Kleinunternehmer neben Haupt- und Nebenjob?
Kann ich neben meinen Hauptberuf (Solzialversicherungspflichtig) und einer geringfügigen Nebentätigkeit (450€) noch als Kleinunternehmer arbeiten? Was ist hierbei zu beachten?
2 Antworten
Wenn dir dein Arbeitgeber das erlaubt kannst du so viele Jobs haben wie du nur willst.
Kleinunternehmer stammt aus dem UStG und hat Auswirkung auf deine Rechnungen bzw USt/VSt die geltend gemacht werden kann oder eben nicht darf.
Grob gesagt am Ende des Jahres werden alle deine Einkünfte addiert (nicht der 450,- Job) und solltest du Gewinne als Selbständiger/Gewerbetreibender erwitschaftet haben wird das deine Steuerlast erhöhen und kann damit auch zu einer Nachzahlung führen.
Alles was hier zu beachten ist im Detail schreiben übersteigt doch dem Umfang des Forums und sollte auch aus eigeninteresse mal von einem Profi beurteilt werden.
Das geht durchaus. Der Nebenjob ist dabei steuerlich gar nicht mal so wichtig.
Am Ende wird die steuerliche Würdigung in der Steuererklärung vorzunehmen sein.
LG
Die 17.500€ haben nichts mit deiner Einkommensteuer zu tun.
Verdienst du bsp 50.000,- als Arbeitnehmer und 10.000 Gewin aus selbständiger Tätigkeit wird das addiert auf 60.000 und nach deinen regelmäßigen Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten blabla bleibt ein zu versteuerndes Einkommen übrig .. darauf wird die Steuer berechnet. Die pauschal gesagt über den Abzügen aus deinem Arbeitnehmerjob liegen wird und damit zu einer Nachzahlung / geringeren Erstattung führt.
Wie es sich in der SV kann ich nicht sagen ist leider komplett von meinem Interesse befreit ^^
Ganz vergessen .. du kannst natürlich als Selbstständiger/Gewerbetreibender aus Est-sicht so viel verdienen wie du willst/kannst. Du musst nur die Steuer darauf zahlen.
2 Dinge nicht durcheinander bringen. Das Eine ist die Mehrwertsteuer. Das Andere die einnahmensteuer.
Als Kleinunternehmer bist du von der ersteren befreit. Das die Einnahmen aber am Jahresende (wie Lohn auch) versteuert wird ist hiervon unabhängig. Es kommt ein wenig auf die Rechtsform an, die du wählst. Ich bin als Einzelunternehmung mit meinem Privateinnahmen und Firmeneinnahmen in "einem Topf".
Am besten einmal beim StB oder Gründungsbüro (zB Arbeitsamt) gezielt zu deiner Situation nachfragen
also kann ich nachdem ich Lohnsteuer und Sozialabgaben von meinen Hauptjob noch 450€ geringfügig nebenbei verdienen ohne steuer zu zahlen und dann noch als Kleinunternehmer in der EÜR bis zu 17500€ verdienen