Datenabgleich, Arbeitsamt

7 Antworten

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter führen regelmäßige Datenabgleiche mit KK, RV und Minijobzentrale durch sowie über das Bundeszentralamt für Steuern bei Banken und Finanzämtern; weitere Datenabgleiche werden mit anderen Behörden durchgeführt.

Was Du gemacht hast ist Betrug und zieht i. d. R. eine Strafanzeige nach sich (bei 8 Monaten ohne Anmeldung beim Jobcenter folgt mit Sicherheit eine Strafanzeige); zudem sind die zu Unrecht erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.

Heutzutage werden die meisten Fälle über kurz oder lang aufgedeckt; das Überwachungsnetz ist recht engmaschig - und das ist auch richtig so...

Also zuerst einmal, das was Du gemacht hast, bzw. eigentlich der Haushaltsvorstand eures Haushalts, ist Sozialbetrug und das zieht eine Strafanzeige mit moeglicher Geldstrafe nach sich normalerweise. Der Haushaltsvorstand hat beim der Arge im Antrag unterschrieben, dass er verpflichtet ist, saemtliche Nebeneinkuenfte unverzueglich zu melden und das ist ja wohl nicht passiert.

Dein Chef, als er damals sagte, er kuemmere sich um alles, meinte nicht, er regelt dein komplettes Leben fuer Dich und deine Familie, sondern er meinte, er erledigt die rechtliche Anmeldung des Jobs fuer Dich. Ob deine Familie Hartz IV bezieht und das melden muss, das geht ihn nichts an und er kann da auch gar keine Meldung an die Arge machen, weil das nicht in seinen Bereich faellt. Wenn mein Arbeitgeber sagt, ich erledige das jetzt alles mit der Anmeldung, dann kann ich auch nicht davon ausgehen, dass er auch gleich den Steuerbescheid fuer mich beantragt und eine Berufsunfaehigkeits- und private Rentenversicherung fuer mich abschliesst. Sondern er macht dann nur die normale Anmeldung fuer mich, er ist ja weder mein Vormund noch mein Kindermaedchen.

Ja, durch Datenabgleich kommt mit der Zeit vieles raus und dann hat man die Folgen zu tragen. Auf alle Faelle kommt eine Rueckforderung von der Arge ueber die Zeit auf euch zu. Du hast einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat, alles darueber wird 80 zu 20 angerechnet. D.h. bei 300 Euro Einkommen gehen erst mal 100 Euro ab, von den 200 Euro bekommt Du noch 40 Euro, also waeren 140 frei und 160 wuerden angerechnet werden. Den zuviel gezahlten Betrag fuer den Zeitraum will die Arge natuerlich zurueck, das ist klar.

Zur Pflicht, Einkommen zu melden, und zu den jetzt möglichen Konsequenzen wurde ja schon geantwortet.Was das hier betrifft:

Bis wie viel € kann ich denn eig verdienen, ist das immer familie zu familie unterschiedlich? hab gehört bis 150€ Basis....stimmt das?

Jeder ALG2-Betroffene kann (und soll !) soviel wie möglich verdienen, damit er seine Hilfebedürftigkeit verringern bzw. beenden kann. Je mehr anrechenbares (!) Einkommen, desto weniger Hilfebedarf = desto weniger Hilfeleistung aus Steuermitteln nötig. - Bei Erwerbseinkommen gibt es Frei-/Absetzbeträge, die nicht angerechnet werden : http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Datenabgleich heißt, dass sie erfahren haben, dass du was verdient hast. eine Strafe wird es eher nicht geben, sofern du es nicht absichtlich verschwiegen hast.

wohl mehr eine Rückforderung von Alg2. das ist dann wahrscheinlich schon Strafe genug.

outbound 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 17:53

Nein, damals meinte mein Chef der klärt das alles für mich und jetzt habe ich ärger... ich danke dir eulig...

DerSchopenhauer  05.09.2013, 19:42
@outbound

Der Chef ist nur dafür zuständig den AN bei den Sozialkassen oder bei der Minijobzentrale anzumelden - Für die Meldungen beim Jobcenter ist der Leistungsbezieher selbst verantwortlich - dies wird jedem Leistungsempfänger auch durch die Behörde mitgeteilt - eine Ausrede, daß man das nicht gewußt hätte, zieht nicht.