Alkohol am Steuer, Selbstanzeige

9 Antworten

Der Promillewert ist nicht feststellbar. Das Verfahren würde daher Mangels Beweisen eingestellt werden.

Jesass 
Beitragsersteller
 01.04.2014, 15:01

Danke dir sehr. Jetzt bin ich beruhigt. Und ich denke, dass ich es nicht machen werde

Ja klar geht das. Du kannst dich selbst anzeigen.

gehe zum Arzt und lasse dir etwas Blut abnehmen und lege es deinem Dorf-Sheriff auf die Theke.

Du kannst aber auch in den Beichtstuhl gehen wenn dir Annonymität wichtig ist. Und wenn du wirklich Hardcore beichten möchtest, so Angesicht zu Angesicht, dann darfst dieses beim evangelen Pfarrer machen, oder bei deinem Rechtsanwalt, den du jedoch selbst bezahlen mußt, da der Pfarrer ja bereits durch deine Kirchensteuer bezahlt wurde.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt dir hierfür nix, da ja auch keine versichertern Kosten entstehen.

Pass aber auf, dass dich ein herbeigerufener Amtarzt bei der Polizei dich nicht in eine weiße Jacke einwickelt und in eine Geschlossene einweisen läßt.

Kennt ihr solche Fälle und Freunde die sich selbst angezeigt hatten?

Nein... aber du wärst einzigartig....

Wir sind echt stolz auf dich...

Wenn dich die Polizei nicht erwischt hat und du es nie wieder machst, und auch nichts passiert ist, brauchst du dich nicht selbst anzeigen. Bringt nichts

Ich glaube das kann man nicht mehr feststellen. Die Polizei wird wahrscheinlich keine Anzeige aufnehmen und dir raten das nächste mal nichts zu trinken oder dich nicht erwischen lassen. Ausserdem werden die ganz schön blöd schauen wenn du mit der Selbstanzeige kommst.

Ohne amtliche Feststellung ist kein Verfahren möglich. Auch nicht am 1. April!