Ich habe ein Kleingewerbe darf ich einen Praktikanten einstellen (Schüler)
Hallo ich habe ein Kleingewerbe nun kam der Bruder einer bekannten zu mir und hat mich gefragt ob er bei mir ein freiwilliges Praktikum absolvieren kann. Meine Frage ist darf ich als Kleinunternehmer einen Praktikanten beschäftigen und wenn ja muss ich diesen irgendwo anmelden oder sogar Krankenversicherung oder Sizialversicherung für ihn zahlen? Was muss ich beachten?? Über (ernstgemeinte) Ratschläge und Hilfen würde ich mich sehr freuen
3 Antworten
Frag doch einfach bei der Handelskammer (siehe Telefonbuch) nach. Es könnte sein, daß gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Schließlich soll der Praktikant auch etwas "lernen", d.h. er soll das Berufsleben kennen lernen.
Generell ist ein Gewerbetreibender ein Kaufmann, darf auch "Praktikanten" einstellen, jedoch nicht ohne Ausbildungserlaubnis/Befähigung eine Ausbildung anbieten. Generell solltest du dich bei deiner zuständigen IHK ( Industrie und Handelskammer ), Berufsgenossenschaft und/oder der Handwerkskammer ( wenn du einen Handwerksbetrieb hast ) nach den jetzt gültigen Voraussetzungen erkundigen. Es kommt immer auf die Art des Praktikums an, ob eine Zusatzversicherung und Anmeldung bei einer Krankenkasse/ Berufsgenossenschaft Vorschrift ist. Auch beim zuständigen Finanzamt und Arbeitsamt würde ich anfragen, da du auch von dort eventuell Fördergelder bekommen kannst. Viel Erfolg und beste Grüße, Chiliheadz.
Zunächst stell Dir die Frage, ob ein Praktikant bei Dir überhaupt einen Einblick in den Beruf bekommt. Dann frag bei der IHK