alkohol am steuer. gefängnis?
hallo.ich wurde gestern mit 1.3 promille alkohol am steuer angehalten. ich wurde angehalten weil ich schlangen-linien gefahren sein soll. es wahr 02:00 morgens und die strasse war leer. ich weiß daß es sehr unverantwortungslos war betrunken zu fahren. ich war wirklich eine gefahr für die öffentlichkeit und bin auch froh erwischt worden zu sein weil ich es sonst immer wieder gemacht hätte und irgenwann wäre bestimmt was passiert. meine frage ist nun wie groß ist die warscheinlichkeit das ich zu einer haftstrafe verdonnert werden könnte? ich bin 36 , gelegenheitstrinker, habe 8 punkte in flensburg wegen geschwindikeitüberschreitungen, bin seit kurzem arbeitslos und habe keine vorstrafen. ich kann mir nicht vorstellen dass ich deswegen in den knast müsste. ich weiß daß es vom richter abhängt, aber was ist üblich. und wenn ja wird die strafe doch bestimmt auf bewährung vehängt, oder? hat es überhaupt einen sinn einen anwalt zu rate zu ziehen? muss ich meinen führerschein nach ablauf der 6-12 monatigen frist auf jedenfall neu machen ? es wäre sehr hilfreich wenn mir jemand genaueres sagen kann, da es mich sehr belastet, mit der geldstrafe habe ich mich schon abgefunden, auch wenn ich nicht weiß wie hoch sie sein wird.
1 Antwort
Du hast Dich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html Um dafür in den Knast zu gehen, muß man schon einen Unfall mit sehr schlimmen Schaden verursacht oder das schon 40mal gemacht haben. Rechnen mußt Du mit 1 Netto-Monatsgehalt Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für ca. 9 Monate. Eine MPU gibts nur dann, wenn es eine wiederholte Alkoholauffälligkeit war.
Den Führerschein mußt Du nicht neu machen, nur neue Lichtbilder und nen Sehtest. Und dann bekommste den neuen Führerschein ohne neue Prüfungen ausgestellt.