Als Zeitsoldat in die JVA... (Abfindung und ÜG`s?)

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Die "Abfindung" (Entlassungsgeld) wird nicht gezahlt, Übergangsgebührnisse auch nicht, da Du ja dann beamtenrechtliche Bezüge bekommst. Ggf. bekommst Du Trennungsgeld oder ähnliche Entgelte.

josefs82  21.12.2011, 13:27

Stimmt so nicht.

Hallo erstmal. Die beiden Antworten kannt du vergessen. Ich war selbst SaZ. Wenn du weiterhin noch dein Gehalt bekommst (zb SaZ 12) dann ruht das Gehalt der JVA. Wenn du aber Übergangsgebührnisse bekommst, lass diese auf der Lohnsteuerklasse 1 und die Bezüge (Anwärterbezüge der JVA) nimmst du auf die Steuerklasse 6, da die ja eh sehr gering sind. Machst du die Ausbildung bei der JVA (Justizdienst )? Bei mir waren die ÜG´s noch bei 75% und bei einer Vollzeitausbildung sogar erhöht auf 90. Ich hatte auch eine Ausbildung (Vollzeit) beim Freistaat (mD) gemacht und hab 90% ÜG´s und die Anwärterbezüge vom Freistaat bekommen. Ausscheidergeld gibts auch normal.

MfG

ChrisFu1984 
Beitragsersteller
 21.12.2011, 13:34

Hallo und danke für Deine Antwort!

Ich bin aktuell noch SaZ08 und im Vollzeit-BFD bis zum 30.06.2012. Als BFD-Maßnahme mache ich gerade den Küchenmeister und spiele mit dem Gedanken, eine Bewerbung zur JVA zu senden.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, erhalte ich ganz normal meine Abfindung nach DZE - die immerhin das 6fache meiner letzten Bezüge betragen - und auch ganz normal meine ÜG`s, die sogar bei 90% liegen, weil es sich ja um eine Ausbildung handelt???

Sehr gerne würde ich in den Werksdienst gehen und als Küchenleiter sowie Ausbilder fungieren, weil ich schon jetzt sehr gute Voraussetzungen vorweisen kann.

Mal sehen...

jamaga1  21.12.2011, 13:40
@ChrisFu1984

Frag die WBV. So wie es josefs82 beschrieben hat ist es definitiv nicht.

jamaga1  21.12.2011, 13:30

Schlaumeier, diene Du erst mal so lange wie ich schon Urlaub beim Bund hatte. Die Ausbildung muss bei Dir schon ne ganze Weile her sein, da sich die Rechtslage nunmehr etwas geringfügig geändert hat. Das sollte ihm aber seine WBV beantworten können.

ChrisFu1984 
Beitragsersteller
 21.12.2011, 13:36
@jamaga1

Vorsichtshalber werde ich im neuen Jahr meine Sachbearbeiterin bei der WBV kontaktieren, um in diesem Punkt Sicherheit zu haben... DANKE!

alexvw53  07.01.2014, 13:18
@jamaga1

Es ist echt faszinierend, wie mann trotz völliger Ahnungslosigkeit, so felsenfest vollkommenen Bullshit behaupten kann. Und wenn ich die diese bekloppten Frasen höre wie: Hab erstmal so viele Diensttage wie ich Urlaubstage....... tausendmal gehört!!! Natürlich bekommt er seine Übergangsgebürnisse und seine Abfindung!!! Die übergangsgebürnisse werden gekürzt, es kommt darauf an was mann macht. Nichts , schulische Maßnahmen in Vollzeit oder Erwerbstätigkeit. Bei der Abfindung kommt es darauf an wann das Einstellungsdatum war, wegen dem Steuerfreibetrag von 10800 Euro.

Ich bin mir nicht ganz sicher, antworte aber dennoch, mit der Bitte mich zu berichtigen. Du bekommst keine Gebührnisse mehr. Die Einmalzahlung bleibt, nach Beendigung des JVA-Dienstes (Pensionierung) wird allerdings nur noch der Differenzbetrag gezahlt.