Als 14 jähriger auf 13 jährige mastubieren?
Ich hab da mal eine Frage:
Es ist ja rechtlich eigentlich nicht erlaubt (glaube ich zumindest), aber ich höre ganz oft "Wo kein Kläger, da kein Richter" oder so ähnlich.
Ich habe in meinem 14. Lebensjahr auf zwei verschiedene 13 jährige und eine, wo ich nicht genau weiß, ob sie 13 oder 14 ist mastubiert.
Ich fühle mich irgendwie schlecht, weil ich mich irgendwie selber abweise.
So als ob ich das gemacht habe, ich aber auch der Richter bin und gegen mich selber bin. (Ist dieser Satz irgendwie verständlich und macht er überhaupt sinn?)
Eine Hälfte von mir findet es halt nicht schlimm, da es nur ein Jahr Unterschied ist, die andere Hälfte sagt mir aber, dass sich von 13. auf das 14. Lebensjahr rechtlich viel ändert und es nicht in Ordnung war.
Was jetzt?
4 Antworten
Alles gut, mach dir keine Sorgen. 1 Jahr ist nix und wenn du es dir nur vorgestellt hast es mit einer 13 Jährigen zu machen, ist es noch okay. Allerdings würde ich aufpassen wenn du mehr machst als nur Sex mit ihnen vorzustellen. Also zum Beispiel wenn du mit einer 13 Jährigen Geschlechtsverkehr hast. Das wäre dann ein Problem für dich, weil du über 14 bist und strafmündig bist, aber selbst da: Wo kein Kläger da kein Richter. Bei einem Jahr ist es moralisch vielleicht noch nicht verwerfbar, aber wenn es denn mehr sein soll als nur der Gedanke dann würde ich trotzdem warten.
Auf Bilder darfst du immer Masturbieren das ist nicht illegal.
Ist erlaubt.
Mach eine Selbstanzeige.
Hahaha ich liebe dich
Ooohhh meeeeinnn gott..
🤣🤣