Darf ein 19-jähriger mit einer 14-jährigen zusammen sein?
Hallo Leute ein kollege von mir ist 19 und mit einer 14 jährigen zusammen sein nun frag ich mich darf er das rechtlich gesehn über haupt und darf er sie küssen oder wie weit darf er überhaupt gehen? dürfen sie sex machen wenn die eltern das erlauben?
14 Antworten
darf er das rechtlich gesehn über haupt
Ja, da sie bereits 14 ist und somit (zumindest in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz) sexualmündig ist (sprich: IHRE Entscheidung).
und darf er sie küssen oder wie weit darf er überhaupt gehen?
Wenn sie mögen auch das ganze Kamasutra von vorne bis hinten! ;-)
dürfen sie sex machen wenn die eltern das erlauben?
Da sie sexualmündig ist, braucht niemand die "Erlaubnis" ihrer Eltern!
Im Gegenteil: Sollten die das "verbieten" und (mangels Erfolg) das dann sonstwie zu verhindern suchen, kann das ziemlich übel für die Eltern enden!
So wie hier bei dieser 14-Jährigen und ihrem 47-jährigen Freund: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Sorgerechtsentzug, Tochter konnte somit ausziehen und die Beziehung ungestört fortsetzen ...
... und später bezogen die beiden dann auch eine gemeinsame Wohnung.
Denn "Natur und Recht fordern die Loslösung von den Eltern" (aus der Urteilsbegründung)!
warum nicht :-)
solange sie nur zusammen sind ;-)
Bei Geschwister gibt es ja schließlich auch diesen Altersunterschied und kein Mensch käme auf die Idee sich dran zu stossen.
Wenn Du was anderes 'im Auge' hast solltest Du Dich eben etwas klarer ausdrücken ;-)
Gruß, der Rosslauer.der
sicher doch ;-)
Aber, glauben ist eben nicht wissen :-)
Wenn die Eltern sowas erlauben und es kommt heraus, kriegen die Eltern ganz schön eins drauf - das glaube mal.
Ansonsten: Man darf alles - man darf sich nur nicht erwischen lassen;-)
PS: Aber vergesst die Verhütung nicht;-)
Rechtlich dürfen das die beiden, aber unter bestimmten Gegebenheiten wäre es doch strafbar. Z. B. wenn eine Zwanglage ausgenutzt wird. Wenn er nur ein ganz klein wenig Vernuft hat, wird er es nicht tun.
http://www.finlayson.de/modules.php?name=News&file=article&sid=53
wenn das mädchen das will, ja. gesetzlich ist es erlaubt ab 14 (sogar wenn der mann noch älter wäre, so lange der wunsch ausdrücklich von dem mädchern ausgeht). könnte aber probleme mit den eltern geben...
hehe.... so kann man das selbstverständlich auch sehen;) aber wir wissen doch beide, was gemeint ist, nichtwahr? ;))