Lieferservice als Kleingewerbe?

10 Antworten

Hallo Julchen, am besten wendest Du Dich direkt an uns. Freundlicherweise hast Du uns ja hier bereits erwähnt. Wir bieten Lizenzen an. Alle hier gestellten Fragen und auch die nicht gestellten Fragen (Standortwahl, Kapitaleinsatz ect.) bekommst Du dann im Rahmen einer ersten Standortanalyse beantwortet.

Mehr info unter Angabe Deiner Postadresse: info@party-retter.de

Das Kannst Du machen, wie Du willst.

Gwerbe anmelden und los.

Nur wenn Du auf die Namen Subway, McD usw zurücgreifst immer einen kleine Fussnoe in die Anzeige oder auf die Internetseite "geschützter Makenname des Betreffenden Unternehmens"

Und nicht anbieten "Mac Nuggets 4,95" Sondern dann lieber damit arbeiten, "wenn wir Ihnen die Produkte eines der folgenden Anbieter liefern sollen (folgt die Liste) erhaben wir für den Service folgende Gebühren ....."

Julchen2211 
Beitragsersteller
 23.01.2009, 10:23

also meinst du dass ich da keinen Ärger bekommen könnte?

wfwbinder  23.01.2009, 12:11
@Julchen2211

Deine Idee ist nicht neu. Ich habe sie zwei Mandanten von mir schon vor 2 Jahren geschenkt, die damit recht erfolgreich arbeiten.

Hm, wie kommt es dann dass ich beim googlen einige Ratgeberseiten zum Kleingewerbe finde? Dort schreiben sie auch dass man das beim Finanzamt anmelden muss. Leider schreiben die sehr allgemein was mir nicht wirklich weiter hilft.

Volvoliebhaber  23.01.2009, 10:12

Es gibt einen Reisegewerbeschein und einen normalen Gewerbeschein. Das zum einen. Das zweite ist der Eintrag ins Handelsregister beim Amtsgericht. Je nachdem wie du dich dort eintragen läßt, spricht man von Kleingewerbe oder Kaufmann

Regenmacher  23.01.2009, 10:21
@Volvoliebhaber

Wer einen Gewerbeschein besitzt muss sich nicht zwingend ins Handelsregister des Amtsgerichts eintragen.

Den Reisegewerbeschein benötigt man, wenn man z.B. ein ambulantes Gewerbe, auf Märkten oder von Haus zu Haus mit einem Bauchladen ausüben will.

Kleingewerbe gibt es nicht, es gibt nur die Anmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt. Dort gibst du an, was der Zweck deines Gewerbes ist, stellst den Antrag und bezahlst die Gebühr.

Das Weitere macht dann das Ordnungsamt, wie z.B. Meldung ans Finanzamt, an die IHK, etc.

OSQuest  23.01.2009, 10:08

http://www.foerderland.de/1905.0.html

Gewerbeschein muß sein. Ob du dann von McD... Subway usw. weiterverkaufen darfst, weiß ich nicht. Ich denke aber schon. Ich würde mich dann aber nicht auf diese Artikel einstellen, sondern eher eigene Artikel einbringen. Sandwiches, Baguette usw. sind ja schnell gemacht(können ja auch schon vorbereitet werden) und sind dann bei Partys sehr begehrt. Ich würde mich mehr auf Getränke spezialisieren, die gehen bei Partys am schnellsten aus. Zusätzlich noch ein paar Knabbereien;-)

Ostrichfan  23.01.2009, 10:11

Er verkauft ja nicht weiter, er nimmt nur eine Gebühr fürs liefern. Ostrichfan

Volvoliebhaber  23.01.2009, 10:18
@Ostrichfan

Ok, aber der Gewinn bei eigenen Sachen wäre größer