ALG2: Ist eine Haushaltsgemeinschaft IMMER eine Wirtschaftsgemeinschaft?

4 Antworten

ivonne82 hat hier alles korrekt erklärt. Zur Verdeutlichung nochmal zusammengefasst:

A) Der Begriff "Haushaltsgemeinschaft" kommt ausschließlich in § 9 Absatz 5 SGB II vor. Da ist ausschließlich von "Verwandten oder Verschwägerten" die Rede - du müsstest also schon den Bruder deines Freundes heiraten oder deine Schwester ihn, um eine für den Bezug von ALG II relevante Haushaltsgemeinschaft bilden zu können ...

B) Der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" (BG) wird wiederum nicht im eben genannten § 9 genannt, sondern in § 7 Absatz 3 und 3a. Zu einer BG zählen wiederum keine Verschwägerten, sondern nur Kinder, Eltern, Ehegatten und Lebenspartner, sowie sonstige Partner, soweit diese eine "Einstehensgemeinschaft" bilden.

C) Der Begriff "Einstehensgemeinschaft" wird mitunter recht locker interpretiert von Partnern wie von Jobcentern. Und entsprechend auch von Postern in Foren. Klar ist laut Gesetzeswortlaut nur dies:

Während des erstens Jahres des Zusammenlebens (ohne Kinder und Konten) von sonstigen Partnern kann das Jobcenter eine Einstehensgemeinschaft vermuten, danach muss es dies tun laut Gesetz.

Widerlegen kann man diese Vermutung in beiden Fällen, vorher und danach - wenn man die passenden Argumente und Tatsachen zur Hand hat. Und wenn man davon am Ende sein Sozialgericht überzeugen kann (oder ganz am Ende das Bundessozialgericht :-).

So beurteilte ein Landgericht ein Paar mal nach siebzehn Jahren Zusammenlebens nicht als füreinander einstehend - nach eingehender Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Im Extremfall kann aber auch schon nach sieben Tagen die Sache ganz anders aussehen - etwa, wenn Umstände dafür sprechen oder gar Zeugen ein Einstehen der Partner füreinander beschwören ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Dann seid ihr wie andere Studenten auch eine reine Wohngemeinschaft. Jeder wirtschaftet für sich alleine. Das geht sogar auch ohne weiteres, wenn ihr im gleichen Bett schlaft.

Eide Bedarfsgemeinschaft ist erst frühestens nach Ablauf eines Jahres anzunehmen, oder wenn ein gemeinsames Kind da ist.

Du ziehst zu deinem Freund..wer soll euch glauben, daß ihr getrennte Haushalte habt?

guitargirl86 
Beitragsersteller
 18.02.2013, 14:24

Das Jobcenter ;)

treblis  18.02.2013, 14:46
@guitargirl86

Träum weiter.

Getrennte Betten, getrennte Kleiderschränke oder zumindest entsprechend aufgeteilt. Getrennte Zahnpasta, getrenntes Duschgel, getrenntes Shampoo, getrennte Seife, getrennter Kühlschrank, getrennte Putzmittel... Liste kann man ewig fortführen.

Was ihr nicht seid, ist eine Bedarfsgemeischaft.

Was ihr seid, ist eine Haushaltsgemeinschaft. Denn ihr lebt ja im gleichen Haushalt. Nicht mehr und nicht weniger. Bitte lies zu dem Thema auch meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/eheaehnliche-gemeinschaft-bei-hartz-iv