wohnung in der Du alleiniges Nutzungsrecht hast (Sondereigentum ) sondern auch Nebenräume wie z.B Keller, Dachboden, Waschküche, Treppenhaus, Garten, evtl. Stellplätze das nennt man "Sondernutzungsrecht" (steht alles in der Teilungserklärung - die solltest Du aufmerksam lesen ).Warum in diesem Fall nur 8%, kann ich nicht sagen .Vermutlich ein recht großes Objekt ....
Bei Eigentumswohnungen werden am Gesamtgrundstück Miteigentumsanteile gebildet und diese mit dem Sondereigentum an den jeweiligen Wohnungen verbunden. Das bedeutet, dass du am Gesamtgrundstück (oft riesige Häuser) den oben genannten Miteigentumsanteil hast, dir die Wohnung jedoch quasi im Alleineigentum zusteht. Dieses Wohnungseigentumsrecht kann dann wiederum mehreren in Bruchteilen zustehen (z.B. den Ehegatten jeweils zur Hälfte).
In einer Eigentümer-Gemeinschaft ist es nicht so, dass man allein über seine Wohnung bestimmen kann.
Je nach Teilungserklärung besitzt man eigentlich nur ein Sondereigentum einer Wohnung dazu gehören sogenannte Sondernutzungsrechte eines Gesamtgebäudes - also incl. sämtlicher Nebenräume Treppenhaus Garten etc.. Es gibt also Bereiche die man ausschließlich alleine nutzen darf. Es gehört einem quasi alles und auch nichts - klingt paradox.
Man hat jedoch lediglich (in diesem Fall 8%) des ganzen Hauses und des Grundstücks erworben .Daher der Ausdruck "Miteigentumsanteil "
Wie das genau geregelt ist, wird in der Teilungserklärung des Gebäudes festgelegt.
Also wenn man z.B. den Balkon-belag erneuern möchte so darf man das nicht so ohne weiteres. Man darf z.B. auch keine Durchbrüche durch tragende Wände in der Wohnung machen - ohne die Genehmigung der Eigentümer-Gemeinschaft eingeholt zu haben.
Was man darf oder nicht, steht also in der Teilungserklärung (wie ein Gesetzbuch) und wird in der Eigentümer-Versammlung von Fall zu Fall - von Jahr zu Jahr je nach Bedarf entschieden. Selbst ein Fenster darf man nicht so einfach austauschen. auch wenn es kaputt ist. alles recht kurios, habe ich alles erst später verstanden ..........
Ein Miteigentumsanteil ist der Anteil, mit dem Sie lt. Teilungserklärung am Gesamtobjekt beteiligt sind.
Ihr Miteigentumsanteil sichert Ihnen das alleinige Nutzungsrecht an
Ihrem Sonderteigentum "Wohnung" unter Ausschluß der übrigen
Miteigentümer. Im gleichen Umfang werden Sie aber auch Miteigentümer an
den Gemeinschaftsflächen, die alle Miteigentümer geminsam nutzen dürfen
-z.B. das Treppenhaus etc. und das Grundstück, soweit dort nicht
ebenfalls für bestimmte Teilflächen Sondernutzgnsrechte unter Ausschluß
der übrigen Miteigentümer vereinbart wären.
Die Wohnung gehört Dir schon zu 100 %, aber nicht das Drum Herum.
Treppenhaus, Keller, Dach, Außenanlage usw. usw.
"gehören" ja, selbst allein darüber verfügen - bestimmen - nein
Nicht so ganz richtig. Die Wohnung gehört Die zu 100 %, das Drum Herum zu 8%.
Sie liegen falsch! Ihr Miteigentumsanteil sichert Ihnen das alleinige Nutzungsrecht an Ihrem Sonderteigentum "Wohnung" unter Ausschluß der übrigen Miteigentümer. Im gleichen Umfang werden Sie aber auch Miteigentümer an den Gemeinschaftsflächen, die alle Miteigentümer geminsam nutzen dürfen -z.B. das Treppenhaus etc. und das Grundstück, soweit dort nicht ebenfalls für bestimmte Teilflächen Sondernutzgnsrechte unter Ausschluß der übrigen Miteigentümer vereinbart wären.
achso dan hätte ja jeder der eine eigene wohnung besitzt einen miteigentumsanteil oder nicht? man kauft ja schließlich nur die wohnung und nicht das drum herum oder liege ich falsch