tochter 13 jahre von 14 und 15 jährigen jungen vergewaltigt, welche strafe?
ein mädchen, 13 jahre wurde von zwei jugendlichen 14 und 15 jahren auf einer fete im sommer vergewaltigt. sie war am tage von ca 14 uhr bis 20 uhr dort. es wurde auch alkohol, bier-mixgetränke, die der bruder ( 21jährig) des 14 jährigen organisiert hat, konsumiert. gegen 18 uhr sind die anderen teens gegangen da diese mit dem bus nach hause mussten. ziemlich gleich danach haben die drei jungs ihre geschlechtsteile ausgepackt und sich selbst befriedigt. die 13 jährige hat zu den dreien gesagt das sie schweine seien und ist aus dem raum raus und in das nebenzimmer gegangen. kurz darauf kamen die zwei 14 und 15 jährigen, schlossen die tür ab, haben sie gepackt und auf das dortige bett gelegt. der 14 jährige hat sie festgehalten, der 15 jährige hat ihr die hose runtergezogen und hat sie vergewaltigt obwohl sie versucht hatte sich zu wehren. der 15 jährige brüstet sich mit der tat vor vielen jugendlichen. die tage kam auch heraus das diese beiden sich schon ein jahr zuvor an einem damals 13 jährigen jungen vergangen haben. anzeigen sind erfolgt, beidseits. aber welche strafe wird in so einem fall verhängt da ja jugendstrafe angewendet wird. lieben dank im vorraus für eure ehrliche antworten!
10 Antworten
Da Jugendstrafrecht zur Geltung kommt, ist hier von einer Jugendstrafe von ca. 9 Monaten auszugehen. Deren Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Warum wurden die beiden Jungen nicht sofort nach der Tat angezeigt? Dadurch sind viele Beweismittel verloren gegangen.
Solche müssen für immer weggesperrt werden.
Also in Deutschland ist es so das sogar die Sache mit dem Alkohol strafbar ist. Dabei gilt aber wo kein Kläger da kein Richter. Aber verboten ist es leider schon. Und ich glaube nicht das es da bei Bier mischgetränken geblieben ist. Und dann kommt noch dazu das die jungen nicht mit dem Mädchen hätten schlafen dürfen, denn leider muss das jüngste Kind über 14 sein da sie das nicht war können die jungen nicht sagen DIE WOLLTE DAS ABER. strafbar ist das so oder so. Der Jugendschutz jedoch sorgt dafür das sie nicht länger als 5 Jahre kriegen werden. allerdings denke ich nicht das Bewährung oder Sozialstunden verhängt werden denn dafür ist die schwere den Falles zu hoch. Die werden Härtere Strafen bekommen.
ab dem 14. geburtstag ist man in deutschland strafmündig. das bedeutet: beide werden sich für die tat vor dem jugendgericht verantworten müssen. das strafmaß ist flexibel. es gibt eine mindest- und eine höchststrafe. (auf jedes delikt/verbrechen) kommt das gericht zur überzeugung, dass die anklage zuteffend ist, wird das urteil bezüglich des strafmaßes zwischen dem mindest- und höchstmaß liegen.
Wahrscheinlich Jugendarrest oder Wochendarrest und Sozialstunden.
die beiden wurden angezeigt aber die ermittlungen laufen noch