ALG2 - Mietbescheinigung bei Verwandtschaft - eigene Wohnung im gleichen Haus + Freundin - beide ALG2?
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich würde gerne zusammen mit meiner Freundin (beide z.Z ALG2) in die Erdgeschosswohnung im Haus meiner Eltern ziehen (65m² - Kaltmiete ca 300 - 320 €). Meine Freundin bewohnt z.Z eine eigene Wohnung,ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet.Sind beide über 25 Jahre alt.
-Wie muss ein Vermieter bezüglich der Mietbescheinigung vorgehen?
-Sind beide als Hauptmieter einzutragen?
-Müssen 2 Mietbescheinigungen angefertigt werden ( wir gehen zu unterschiedlichen Jobcentern) sprich, 1 Bescheinigung logischerweise wegen Verwandtschaft bejahen,die andere nicht?
-Welche Anträge benötige ich noch?KDU-Antrag z.b?
Hoffe,die gemachten Angaben sind ausreichend,sonst ergänze ich diese natürlich.
Bin Dankbar für jegliche Hilfe und Aufklärung und danke auch vorab für eure Bemühungen!
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1 Antwort
Das Umzugsdatum habt ihr bereits festgelegt ( z.B. 1. April 2017; Kündigungsfrist der Wohnung der Freundin). Die Freundin teilt ihrem Jobcenter den Umzug rechtzeitig mit, das Jobcenter stellt die Zahlung zum gewünschten Zeitpunkt ein. ( letzte Zahlung Ende Februar, für März 2017) . Du teilst deinem Jobcenter rechtzeitig den Einzug deiner Freundin mit, erhälst vermutlich eine Mietbescheinigung. Die Vermieter ( also deine Eltern) füllen die neue Mietbescheinigung aus ( gleiche Daten wie vorher, aber jetzt mit 2 Bewohnern ) und möglichst auch einen schriftlichen Mietvertrag. Stellplatz/Garage oder Einbauküche werden nicht vom Jobcenter bezahlt. Ich gehe davon aus, dass ihr ein Paar ( Lebensgemeinschaft) seid, bei "studentischen Wohngemeinschaften" stellt jeder einen eigenen Antrag. Die Freundin meldet sich bei ihrem neuen Jobcenter an ( sie zieht in deine Bedarfsgemeinschaft ein , Antrag inkl. KdU und ausgefüllte Mietbescheinigung). Antragsteller ist der Ansprechpartner, vermutlich bist du das weiterhin. Es ist also dein Antrag, der mit den Daten deiner Freundin ergänzt wird ( alten Bescheid der Freundin mitnehmen, Krankenversicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer ) Ihr seit nach dem Umzug in der gleichen Bedarfsgemeinschaft, also beim gleichen Jobcenter . ( Leistungsabteilung). Für die Arbeitsvermittlung habt ihr eventuell unterschiedliche Ansprechpartner ( Fallmanager), aber beim gleichen Jobcenter. ### Die Mitarbeiter beantworten auch eure Fragen, aber bitte nicht am 2. Januar vorsprechen ( da möchte jeder fragen, warum das Geld nicht auf dem Konto ist ) Wenn die Freundin aus einer möblierten Wohnung auszieht, kann sie eventuell "Erstausstattung" beantragen, aber vermutlich hast du ja bereits alles. Die Zahlung erfolgt auf das angegebene Konto, du erhälst also normalerweise die Kosten der Unterkunft für 2 Personen und den Regelsatz für beide. Den Antrag "Kosten der Unterkunft"(KdU) füllt ihr aus, damit Kaltmiete, Heizung usw. berechnet werden können. Die Zahlungen an dich (Bedarfsgemeinschaft mit 1 Person) werden eingestellt, die Zahlung für die neue Bedarfsgemeinschaft ( Monat April) kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen bearbeitet wurden. Regelsatz für die 2. Person beträgt nur 80%, nicht wundern. Die angemessenen Kosten der Unterkunft für euren Wohnort kannst du googlen ----- Die Miete solltest du an deine Eltern überweisen, diese müssen die Mieteinnahmen vermutlich versteuern.
Die Regelleistung ( Regelsatz ) beträgt dann 90 % und nicht 80 % und diese steht dann jedem zu,es bekommt also nicht einer den vollen Regelsatz ( derzeit 404 € ) und der andere den gekürzten !
Kosten der Unterkunft: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html