Als Grundsicherungsempfänger mit berufstätigem Bruder zusammen wohnen?

2 Antworten

Du würdest mit deinem Bruder vom Gesetz her keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden können, es käme max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht, wenn ihr euch bzw.dein Bruder dich nach seinen Möglichkeiten freiwillig unterstützen wollen würde.

Wäre das nicht der Fall, dann würdet ihr eine ganz normale WG - bilden und dir stünde dann die max.angemessenen Kosten bzw.Wohnraum für eine einer BG - zu, die Wohnung dürfte also größer und teurer sein als bei 2 Personen die in BG - leben.

MippelMeppel 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 00:06

Also verstehe ich das jetzt richtig, dass mir die Kosten einer 60m² Wohnung (2er Bedarfsgemeinschaft) zustehen würde, unabhängig davon, wie groß die Wohnung tatsächlich ist, wenn sie darüber hinausgeht?

isomatte  03.04.2020, 15:20
@MippelMeppel

Nein, dir alleine stünden im Regelfall zwischen 45 qm - 50 qm zu bzw.die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) für eine einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), also auch wenn du mit deinem Bruder in einer Wohnung lebst.

Wenn die derzeitige Wohnung 75 qm hat und du diese dann mit deinem Bruder alleine bewohnen würdest, dann dürfte die Wohnung sogar angenommen 90 qm haben, einmal 45 qm für dein Bruder und 45 qm für dich bzw.könnte auch größer und teurer sein, dann dürfte dein Anteil der KDU - aber nicht über der Angemessenheit liegen.

Dein Bruder könnte dann z.B. einen größeren Anteil der Warmmiete übernehmen, am besten geregelt in einem Untermietvertrag, also dein Bruder der Hauptmieter und mit dir macht er dann einen passenden Untermietvertrag.

MippelMeppel 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 19:25
@isomatte

Ah okay alles klar, ich denke, ich hab's jetzt verstanden.

isomatte  04.04.2020, 04:42
@MippelMeppel

Hoffe ich doch, ansonsten wüsste ich nicht wie ich es dir sonst noch erklären könnte.

wenn ihr eine WG bildet, muss jeder seinen Mietanteil tragen ...

MippelMeppel 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 19:34

Das ist mir schon klar, aber ich wollte fragen, ob das Amt es mir bei der großen Wohnung erlauben würde, mit meinem Bruder in der Wohnung zu bleiben. Die könnten schließlich auch sagen, dass sie zu groß ist und dann müssten wir uns was anderes suchen. In einer 2-köpfigen Bedarfsgemeinschaft wäre die Obergrenze nämlich 60m², aber weil mein Bruder berufstätig und nicht für mich unterhaltspflichtig ist, würde diese Begrenzung für ihn, meine ich, nicht gelten.

frodobeutlin100  02.04.2020, 19:44
@MippelMeppel

wenn die Kosten angemessen sind, ist die Größe eigentlich kein Problem