2 Rechtsschutzversicherungen?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, nur wenn die voneinander wissen, dann drückt sich die Zweite und schiebt den Schaden auf die Erste, melde den oder die Schäden der ersten Versicherung,

wenn die kündigen, dann kannst du dir wieder eine Neue suchen, der kannst du mitteilen, das du bei der Zweiten einen Vertrag hast, den du selber kündigen möchtest, den du aber nicht kündigst. So machst du das Spiel so lange es geht. Die Versicherungen sind auch nur auf ihren Vorteil bedacht.

Das gäbe Ärger, außer die zweite ist, nur dazu um die erste zu vervollständigen z. B. Erbrecht und Familienrecht wen die in der ersten noch nicht enthalten ist! Oder z. B. geschäftlich und privat!

Aber zuviel Schäden heißt die Versicherung wird dir kündigen! Wen die Vermeidbar wären!

Außerdem kann die Neue auch bei der alten nachfragen auch ohne dein wissen!

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 16:58

"Außerdem kann die Neue auch bei der alten nachfragen auch ohne dein wissen!"

Ganz schlecht... :-)

DerHans  31.03.2018, 17:03
@pharao1961

Eine weitere bestehende Versicherung zu verschweigen, ist eine Obliegenheitsverletzung und kann zur Leistungsverweigerung führen.

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 19:28
@DerHans

OK, wichtig zu wissen!... Wusste ich aber auch noch nie so..., schade...

johndoe01  14.04.2018, 09:15
@pharao1961

Natürlich kann die Neue bei der Alten anfragen, ich gebe ja deren Daten und Versicheurngsnummer an.....

Grundsätzlich musst du bei einem Antrag angeben, ob du noch anderweitig versichert bist. Auch bisherige Schäden und laufende Verfahren werden abgefragt.

Man kann durchaus zwei RS-Versicherungen haben (z.b. einmal Verkehrsrecht und zusätzlich Mietrecht)

Ein Neuantrag, ohne die Kündigung des bereits bestehenden Vertrages, wird zurückgewiesen.

Hansser  31.03.2018, 16:57

Selbst inm Fall solcher Klauseln kann es aber sein, dass er 2 gleichzeitig abschließt. Dann ist noch keine andere vorhanden, die er angeben müsste.

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 17:01
@Hansser

Klingt extrem interessant! :-)

Also, ich müßte 2 Rechtsschutzversicherungen gleichzeitig abschließen? OK, online wäre das natürlich schwierig, mal abgesehen von einigen Sekunden...

Aber schriftlich auf dem Postweg wäre das möglich und legal?

Hansser  31.03.2018, 17:02
@pharao1961

Ich hab das mal bei meiner Berufsunfähigkeitsversicherung so gemacht. Eine fragte, ob ich bereits andere Verträge habe. Dann habe ich erst den Antrag rausgeschickt und mit "nein" beantwortet und den anderen meiner 2. BU erst einen Tag später.

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 17:05
@Hansser

Und??? :-) Hat` s bereits Theater gegeben oder funktioniert es?

Hansser  31.03.2018, 17:06
@pharao1961

Nein, es hatte doch alles seine Richtigkeit.

DerHans  31.03.2018, 17:08
@Hansser

Das wirst du spätestens merken, wenn du einen Leistungsanspruch geltend machen willst.

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 17:09
@Hansser

Du bist schon ein kleiner Drecksack ;-)... aber das hat mir weiter geholfen. :-))) Danke!

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 17:11
@DerHans

Warum?

DerHans  31.03.2018, 17:13
@pharao1961

Weil du auch im Leistungsfall gefragt wirst, ob das gleiche Risiko sonst noch versichert ist.

Hansser  31.03.2018, 17:23
@DerHans

...was aber keine Rolle spielt, denn versichert ist eine Rente, im Fall von Berufsunfähigkeit. Alles wurde richtig angegeben, also besteht überhaupt keine rechtliche Grundlage nicht zu zahlen.Überversichert mit riesigen Beträgen bin ich auch nicht.

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 17:59
@DerHans

Wiegesagt, ich habe seit vielen Jahren eine Rechtschutzversicherung. Auch der Leistungsfall war schon mehrere Male da (deshalb ja nun auch die Frage nach einer 2. Versicherung...), aber die Frage ob das Risiko noch ein 2. mal versichert ist, wurde mir noch nie gestellt. Zumindest nicht offiziell. Wenn das natürlich im "Kleingedruckten" irgendwo steht, dann kann das natürlich sein..."

DerHans  31.03.2018, 18:01
@pharao1961

Das steht keineswegs im "Kleingedruckten". Das ist so ziemlich die erste Frage die gestellt wird. Diese Frage nach der Vorversicherung und Schadensverlauf ist praktisch in JEDEM Versicherungsantrag enthalten.

Apolon  31.03.2018, 18:18
@Hansser

Wobei aber die Möglichkeit besteht, dass beide BU-Versicherungen im Schadensfall die Leistungen kürzen können, was möglich wäre wenn die Leistung das bisherige Netto-Einkommen überschreitet.

pharao1961 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 18:20
@DerHans

OK... habe ich bisher aber noch nie so gesehen... Jedenfalls nicht im Versicherungsfall und der ist bisher schon ein paar mal eingetreten. Ob dies im Versicherungsantrag gefragt wurde, weiß ich nicht. Zumindest habe ich das DEFINITIV nicht verneint. Ich mache mit Absicht keine unwahren Angaben, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Hansser  31.03.2018, 21:30
@Apolon

Ob das so einfach möglich ist, wage ich zu beweifeln. Ich hab aber sowieso nur 1000 Euro versichert, weil ich 2 verschiedene Aktionsangebote genutzt hab. Wenn ich jetzt aber bspw. 2000 netto verdien und 5000 versicher, dann wirds da sicherlich irgendne rechtliche Möglichkeit für die Versicherung geben.

DerHans  01.04.2018, 11:47
@Hansser

Wenn du 5.000 € BU absichern willst, musst du schon beim Antrag dein Einkommen belegen.

Apolon  01.04.2018, 13:37
@Hansser
Ob das so einfach möglich ist, wage ich zu beweifeln.

Dies ist ganz einfach, denn die entsprechenden Hinweise dazu findet man in den Versicherungsbedingungen und im Antrag zur BU-Absicherung.

Hansser  01.04.2018, 14:18
@Apolon

Ich hab jetzt extra nochmal in den Bedingungen beider BUs nachgeschaut. Da steht nichts dergleichen drin, dassdie Zahlung anteilig gekürzt werden kann, wenn andere BUs bestehen.

Es geht den Versicherungen lediglich darum, dass man sich nicht total überversichert. Wie "DerHans" aber bereits gesagt hat, weden dann aber schon im Zuge des Antrags Gehaltsnachweise angefordert.

Hansser  01.04.2018, 14:28
@Hansser

Sobald die Zusage für den Versicherungsschutz einmal besteht, kann die Zahlung nicht mehr verweigert werden, sofern alle Angaben bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht korrekt waren.

Und selbst wenn alles gelogen wäre, müssten sie auch nach spätestens 10 Jahren zahlen, weil es dann verjährt wäre.

Apolon  01.04.2018, 17:48
@Hansser

Wenn alle Angaben im Antrag richtig waren und wenn sich die Einkünften des Antragsstellers nicht vermindern hast du recht.

Nur haben Versicherer nach ihren Annahmerichtlinien Höchstsummen die für die Absicherung des Versicherungsnehmers greifen und daher muss der Antragsteller seine Brutto-Jahres-Einkünfte der letzten 3 Jahre angeben und außerdem muss auch folgende Frage beantwortet werden.

Bestehen bereits Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Dienstunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder sind solche beantragt?

Und die höchstmöglichste Absicherung für die BU werden auf Grund dieser Angaben berechnet.

Außerdem erfolgt in den ausgestellten Versicherungsunterlagen noch ein Hinweis, dass alle Änderungen bezüglich beruflicher Tätigkeit dem Versicherer gemeldet werden müssen.

Nur diese Unterlagen werden meist nicht gelesen

Hansser  01.04.2018, 17:52
@Apolon

Das stimmt nicht pauschal. Dem Versicherer müssen keine Änderungen bzgl der beruflichen Tätigkeit gemeldet werden. Das ist nur der Fall, wenn die Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist, steht bei mir so in den Bedingungen.

Hansser  01.04.2018, 17:58
@Hansser

Nach kurzer Recherche hab ich rausgefunden, dass diese Meldepflicht bei Berufswechsel bei alten schlechteren Verträgen vor der VVG Reform war, aber heutzutage es nicht mehr so ist.

Zu deiner Frage, ob bereits BUs bestehen: Wenn man eine BU später als die andere abschließt, dann kann man bei der ersten BU natürlich "nein" ankreuzen. Bei der 2. muss man das dann angeben.

BUs sind ein sehr komplexes Thema. Da sollte man schon genau wissen, was Sache ist, anstatt hier irgendwelches Halbwissen verbreitet wird.

Hansser  01.04.2018, 18:17
@Hansser

Diese von dir angepsrochenen Höchstsummen sind aber interne Regelungen. Sobald die Zusage gegeben wurde, können die nicht einfach sagen: Hey wir zahlen doch nicht, weil wir eigtl. eine interne Höchstsumme haben, die aber mit dir nicht vertraglich festgehalten wurde.

Wenn schon können sie sagen: Hey du hast uns eine 2. BU verschwiegen, die du vor unserem Antrag schon hattest, also kürzen wir die Leistung. Das geht aber nur innerhalb von 10 Jahren sofern die Versicherung arglistige Täuschung nachweisen kann, ansonsten nur 5 Jahre.

DerHans  01.04.2018, 19:00
@Hansser

Du hast selbst von 5.000 € gesprochen. Da musst du praktisch bei jedem Versicherer ein großes ärztliches Zeugnis vorlegen. Außerdem wird selbstverständlich dein bisheriges Einkommen geprüft.

Außerdem geht ist der Frage immer noch um eine doppelte RECHTSSCHUTZ

Apolon  01.04.2018, 22:49
@Hansser

Du verwechselst etwas.

Änderung der beruflichen Tätigkeit bedeutet nicht immer, dass man in einen anderen Beruf wechselt, sondern könnte auch bedeuten, dass man einen Vollzeitjob in einen Teilzeitjob ändert. Oder von einem Angestellten in den Status eines Beamten wechselt.

Und in diesen Fällen muss man dies dem Versicherer melden, denn sonst läuft man Gefahr, dass der Versicherer die vereinbarte Leistung nicht in voller Höhe zahlen muss. Und dies würde auch bedeuten, dass man jahrelang zu hohe Beiträge gezahlt hat.

Hansser  01.04.2018, 22:54
@Apolon

Nein das muss man nicht melden, was zählt ist der Status bei Vertragsabschluss. Ob ich von einem Studenten zu einem Teilzeit Industriekletterer wechsel und dann Kanalreiniger mit Beamtenstatus werde spielt keine Rolle.

Außer ich bin berufsunfähig und fange dann wieder an zb. Teilzeit zu arbeiten. Das muss man melden, weil es die Zahlung betrifft.

Apolon  01.04.2018, 23:06
@Hansser

Wenn sich der Schadensfall einstellt wirst du heraus finden, was deine Versicherer zahlen. Aber dann nicht ärgern, wenn du feststellst dass du einige  1000 € umsonst überwiesen hast.

Hansser  02.04.2018, 01:39
@Apolon

Erzähl hier nicht so nen Müll, wenn du von aktuellen BUs keine Ahnung hast

Apolon  02.04.2018, 10:35
@Hansser

mein Lieber Hansser,

weshalb plötzlich solch eine Aggression?

Du schreibst vermutlich von dem nicht mehr bestehenden Bereicherungsverbot für Verträge die nach 2008 abgeschlossen wurden!

Ich schreibe aber von den bestehenden Vertragsbedingungen!

Und wenn ein Kunde BU wird und die Vertragsbedingungen keine Leistung hergeben, bzw. nicht in dieser Höhe, ist immer der Kunde der Verlierer.

Du hast noch nicht einmal meinen Hinweis verstanden, bezüglich Änderung von einer Angestelltentätigkeit zum Beamten.  Ein Beamter kann dienstunfähig werden ohne, dass dies eine Berufsunfähigkeit nach den versicherten Bedingungen auslöst.  Solche Fälle gibt es aber auch noch bei vielen anderen Änderungen der beruflichen Tätigkeit. Und in solchen Fällen ist immer der Versicherungsnehmer der Verlierer.

Mein Tipp: jeden Berufswechsel sollte man seinem Versicherungsvermittler anzeigen, damit dieser eine erforderliche Vertragsänderung einleiten kann.

Also solltest du dich noch etwas weiter schlau machen in den entsprechenden Versicherungsbedingungen bzw. Versicherungsgesetzen

Hansser  02.04.2018, 12:52
@Apolon

Weil ich merke, dass du nur noch Müll schreibst, um den es gar nicht geht, um irgendwie zu zeigen, dass du Recht hast.

Die Vertragsbedingungen bei BUs wurden bei der VVG Reform vereinheitlicht, alle erfüllen einen gewissen Mindeststandard. Die bestehenden Vertragsbedingungen zb meines Vertrags kennst du gar nicht. Berufswechsel haben keine negativen Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag!

Es ging um eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung. Nicht um Dienstunfähigkeit oder andere Spezialfälle. Wenn du als Beamte die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit erfüllst, wirst du natürlich genauso dein Geld sehen, auch wenn du den Wechseln ins Beamtenverhältnis nicht meldest, was du ja nicht brauchst. Dass die Berufunfähigkeit evtl. später eintritt, wo man in manchen Spezialfällen, die spezielle medizinische Tauglichkeit erfordern, schon länger nicht mehr arbeiten kann, muss man eben extra berücksichtigen.

Hansser  02.04.2018, 12:59
@Apolon

Aggressiv macht es mich, wenn hier jmd bei einem solchen Thema, wo man sehr genau sein muss, mit Halbwissen irgendwelche Unwahrheiten und Angst verbreitet, wie dass die Versicherung nicht zahlen würden, wegen Gründen, die nirgends Vertragsbestandteil oder Bedingung heutzutage sind.

Wahrscheinlich hast du deine BU vor 10 Jahren abgeschlossen und kennst einfach noch die teilweise schlechteren und uneinheitlichen Bedingungen.

Apolon  02.04.2018, 13:17
@Hansser

Aus deinen Texten entnehme ich immer wieder, dass dir das erforderliche Fachwissen fehlt, denn sonst würden deine Hinweise anders lauten.

Außerdem hast du uns bisher weder mitgeteilt, wann du deine BU-Verträge abgeschlossen hast, noch welche berufliche Tätigkeit im Antrag angegeben wurde, noch welche zur Zeit vorliegt, noch ob in deinen Versicherungsbedingungen auf die abstrakte, bzw. konkrete Verweisung verzichtet wird.  Also kann man nur pauschal antworten.

Wenn du eine exakte Antwort hinsichtlich deiner beiden bestehenden  BU-Verträge haben möchtest, kannst du mir ja mal deine Verträge incl. Versicherungsbedingungen per Email zusenden, damit ich dir eine entsprechende Antwort geben kann.  Meine Email-Adresse findest du in meinem Profil.

Da ich seit 30 Jahren im Versicherungsaußendienst tätig bin, kenne ich die alten wie auch die neuen Versicherungsbedingungen. Nur auch diese können bei jedem Tarif, bzw. Versicherer unterschiedlich sein.

Hansser  02.04.2018, 14:59
@Apolon

Bei den neuen Verträgen gibt es keine abstrakte Verweisung mehr. Mag sein, dass es von 50 Anbietern 2 negative Ausnahmen gibt. Und wie gesagt, der aktuelle Beruf kann natürlich vom Beruf im Antrag abweichen und muss normalerweise nicht gemeldet werden, das würde im Vertragsbedingungen bei den Meldepflichten stehen.

Damit hat sich diese Diskussion für mich erledigt, macht keinen Sinn sich ständig zu wiederholen, aber trotzdem danke für dein Angebot.

Apolon  02.04.2018, 16:39
@Hansser

Nur noch soviel:

Manche Versicherer haben die abstrakte Verweisbarkeit bei manchen Berufen immer noch in den Versicherungsbedingungen. Dies hängt von der Berufs-Risikoklasse ab.

der aktuelle Beruf kann natürlich vom Beruf im Antrag abweichen und muss normalerweise nicht gemeldet werden, das würde im Vertragsbedingungen bei den Meldepflichten stehen.

Und zu diesem Kommentar - Oft ist es ratsam, dies dem Versicherer zu melden, denn es könnte auf Vorteile für den Versicherungsnehmer bedeuten, denn unter Umständen wird der mtl. Beitrag dann herabgesetzt. Oder anders ausgedrückt - Risiko-Zuschläge könnten weg fallen.

Das wäre ja rausgeworfenes Geld, weil du doppelt zahlst. Begründbar wäre das nur, dass du eben zusätzlich abgesichert sein willst, falls eine Versicherung nicht zahlt.

Wenn man aber eh schon solches Misstrauen in eine Versicherung hätte, würde ich gleich ne andere abschließen.

Zahlen wird die Versicherung, an die du den Schaden meldest. Die Versicherungen haben aber alle eine Klausel im Vetrag, dass sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind, wenn der Schaden schon anderweitig bezahlt wurde, also wird die 2. nicht zahlen.

Mitbekommen werden das Versicherungen, wenn sie wollen sicherlich. Es gibt ja Systeme im Hintergrund, wo Schäden gespeichert werden und Versicherungen drauf zugreifen können.

Solang die Versicherung mit dir aber mehr verdient, als sie zahlen müssen, werden sie den Vertrag normalerweise nicht kündigen.

..... bei meiner nicht möglich.

Zudem wird im Antrag gefragt, ob eine bestand oder besteht.