als hartz 4 empfänger pferde halten?
also ich kenne eine frau die hartz 4 empfängt und ein pferd hat. sie verzichtet eigendlich auf alles, kauft sich NIE neue anziehsachen, steckt wirklich alles was sie hat in ihr pferd. sie kann gerade noch selber über die runden kommen, aber ihren pferd geht es PRIMA. sie könnte echt n vorbild für viele andere leute haben. also ich weiß du 100% das es dem pferd supergut geht. ich würd nur interessehalber mal fragen. Darf sie da eigendlich rechtlich gesehn? also interessiert mich einfach mal. LG
12 Antworten
rein rechtlich spricht gar nichts gegen die pferdehaltung von hartz4-empfängern. im falle einer verschuldung der frau und gerichtlicher einklage der schuldsumme könnte sie dazu gezwungen werden, das pferd ebenson wie hochwertigen schmuck etc pp zu veräußern, da das amt jedoch für den unterhalt des tieres nicht aufkommt, ist die haltung völlig legitim.
ps: ich nehme also an, dass das pferd in "einzelhaft" steht - nicht gerade zuträglich für ein herdentier... also bekommt es doch nicht alles, was es braucht.
dann isses ja wunderbar! glückwunsch dem pferd, dass es eine so tolle besitzerin hat! :D
als sie gearbeitet hat hat sie ja das teuertste (sattel..) schon gekauft undstall miete ist wen man glück hat auch manchmal unter 100 € und ja sie darf es sowas ist bezalbar
ich kenne hartz 4 empfänger denen ein krankes Pferd gestorben ist, ob es am geldmangel lag und es deshalb nicht ausreichend medizinisch versorgt werden konnte, weiss ich nicht, aber die vermutung liegt nahe. es würde mich interessieren, wie tierärzte sich in so einer situation verhalten, zumal sie ja einen eid geschworen haben den tieren zu helfen und sie nicht einfach totzuspritzen, nur weil der besitzer kein geld hat. ok man kann vielleicht ratenzahlung vereinbaren, aber meines erachtens sind pferde einfach zu teuer: die unterbringung, das futter, die wurmkuren, der hufschmied etc.
Sie darf ein Pferd besitzen bzw. unterhalten; allerdings ist ein Pferd grundsätzlich ein nicht geschützter Vermögensgegenstand, der veräußert werden kann.
Insofern kann es sein, dass anrechenbares Vermögend vorliegt, wenn der Wert des Pferdes den Vermögensfreibetrag übersteigt, wenn die Veräußerung dieses Gegenstandes möglich und zumutbar ist.
coole sache das es rechtens ist wenn es auch anderer seits für manche tiere beser wär wernn das nicht erlaubt wär, ich habe auch ein pony und bekomme leistung allerdings nur weil mein gehalt nicht ausecht und meinem pony geht es auch prima ich habe eine rb und bin ganz normal mit dem pferd versichert, natürlich ist es kanpp und man muss viel rechnen und viel zurückstecken aber ich mache es gernen denn ich liebe mein pony, wenn ich ihn damals nicht übernommen hätte wär er heute ne wurst und das konnte ich beim besten willen nicht übers herz bringen... also däumchen hoch für alle die sich für ihre pferde aufopfern
nein das pferd steht mit 7 anderen pferden im offenstall