ich werde ausgesteuert, bin ungekündigt und bekomme noch Urlaubsendgeld. wird dies bei ALG1 angerech

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für die Zeit in der Du das Urlaubsentgeld bekommst zb für 20 Tage bekommst Du kein ALG1. Der Berechnungszeitraum für Dein ALG beginnt erst nach den 20Tagen. Das ist der sogenannte Ruhezeitraum. Die Entscheidung vom November betrifft Dich nicht- Du bekommst ja kein Krankengeld mehr

erst60 
Beitragsersteller
 09.08.2011, 17:57

Ich bekomme noch bis zum 23.8. Krankengeld. Wenn mein Chef mir jetzt dieses Geld zahlt, wäre es dann für mich günstiger?

Maximilian112  09.08.2011, 18:04
@erst60

Das weiß ich nicht ob das möglich ist, aber günstiger wäre es wohl. Aber ob eine Doppelzahlungvon einerseits Krankengeld und andererseits urlaubsgeld legal ist glaube ich nicht. Eine Möglichkeit wäre, das Geld als Abfindung zu bekommen und im Gegenzug auf den Urlaub bzw die Bezahlung des U. zu verzichten. Du hast zwar keinen Anspruch auf Abfindung, aber vielleicht lässt der Chef mit sich reden

und ich hoffe mein Gedankengang ist legal!

Maximilian112  09.08.2011, 18:06
@Maximilian112

Ich bin doch noch beim schreiben,bekomm ich jetzt noch einen Stern? ;-)

Danke, gern geschehen und Gute Besserung

Bei Alg I wird dir nichts abgezogen oder angerechnet.

MRACME  18.08.2011, 11:54

Für den Zeitraum, in dem man Lohn oder Urlaubsentgelt beanspruchen kann, ruht das ALG I, d.h., es verlängert sich nach hinten. Die Frage ist, ob überhaupt ein ALG I Anspruch besteht, denn dieser setzt ja voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Kann man hier nachlessen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html

MM

erst60 
Beitragsersteller
 14.02.2012, 11:52
@MRACME

Heute kann ich sagen, das Urlaubsgeld wurde mir voll angerechnet und das ALG1 hat für ein Viertel Jahr geruht, verschiebt sich also nach hninten, was aber im Endeffekt nichts bringt. Da ich nach Abschluß von ALG1 in Rente gehe. Also hat mein Chef für die Bundesagentur die Bezahlung übernommen, wer kann das noch verstehen?

erst60 
Beitragsersteller
 09.08.2011, 17:44

Gibt es hierfür einen rechtlichen Nach- bzw. Hinweis?

erst60 
Beitragsersteller
 14.02.2012, 11:55
@erst60

Heute kann ich sagen, das Urlaubsgeld wurde mir voll angerechnet und das ALG1 hat für ein Viertel Jahr geruht, verschiebt sich also nach hninten, was aber im Endeffekt nichts bringt. Da ich nach Abschluß von ALG1 in Rente gehe. Also hat mein Chef für die Bundesagentur die Bezahlung übernommen, wer kann das noch verstehen?

Das habe ich gerade gefunden:Kündigen Sie nicht! Urlaubsanspruch haben Sie nicht verloren, mit einer Auszahlung ist es jetzt schwierig, da Sie ja noch Betriebsangehöriger sind. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis einmal beendet werden, werden Sie Ihren Urlaub auch ausgezahlt bekommen. www.123recht.net/ausgesteuert-von-der-Krankenkasse-__f168101.html

erst60 
Beitragsersteller
 18.08.2011, 16:35

Danke für die Antwort, aber dies trift nicht ganz des Pudels Kern. Ich muss meine Frage differenzieren: Ich bin seit 78 Wochen arbeitsunfähig geschrieben nach einer Krebs-OP und 16 Chemo´s. Ich werde nächste Woche von der Krankenkasse ausgesteuert. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich für die letzten 78 Wochen eine komplette Urlaubsabgeltung in bar, vor der Aussteuerung. Nun meine Frage: Wird dieses Geld bei der ALG1-Berechnung berücksichtigt? Ruht das Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit? Oder ist es nicht von Bedeutung, da die Zahlung** vor** dem ALG1-Bezug erfolgte? Ich habe gelesen, dass bei der Berechnung ALG I eine steuer- und sv-pflichtige** Einmalzahlung** (Urlaubsabgeltung) nicht berücksichtigt wird. Aber so richtig schlau werde ich daraus nicht, da mein Fall anders liegt. Vielleicht kennt sich einer sehr gut aus und kann mir helfen? Im Voraus vielen Dank.

glaube der Freibetrag liegt bei 4000 Euro aber frag das Arbeitsamt