ALG2 und Datenabgleich. Auf welche Daten kann Arbeitsamt zugreifen.
Ich beziehe ALG2.Vor kurzem habe ich eine kurzfristige mini Tätigkeit für 2 Monate angenommen und mich ordnungsgemäß angemeldet. Leider habe ich vergessen den Vertrag abzugeben und bekam bereits nach einem Monat ein Schreiben von Arbeitsamt. Ich muss Datenabgleich machen.
Fragen: Wie hat Arbeitsamt geschafft so schnell von der Tätigkeit zu erfahren.( Sendet Finanzamt die Daten an Arbeitsamt?) Auf welcher Stammdaten kann das Arbeitsamt im laufedes automatischen abgleichs zugreifen ?
Warum braucht Arbeitssamt von mir noch zusätzliche Daten, kann Arbeitssamt nicht ansehen, was ich verdient habe ?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Zunächst mal gleicht das Arbeitsamt und auch die ARGE die Meldedaten zur Sozialversicherung ab. Taucht dein Name dabei auf, benötigen sie selbstverständlich weitere Daten von dir, da du nur einen Teil deines Verdienstes behalten darfst, der Rest wird angerechnet.
Im Fall von Arbeitslosengeld kannst du von einem Minijob 165 Euro behalten. Alles, was darüber liegt, wird dir angerechnet, das Geld vom Amt fällt also entsprechend geringer aus. Bei ALG2 ist die Sachlage komplizierter, da gibt es keinen Pauschalbetrag, sondern eine individuelle Berechnung.
Je nach Höhe deines Verdienstes durch den Minijob steht dir jetzt eine Rückrechnung ins Haus. Bedeutet, daß du möglicherweise im nächsten Monat ganz erheblich weniger bekommst, oder sogar etwas zurückzahlen mußt. Sollte letzteres der Fall sein, frag nach, ob du in Raten zurückzahlen kannst.
Ganz einfach, mit Abmeldung durch Arbeitgeber erfolgt Meldung an die BfA (Rentenversicherung) und die nimmt am automatischen Datenabgleich teil.
In Deutschland hat der Staat auf alles einen Zugriff.