Alkohol am Steuer, Selbstanzeige
Hallo, ich würde mich gerne selber anzeigen, weil ich damit nicht ruhig leben kann. Wenn ich betrunken gefahren bin, kann ich mich selber anzeigen, was muss ich dafür tun und welche Konsequenzen habe ich zu befurchten?
Muss ich dann sagen wann und wie viel ich getrunken habe und wann ich gefahren bin, damit die Polizei feststellen kann welchen Promillewert ich hatte?
Brauche ich da einen Anwalt und bezahlt meine Rechtschutzversicherung den?
Wie läuft also das ganze ab wenn ich mich im nachhinein wegen Alkohol am Steuer anzeigen will? Kennt ihr solche Fälle und Freunde die sich selbst angezeigt hatten?
9 Antworten
Der Promillewert ist nicht feststellbar. Das Verfahren würde daher Mangels Beweisen eingestellt werden.
Danke dir sehr. Jetzt bin ich beruhigt. Und ich denke, dass ich es nicht machen werde
Ja klar geht das. Du kannst dich selbst anzeigen.
gehe zum Arzt und lasse dir etwas Blut abnehmen und lege es deinem Dorf-Sheriff auf die Theke.
Du kannst aber auch in den Beichtstuhl gehen wenn dir Annonymität wichtig ist. Und wenn du wirklich Hardcore beichten möchtest, so Angesicht zu Angesicht, dann darfst dieses beim evangelen Pfarrer machen, oder bei deinem Rechtsanwalt, den du jedoch selbst bezahlen mußt, da der Pfarrer ja bereits durch deine Kirchensteuer bezahlt wurde.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt dir hierfür nix, da ja auch keine versichertern Kosten entstehen.
Pass aber auf, dass dich ein herbeigerufener Amtarzt bei der Polizei dich nicht in eine weiße Jacke einwickelt und in eine Geschlossene einweisen läßt.
Kennt ihr solche Fälle und Freunde die sich selbst angezeigt hatten?
Nein... aber du wärst einzigartig....
Wir sind echt stolz auf dich...
Wenn dich die Polizei nicht erwischt hat und du es nie wieder machst, und auch nichts passiert ist, brauchst du dich nicht selbst anzeigen. Bringt nichts
Ich glaube das kann man nicht mehr feststellen. Die Polizei wird wahrscheinlich keine Anzeige aufnehmen und dir raten das nächste mal nichts zu trinken oder dich nicht erwischen lassen. Ausserdem werden die ganz schön blöd schauen wenn du mit der Selbstanzeige kommst.
Ohne amtliche Feststellung ist kein Verfahren möglich. Auch nicht am 1. April!