Darf rechtlich ein 14-jähriger mit einem 16-jährigen schlafen?
Ich frage diese Frage weil ich selber 14 Jahre alt bin, wisst ihr irgend etwas? Wenn ihr Quellen oder so habt könnt ihr die mir auch gerne schicken.
7 Stimmen
9 Antworten
Das ist, wenn ich mich richtig erinnere;
Ein Partner ist 14-15, der andere ist 14-20... alle Kombis dazwischen sind rein rechtlich gesehen ok. Ist ein Partner über 21, während der andere noch unter 16 ist besteht die Möglichkeit einer Anzeige... wird aber in der Regel trotzdem geduldet, wenn eine echte Liebenbeziehung vor liegt.
Mindestalter ist aber auf jeden Fall 14.
So stimmts :)
Beide sind nicht volljähring, aber im Einvernehmen ist es legitim.
Jugendliche fangen meist so mit 14 an, das ist doch OK für beide.
Es müssen beide über 14 sein, aber unter 21, da stehts genauer:
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html
http://www.bravo.de/dr-sommer/sexuelle-beziehungen-was-ist-verboten-was-erlaubt-261211.html
die Eltern, wenn die das nicht wollen...
hilft nichts....dann wirds heimlich gemacht ;-)
Hast du nicht genug Teenie-kitsch-Filme gesehen? Dabei kannste immer noch erwischt werden, egal wie heimlich du das machst :D
Wenn ich die kommis hier so lese wirds mir schlecht. Lest euch in die Gesetze ein. Ich war 24,sie 16,fast 17.....das ist lange her. Keiner hat der Liebe Steine vorgeworfen. Eltern nicht,Polizei nicht,keiner...haben sich die Zeiten so negativ entwickelt? In Zeiten wo es eigentlich lockerer zugehen sollte oder sogar ist? Aus was für einen Grund sollen eltern den eh schon reiferen Jugendlichen,im Vergleich zu früher,Partnerschaften verweigern oder anzeigen? Aus meiner Sicht hätten wir es damals heimlich getrieben und kein Mensch wäre uns in die Quere gekommen,garantiert! Ich kenne einen Fall da ist das Mädchen magersüchtig geworden,aufgrund Verbote der Eltern. Ist das im Sinne der Moral? Lese mein Geschreibsel von einem "erwachsenen,erfahrenen" Mann ordendlich und zwischen den Zeilen durch. Dann verstehst auch du.....
Dann habt ihr vielleicht nette Eltern, aber es gibt durchaus auch solche, die nicht wollen, dass ihr "Kind" mit einem bestimmten Jungen oder Mädchen zusammen ist. Denen ist es vielleicht egal, ob da Liebe im Spiel ist. Wenn die das mitkriegen, zeigen die ihn/sie bestimmt gerne an...
Ob Verbote helfen sei dahin gestellt. Vielleicht im Moment. Bei einer Anzeige muss erstmal "Missbrauch" oder "Verführung und der GV" nachgewiesen werden. Beispiel: ein 50ig jähriger findet eine 15jährige gut und auch umgekehrt. Sie treffen sich und unternehmen etwas gemeinsam. Usw. usw....und das z.b über Monate. Da können die eltern anzeigen wie sie wollen,wenn keine Verführung mit GV vorliegt ist das vollkommen legal.
jap darfst du
Aber natürlich
Wer,bitte schön,kontrolliert in der heutigen Zeit so einen quatsch?