Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?
Hallo,
ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.
Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.
Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.
Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:
"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."
Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.
Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?
Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.
MfG Marco
2 Antworten
Ah...ich glaube ich verstehe jetzt. Was ich aber nicht verstehe ist warum man als AN dessen AG in Insolvenz geht eine solche Mehrbelastung tragen muss. Man kriegt Insolvenzgeld netto ausgezahlt und muss dann trotzdem Einkommenssteuer zahlen, die sonst beim Nettogehalt schon abgezogen wurde. Und dann in einer solchen Höhe (fast 1/3 des ausgezahlten Betrags). Das ist doch unverhältnismäßig.
Danke für die Antwort.
Du hast Glück. Es gibt Länder auf dieser Welt, in denen du einfach auf die Straße gesetzt würdest und das den Staat nicht einmal interessieren würde. Stattdessen hast du hier 2400 € bekommen. Dann ist es durchaus gerechtfertigt, dass du auch der Allgemeinheit, die dich zwei Monate versorgt hat, etwas zurückgibst.
Insolvenzgeld steht unter Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es grundsätzlich steuerfrei ist, aber zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird. Deine sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen werden mit dem Arbeitslosengeld zusammengerechnet und aus diesem Gesamtbetrag wird dann ein Steuersatz ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann nur auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewandt.
Der vom Finanzamt angegebene Steuersatz (der durch das Insolvenzgeld erhöht wurde) ist auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen anzuwenden, nicht auf das Insolvenzgeld.
Das Finanzamt hat rechtmäßig gehandelt. Der Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg.
Rechtsgrundlagen: §§ 3 Nr. 2, 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG