Alg1, mit baby. Wenn die Oma die Betreuung übernimmt?
Hallo! Ich bin momentan 1 Jahr in elternzeit, allerdings bin ich nicht in einem festen Arbeitsverhältnis, sondern beziehe das Basis elterngeld, da ich zu Beginn der Schwangerschaft in einem befristeten Arbeitsvertrag war. D.h wenn ich bis August nächsten Jahres keinen neuen Job finde, falle ich in das alg1.
Jetzt meine frage, alg1 bekomne ich ja nur wenn die kinderbetreuung gewährleistet ist. Heisst das mein Baby muss in die Krippe oder kann auch bspw. Meine Mutter die Betreuung für den kleinen übernehmen? Die ist in Rente und es War eigentlich so geplant dass er bis er 3 ist und in den Kindergarten kommt, bei der Oma bleibt. Ist das möglich?
2 Antworten
Hallo,
Das reicht nicht.
Du musst eine Kinderbetreuungsperson parallel zu deinen Arbeitzeiten (40 h) plus Arbeitsweg (10 h) plus Mittagspausen (5 h) nachweisen, also von 6.00- 18.00 Uhr abends.
Du hast keinen Anspruch nur für eine Teilzeitstelle zu suchen, sondern musst dem Arbeitsmarkt voll zu verfügung stehen, sonst erhälst du nur Alg 2, ....beantrage doch eine Berufliche Weiterbildung ( Meister / Fachwirt) oder eine Umschulung zur Verhinderung deiner Arbeitslosigkeit und Fortführung deinerr Berufslaufbahn, dann passe die zeiten eher....
LG
Ja, das ist möglich. Die Betreuung kann auch durch die Familie übernommen werden, das muss aber nachgewiesen werden. Beispielsweise kann Deine Mutter das schriftlich erklären. Damit stehst Du dem Arbeitsmarkt auch real zur Verfügung, eine der Grundvorraussetzungen für ALG I.
Theoretisch ja. Evtl. hat das Amt auch ein eigenes Formblatt dafür. Du kannst erstmal den Antrag stellen.
Danke für die Antwort. Das heisst meine Mutter kann ein schreiben verfassen in dem sie bestätigt dass sie von bspw. 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr den kleinen in Betreuung hat und das reiche ich mit dem Antrag für das Alg1 mit ein?