Alg1, mit baby. Wenn die Oma die Betreuung übernimmt?

2 Antworten

Hallo,

Das reicht nicht.

Du musst eine Kinderbetreuungsperson parallel zu deinen Arbeitzeiten (40 h) plus Arbeitsweg (10 h) plus Mittagspausen (5 h) nachweisen, also von 6.00- 18.00 Uhr abends.

Du hast keinen Anspruch nur für eine Teilzeitstelle zu suchen, sondern musst dem Arbeitsmarkt voll zu verfügung stehen, sonst erhälst du nur Alg 2, ....beantrage doch eine Berufliche Weiterbildung ( Meister / Fachwirt) oder eine Umschulung zur Verhinderung deiner Arbeitslosigkeit und Fortführung deinerr Berufslaufbahn, dann passe die zeiten eher....

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das ist möglich. Die Betreuung kann auch durch die Familie übernommen werden, das muss aber nachgewiesen werden. Beispielsweise kann Deine Mutter das schriftlich erklären. Damit stehst Du dem Arbeitsmarkt auch real zur Verfügung, eine der Grundvorraussetzungen für ALG I.

jennypascal2012 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 09:55

Danke für die Antwort. Das heisst meine Mutter kann ein schreiben verfassen in dem sie bestätigt dass sie von bspw. 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr den kleinen in Betreuung hat und das reiche ich mit dem Antrag für das Alg1 mit ein? 

deKlaus  28.02.2017, 10:07
@jennypascal2012

Theoretisch ja. Evtl. hat das Amt auch ein eigenes Formblatt dafür. Du kannst erstmal den Antrag stellen.