Ein Gaszähler für private Mietwohnung und Gewerbe zusammen - Rechtens?

5 Antworten

Hallo, das würde ich mir auf keinen Fall gefallen lassen! Nicht nur das der Gastwirt eventuell ein paar Grad höher heizt als Du, er heizt auch viel länger in den Abend hinein, weil die Kneipe ja wahrscheinlich bis in die Nacht hinein geöffnet hat. Was aber auch noch zu bedenken ist die Tatsache, dass in der Küche der Kneipe eventuell noch zusätzlich mit Gas gekocht wird. Das verfälscht dann Deinen Anteil noch zusätzlich zu Deinen Lasten! Mein Tipp: Sprich mit der Verbraucherzentrale in Deiner Nähe, dort kannst Du auch erfragen, wie viele Jahre Du rückwirkend Änderung verlangen kannst!

Hallo, Dein Vermieter rechnet nach Qm-Schlüssel um. Das ist in diesem Fall ungerecht. Zum ersten wegen Vermischung der gewerblichen und privaten Nutzung. Zweitens wegen der unterschiedlichen Verbrauchsgestaltung. Beispiel : Gaskosten pro Monat 200€ / 160qm (60qm Du und 100Qm das Lokal) = 1,25€ pro Qm. Also 60x1,25€ = 75,00€ im Monat für dich und 100 x 1,25€ = 125,000€ für das Lokal. Bei diesem Berechnungweg würde Dein Anteil ca. 38% betragen. Das Lokal kocht u.U. mit Gas, heizt noch wenn Du schon im Bett liegst und auch tagsüber wenn Du arbeiten bist. Geh dringend zur Verbraucherberatung und lass dich beraten. Nimm alle Rechnungen mit. Dort gibt es Erfahrungswerte.

Schau mal § 556 Abs. 3, letzter Satz BGB: "Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." Schade das heute schon wieder Silvester ist....Dennoch alles Gute, Peter

junglemen 
Beitragsersteller
 01.01.2014, 20:08

Ich habe die Wohung im Jahr 2012 über eine Maklerin bekommen. Müsste die sich nicht mit dem Mietrecht etc auskennen? Oder sowas dann bemängeln? Denn ich dachte, da ich die Wohnung über Sie bekommen habe, wird das schon mit dem Gaszähler ok sein. Sie war sonst nämlich sehr penibel mit dem Übergabeprotokoll. 2 Std für so eine kleine Wohnung ist ja schon nicht ganz ohne und dann hatte ich Druck bemacht.

paulfritzpeter  01.01.2014, 22:10
@junglemen

Hallo, eine Maklerin beurteilt nicht die rechtliche Situation. Sie interessiert nur die erfolgreiche Vermittlung und eine entsprechende Provision. Beim Übergabeprotokoll werden die Zählerstände dokumentiert, mehr nicht.

Was ist das für ein Gewerbe und welche Gasverbraucher hängen da drna. Wenn ein Bäcker den Backofen mit Gas heizt und damm auf m³ umrechnet, über nehme ich die Bäckerei! Wenn es nur das Handwaschbecken mit einem Gasboiler betreibt, ok. Besser ist es, auch für seine Betriebsausgaben, den gewerblichen Verbrauch zu trennen.

Rechtens wäre es nur, wenn es sich um zwei Wohnungen (und kein Gewerbe) in dem Haus handeln würde und in der einen Wohnung wohnt der Vermieter selbst. Sonst muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Nee soweit ich weiß musst du eigentlich einen eigenen Zähler haben...

junglemen 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 22:48

Danke für deine schnelle Antwort. Gibt es dafür im Netz auch irgendwelche Links oder so was? Oder woher weißt du das? Würde mich über einen Links wo ich das nachlesen kann sehr freuen.