Lieferservice als Kleingewerbe?
Hallo alle zusammen
ich bin neu hier und habe mal eine Frage. Ich würde gern ein Kleingewerbe anmelden. Ich habe eine Idee, die nicht ganz neu ist. Im Prinzip handelt es sich dabei um einen Lieferservice. So etwas ähnliches wie Party Retter in Hamburg. Ich wollte wissen ob ich dafür ein Kleingewerbe anmelden kann und ob jemand etwas über die rechtliche Seite weiß, wenn ich z.B. etwas von Subway oder Mc Donalds zum liefern anbiete, gegen einen kleinen Aufpreis. In Amerika gibt es das ja, aber da sind die Gesetze ja auch anders. Wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Danke im Vorraus MfG Julchen2211
10 Antworten
Hallo Julchen, am besten wendest Du Dich direkt an uns. Freundlicherweise hast Du uns ja hier bereits erwähnt. Wir bieten Lizenzen an. Alle hier gestellten Fragen und auch die nicht gestellten Fragen (Standortwahl, Kapitaleinsatz ect.) bekommst Du dann im Rahmen einer ersten Standortanalyse beantwortet.
Mehr info unter Angabe Deiner Postadresse: info@party-retter.de
Das Kannst Du machen, wie Du willst.
Gwerbe anmelden und los.
Nur wenn Du auf die Namen Subway, McD usw zurücgreifst immer einen kleine Fussnoe in die Anzeige oder auf die Internetseite "geschützter Makenname des Betreffenden Unternehmens"
Und nicht anbieten "Mac Nuggets 4,95" Sondern dann lieber damit arbeiten, "wenn wir Ihnen die Produkte eines der folgenden Anbieter liefern sollen (folgt die Liste) erhaben wir für den Service folgende Gebühren ....."
Deine Idee ist nicht neu. Ich habe sie zwei Mandanten von mir schon vor 2 Jahren geschenkt, die damit recht erfolgreich arbeiten.
Hm, wie kommt es dann dass ich beim googlen einige Ratgeberseiten zum Kleingewerbe finde? Dort schreiben sie auch dass man das beim Finanzamt anmelden muss. Leider schreiben die sehr allgemein was mir nicht wirklich weiter hilft.
Es gibt einen Reisegewerbeschein und einen normalen Gewerbeschein. Das zum einen. Das zweite ist der Eintrag ins Handelsregister beim Amtsgericht. Je nachdem wie du dich dort eintragen läßt, spricht man von Kleingewerbe oder Kaufmann
Wer einen Gewerbeschein besitzt muss sich nicht zwingend ins Handelsregister des Amtsgerichts eintragen.
Den Reisegewerbeschein benötigt man, wenn man z.B. ein ambulantes Gewerbe, auf Märkten oder von Haus zu Haus mit einem Bauchladen ausüben will.
Kleingewerbe gibt es nicht, es gibt nur die Anmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt. Dort gibst du an, was der Zweck deines Gewerbes ist, stellst den Antrag und bezahlst die Gebühr.
Das Weitere macht dann das Ordnungsamt, wie z.B. Meldung ans Finanzamt, an die IHK, etc.
http://www.foerderland.de/1905.0.html
Gewerbeschein muß sein. Ob du dann von McD... Subway usw. weiterverkaufen darfst, weiß ich nicht. Ich denke aber schon. Ich würde mich dann aber nicht auf diese Artikel einstellen, sondern eher eigene Artikel einbringen. Sandwiches, Baguette usw. sind ja schnell gemacht(können ja auch schon vorbereitet werden) und sind dann bei Partys sehr begehrt. Ich würde mich mehr auf Getränke spezialisieren, die gehen bei Partys am schnellsten aus. Zusätzlich noch ein paar Knabbereien;-)
Er verkauft ja nicht weiter, er nimmt nur eine Gebühr fürs liefern. Ostrichfan
Ok, aber der Gewinn bei eigenen Sachen wäre größer
also meinst du dass ich da keinen Ärger bekommen könnte?