Ist das Schwarzarbeit (bei Nachhilfe)? ?
Ein Schüler bekommt Nachhilfe von einem ehemaligen Lehrer, diese wird in bar bezahlt. Für die Eltern des Schülers ist nicht erkennbar, ob der Lehrer die Einnahmen versteuert. Wenn der Lehrer seine Einnahmen nicht versteuert - können dann auch die Eltern des Schülers belangt werden?
4 Antworten
Nein wieso - die Abwesenheit von einer Quittung setzt nicht automatisch "nichtversteuern" der Einnahmen vorraus - wie soll ein Aussenstehender für die Angaben gegenüber dem Finanzamt verantwortlich sein?
Nein. Der Nachhilflehrer ist selbständig tätig, er ist daher alleine für das Abführen der Steuern verwantwortlich.
Etwas anderes wäre es, wenn der Nachhilfelehrer Arbeitnehmer der Eltern wäre - dann wären sie für das Abführen der Steuern und SV-Beiträge verantwortlich. Das ist hier aber nicht gegeben.
Ganz klar: Nein
Wie sollte jemand erfahren, dass der Lehrer Geld erwirtschaftet?