Als Kassenpatient zum Privatarzt!

17 Antworten

Was heißt bei dir Privatarzt? Hat der keine Kassenärtzliche Zulassung oder hast du nur als Privatpatient einen Termin bekommen? Letzteres ist unerheblich, den ein Kassenarzt ist eigentlich verpflichtet bei der Terminvergabe keinen Unterschied zwischen Privat und Kassenpatient zu machen. Ich kann mir übrigens nicht vorstellen das du bei einem dringenden Fall, keinen schnelle Termin bei einem Kassenarzt bekommst.

wenn die rechnung kommt geh damit zu deiner Krankenkasse. Wenn du noch Schülerin bist und der Termin notwendig war hast du gute Chancen dass die die Kosten übernehmen.

Drachentoeter  20.05.2009, 12:02

Das ist nicht gesagt, wieso muss es ein Arzt sein der keine Kassenärztliche Zulassung hat. Ich interpretiere Privatarzt jetzt erst mal in diesem Sinne.

Hat dich keiner voher gefragt, wie die anfallenden Behandlungskosten zu regeln sind? Selbst zahlen oder private Zusatzversicherung? bist du volljährig? Die Rechnung kommt unter Garantie und du wirst sie wohl auch bezahlen müssen.

Warum fragst Du das nicht die Sprechstundenhilfe, die kann es Dir genau sagen.

Zunächst selber bezahlen und dann die Rechnung der Krankenkasse zur Teil- oder mit etwas Glück auch Gesamtregulierung einreichen.

Drachentoeter  20.05.2009, 12:00

So etwas Regelt man im Vorfeld mit der Krankenkasse, Die werden nicht einfach eine Rechnung weder Teilweise noch ganz begleichen wenn sie einfach nachträglich eingereicht wird. So etwas klärt man immer vorher ab.

user148 
Beitragsersteller
 20.05.2009, 11:45

Ja, so hätte ich das auch gemacht. Aber ich habe doch KEIN Geld, womit ich eine Rechnung bezahlen könnte!! Das wollte ich damit auch ausdrücken (in meiner Frage).

Meine Eltern sind schon ewig nicht mehr zusammen. Der Vater will mit mir nichts mehr zu tun haben. Meine Mutter verdient aber nicht genug, um so eine Rechnung zu bezahlen.

firstguardian  20.05.2009, 11:56
@user148

Wenn das dem Arzt vor der Behandlung bekannt gemacht wurde, dann war das seine Entscheidung, die Behandlung vor einer solch unsicheren Honorierung seiner ärztlichen Leistung durchzuführen.

firstguardian  20.05.2009, 11:59
@firstguardian

Zahlt die Kasse einen Teil der Rechnung nicht, dann bist Du zahlungspflichtig. Erfolgt diese Zahlung nicht, wird der Arzt nicht umhinkommen, seine Forderung gegen Dich einzuklagen und titulieren zu lassen, damit er später, wenn Du einmal Geld verdienst, Deinen Lohn pfänden kann.