Als Grundsicherungsempfänger mit berufstätigem Bruder zusammen wohnen?
Ich lebe derzeit mit meinem Bruder und meinem Vater in einer knapp 70 m² großen Mietwohnung. Mein Bruder und ich hatten eigentlich geplant, dass wir, sollte unser Vater mal nicht mehr da sein (verstorben, Pflegeheim), in der Wohnung wohnen bleiben würden.
Nun hab ich mir aber gerade mal Gedanken dazu gemacht. Und zwar beziehe ich Grundsicherung, mir würde also eigentlich nur eine bestimme Quadratmeterzahl zustehen, mein Bruder ist jedoch berufstätig, womit die Quadratmeterbegrenzung für ihn ja keine Gültigkeit hat. Wie sieht es denn in dem Fall überhaupt aus? Dürften wir wohnen bleiben und das Amt würde mir dann vielleicht das zahlen, was mir maximal für eine 2-Personen-Wohnung zustehen würde oder müssten wir dann trotzdem was kleineres suchen?
2 Antworten
Du würdest mit deinem Bruder vom Gesetz her keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden können, es käme max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht, wenn ihr euch bzw.dein Bruder dich nach seinen Möglichkeiten freiwillig unterstützen wollen würde.
Wäre das nicht der Fall, dann würdet ihr eine ganz normale WG - bilden und dir stünde dann die max.angemessenen Kosten bzw.Wohnraum für eine einer BG - zu, die Wohnung dürfte also größer und teurer sein als bei 2 Personen die in BG - leben.
Nein, dir alleine stünden im Regelfall zwischen 45 qm - 50 qm zu bzw.die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) für eine einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), also auch wenn du mit deinem Bruder in einer Wohnung lebst.
Wenn die derzeitige Wohnung 75 qm hat und du diese dann mit deinem Bruder alleine bewohnen würdest, dann dürfte die Wohnung sogar angenommen 90 qm haben, einmal 45 qm für dein Bruder und 45 qm für dich bzw.könnte auch größer und teurer sein, dann dürfte dein Anteil der KDU - aber nicht über der Angemessenheit liegen.
Dein Bruder könnte dann z.B. einen größeren Anteil der Warmmiete übernehmen, am besten geregelt in einem Untermietvertrag, also dein Bruder der Hauptmieter und mit dir macht er dann einen passenden Untermietvertrag.
Ah okay alles klar, ich denke, ich hab's jetzt verstanden.
Hoffe ich doch, ansonsten wüsste ich nicht wie ich es dir sonst noch erklären könnte.
wenn ihr eine WG bildet, muss jeder seinen Mietanteil tragen ...
Das ist mir schon klar, aber ich wollte fragen, ob das Amt es mir bei der großen Wohnung erlauben würde, mit meinem Bruder in der Wohnung zu bleiben. Die könnten schließlich auch sagen, dass sie zu groß ist und dann müssten wir uns was anderes suchen. In einer 2-köpfigen Bedarfsgemeinschaft wäre die Obergrenze nämlich 60m², aber weil mein Bruder berufstätig und nicht für mich unterhaltspflichtig ist, würde diese Begrenzung für ihn, meine ich, nicht gelten.
wenn die Kosten angemessen sind, ist die Größe eigentlich kein Problem
Also verstehe ich das jetzt richtig, dass mir die Kosten einer 60m² Wohnung (2er Bedarfsgemeinschaft) zustehen würde, unabhängig davon, wie groß die Wohnung tatsächlich ist, wenn sie darüber hinausgeht?