Alkohol am Steuer zum wiederholten mal

10 Antworten

Glück gehabt, dass es unter 1.1 war. so sieht es kein Richter , sonder es gibt nur ien Bußgeldbescheid ( 0.5 bis 1.1 ist Bußgelddelikt ) Erst ab 1.1 ist es eine Straftat ,mit Entzug der Fahrerlaubnis. Daruter gibt es ein Bußgeld und ein Fahrverbot , ist zwar auch teuer in Deine Fall 1000 Eur. 2 Monate Fahrverbot , 4 Punkte, aber Du bekommst Deine alten Führerschein zurück , nach dem Ende des Fahrverbotes.

Es gibt hier viele Antworten, - aber leider versucht fast keiner, eine Antwort auf die Frage zu geben, sondern beschraenkt sich auf Beschimpfungen. Dazu ist GF nicht da.
.
Welche Geldstrafe genau auf dich zukommt, das kann ich dir auch nicht genau sagen, das entscheidet ein Richter. Ebenso die Laenge der Sperre, die wahrscheinlich mindestens 12 Monate betragen wird. Das wesentliche hier duerfte sein, dass dies, obwohl nur 0,8‰, eben schon der zweite Verstoss ist, es sich also um eine Wiederholungstat handelt. Dadurch ist eine MPU zwingend vorgeschrieben. Man wird dir mitteilen, dass du eine MPU machen musst. Du solltest dazu jetzt schon anfangen, dich mit diesem Problem zu beschaeftigen. Dazu gehoert evt das Beitreten zu einer Selbsthilfegruppe, psychologische Beratung, irgendwelche Abstinenznachweise und und ... Am besten ist es, sich fachmaennisch beraten zu lassen. Das muessen nicht die teuren Beratungskurse sein, das geht auch z.B. in einem MPU-Forum oder im Forum des Verkehrsportal.de.
Dort wurde schon vielen Leuten geholfen, vom Alkohol bzw dem Fahren unter Alkohol wegzukommen und dann auch die MPU zu bestehen. Alternative waere allenfalls, 15 Jahre zu warten, bis keine MPU mehr angeordnet werden kann.
.
Was die Sache als solche angeht, geht meine Meinung teilweise ebenfalls in eine aehnliche richtung wie die anderer Antwortgeber. Aber das waere eine Meinungsaeusserung, doch keine hilfreiche Antwort auf deine Frage.

crazyrat  18.06.2012, 11:09

Die Frage ist, wenn man es genau nimmt, auch keine Ratsuche.

Schlauerfuchs  10.11.2012, 00:41
@crazyrat

Die Antwort ist schon einmal falsch. Von 0,5 bis 1,1 ist es ein Ordnungswidrigkeit welche 4 Punkte , 500 Eur. kostet uns ein Monat Fahrverbot. Bei, 2 Mal 2 Monate Fahrverbot und 4 Punkte und 1000 Euro Geldbuße. Beim 3 Mal und mehr 1500 Eur. 3 Monate und 4 Punkte. Ab 1, 1 ist es ein Straftat bi welcher ein Richter entscheidet, mind 6 Monate Führerscheinentzug und Geldstrafe , also somit vorbestraft. Da es noch unter 1, 1 war gilt der Bußgeldkatalog, da aber die erste Sache noch eingetragen ist wird es wohl auf 2 Monate Fahrverbot und 1000 Eur. hinauslaufen.

kahalla  18.06.2012, 10:32

Klasse, es ist tatsächlich möglich, eine Antwort zu geben, die über blödes "Ääätsch hats dich wieder erwischt und geschieht dir Recht" hinaus geht. Klar sehe ich Auto fahren unter Alkoholeinfluss auch kritisch und finde die Gefährdung des Rests der Welt durch solch eine Fahrweise nicht gerechtfertigt. Allerdings sollte man die Kirche im Dorf lassen wenn man bedenkt, dass Autofahren auch ohne Alkohol am Steuer gefährlich und schädlich ist. Auch alkfrei werden schwere Unfälle gebaut aufgrund von Rechthaberei und Selbstüberschätzung, die Autofahrerei vergiftet die Luft in erheblichem Ausmaß und es gbt nur deshalb keine genauen Zahlen über diese Schäden weil die Autoindustrie eins der Standbeine deutschen Reichtums ist. Jeder Autofahrer sollte sich darüber im klaren sein was er tut, sobald er siene Karre besteigt, nicht nur derjenige der aufgrund von Alkoholgenuss dazu kaum noch in der Lage ist. Und beide Autofahrer können vorausdenken, derjenioge der sich volllaufen lässt und derjenige der zum Spaß mal eben andere Menschen mit Abgasen vergiftet. Mir ist klar, dass die meisten Menschen nicht von heute auf morgen ihr Auto abschaffen können, aber ein bewusster Umgang mit der "Karre" fängt nicht erst in der Stammkneipe an. Dir Franticek einen Daumen für deine Antwort und dir bujar wünsche ich ein wenig Einsicht in Notwendigkeiten. Niemand kann dir Alkoholkonsum verbieten (ist ja auch ein Grundpfeiler unserer Wirtschaft) allerdings würest du deines Lebens nicht mehr froh werden wenn du, egal ob alkoholisiert oder nicht , z.B. ein Kind überrollen würdest. Ich habe mir geschworen, sollte mir so etwas passieren, würde ich den Lappen freiwillig und auf Lebenszeit abgeben. Das wäre das mindeste was ich tun kann.

crazyrat  18.06.2012, 11:13
@kahalla

Sorry, aber da muss ich teilweise widersprechen:

Wer mit Alk fährt, ist nun einmal von Natur aus eine Gefahr für die Allgemeinheit, da er nicht in der LAge ist, das Fahrzeug sicher handhaben zu können.

Das Autos zwar die Luft verpesten, und auch ohne Alk Unfälle passieren, machen diesen Zustand nicht rechtens. Du verniedlichst dabei leider das Alk-Problem.

Helmuthk  19.06.2012, 17:40
@kahalla

Ich finde es sehr verharmlosend, wenn Du von "Alkohogenuss" schreibst. Wenn jemand das Alkoholtrinken "genießt", ist er wohl kaum zum Führen eines Fahrzeugs geeignet. Aus Deinen letzten Sätzen erkenne ich, dass Du selbst die Konsequenzen ziehen würdest, wenn Du ein Kind überrollen würdest. Das ehrt Dich- Aber wie stehst Du sonst zum Fahren mit Alkohol? Und zu Thema Umweltvergiftung: Lebst Du wie ich in einem kleinen Dorf mit 2 Bus- und 3 oder 4 Eisenbahnverbindungen am Tag? Wie würdest Du in einer derartigen Situation die Fahrten zur Arbeit und den Einkauf des täglichen/wöchentlichen Bedarfs organisieren ohne Auto? Und komm mir bitte nicht mit Elektroautos, weil die ja keine Abgase verursachen. Wie kommt denn der Strom in die Steckdose ohne Abgase der E- Werke?

ginatilan  18.06.2012, 10:19

@Franticek

ich teile deine Antwort, du sprichst mir aus der Seele.

nur eines ist falsch:

Ebenso die Laenge der Sperre, die wahrscheinlich mindestens 12 Monate betragen wird.

auch als Wiederholungstäter bekommt er "nur" 1-3 Monate FV

Oldie01  18.06.2012, 10:28
@ginatilan

Auch falsch. Als Wiederholungstäter gibt es 3 Monate als Mindeststrafe (auf jeder Seite die sich mit aktuellen Bußgeldern beschäftigt nachzulesen). Der Richter könnte also darüber hinaus gehen. Dazu Geldstrafe, Punkte und die MPU

ginatilan  18.06.2012, 10:33
@Oldie01

wegen den 3 Monaten, da hast du Recht, 1 Monat gibt es nicht mehr.

der Richter kann aber nicht darüber hinaus gehen, außer der Fragesteller hat bei seiner TF andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder er hatte Ausfallerscheinungen.

Franticek  18.06.2012, 10:37
@ginatilan

@ginatilan, das hatte ich in der Eile zuerst geschrieben, habe mich dann aber korrigiert. Du warst mit diesem Kommentar leider schneller als meine Korrektur.

crazyrat  18.06.2012, 11:08
@ginatilan

Du solltest erst einmal abwarten, was die Neuregulierung bringen wird. Das ist ja nicht nur der neue Punkte-Tacho, sondern auch neue Strafen für die Vergehen.

Da werden Alk-Strafen wohl extrem weit nach oben gehen. Und das hoffentlich schnell.

Also Leute, die nicht Belehrbar sind dürften wirklich keinen Führerschein bekommen. Da Du die Karte schon einmal weg hattest wird es jetzt wohl zu einer empfindlichen Geldstrafe kommen und der Führerschein dürfte nun endgültig weg sein.

ginatilan  18.06.2012, 10:02

und der Führerschein dürfte nun endgültig weg sein.

Ja, 1 Monat

crazyrat  18.06.2012, 10:04
@ginatilan

Bei Alk- und Mehrfachdelikten kann auch eine Lebenslange Sperre verhängt werden.

ginatilan  18.06.2012, 10:13
@crazyrat

Die max. befristete Sperre beträgt 5 Jahre.

wenn der Fragesteller seine MPU gleich besteht bekommt er nur 1 Monat Fahrverbot, wenn nicht besteht bleibt der FS so lange weg bis er die MPU besteht.

nach 15 Jahren bekommt er seinen FS wieder, OHNE MPU

auf dich kommt folgendes zu:

1 Monat Fahrverbot, 1000€ Bußgeld, 4 Punkte.

da du Wiederholungstäter bist (deine erste TF ist 10 Jahre verwertbar) kommt noch die MPU auf dich zu.

hier mal ein Link wegen der MPU

http://www.fev-mpu.de/fuehrerschein_mpu/mpu_medizinisch_psychologische_untersuchung/ablauf_der_mpu.html

wenn du die Gesetze lesen willst warum du die MPU machen musst:

§ 13 FeV

Oldie01  18.06.2012, 10:15

Ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung (was hier ja vorliegt) 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Das ist die Mindeststrafe.

Dazu kommt die MPU. Und bei dieser kann er sich ziemlich sicher sein das dort schon mal gleich davon ausgegangen wird das er unbelehrbar ist. Da sollte man sich mal gleich auf einen längeren Entzug der FE einstellen.

ginatilan  18.06.2012, 10:22
@Oldie01

Und bei dieser kann er sich ziemlich sicher sein das dort schon mal gleich davon ausgegangen wird das er unbelehrbar ist.

das wird kein Gutachter denken, das kannst du mir glauben

ansonsten, endlich mal einer der die richtigen Strafen gepostet hat

das ist aber nicht die Mindeststrafe sondern die Höchststrafen

Oldie01  18.06.2012, 10:25
@ginatilan

Sie dürfen es nicht denken aber die Vorurteile sind in den meisten Fällen trotzdem da.

nancycotten  19.06.2012, 03:05
@Oldie01

Das ändert aber nichts am Ausgang des Gutachtens. Ca. die Hälfte aller MPU-Anwärter sind Wiederholungstäter....

Schlauerfuchs  10.11.2012, 00:45
@nancycotten

Eine MPU kommt erst ab 1,6 Promille. Von 0,5 bis 1,1 sieht es kein Richter weil es ein Bußgelddelikt ist, da gibt es ein Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle. Glück gehabt , dass es nicht über 1, 1 war sonst hätte ein Richter Dich als Wiederholungstäter auch über 2 Jahre zum Fußgänger erklären können was , dann neu machen hieße. Beim Fahrverbot, vermutlich in den Fall 2 Monate wird der Führerschein nur verwahrt und Du bekommst den Alten zurück, wobei er ab 1, 1 bei Richterlicher Entziehung neu beantragt werden muß !

crazyrat  18.06.2012, 10:07

Der Richter kann auch darüber hinausgehen. Das höngt dann von den Ergebnissen der MPU ab. Wenn eine Unbelehrbarkeit und evtl. Alk-Abhängigkeit bescheinigt wird, kann auch lebenslang folgen.

ginatilan  18.06.2012, 10:14
@crazyrat

Der Richter kann auch darüber hinausgehen.

nö, das Gesetz kann kein Richter verändern

. Das höngt dann von den Ergebnissen der MPU ab.

nö, zuerst bekommt er nämlich sein Fahrverbot, DANN erst die MPU

6 Monate Fahrverbot plus 50 Tagessätze Plus Auflage einer ambulanten Alkoholtherapie incl MPU

ginatilan  18.06.2012, 10:15

nichts davon trifft zu

Schlauerfuchs  10.11.2012, 00:48
@ginatilan

Stimmt es war unter 1,1 da gilt der Bußgeldkatalog, obige Antwort gilt nur bei über 1, 1 Promille. So würde ich mal sagen 1000 Euro Geldbuße 2 Monate Faherverbot , nicht Entzug der Fahrerlaubnis und 4 Punkte. Sind mit den 4 die 18 Punkte ereicht ist er dennoch weg, ansonsten bekommst Du den Führerschein nach den Fahrverbot problemlos zurück.