ALG1 - Rechtsfrage - Ist ein Bewerbungstraining pflichtig?
Guten Tag,
zuerst einmal alles wichtige zu mir. Ich bin in der Chemiebranche tätig und nun seit 8 Jahren das erste Mal arbeitslos geworden. (Nicht eigenverschuldet, ich habe also keine Sperre o.Ä.) Meine Arbeitslosigkeit startete am 01.03.17. Wohnort: Niedersachsen, Hannover.
Nun hatte ich heute mein zweites Gespräch mit meinem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Ich sag es einfach mal, wie es ist. Mir wurde ein griesgrämiger, älterer Herr zugeteilt.
Dieser meinte sofort, dass meine Bewerbungsunterlagen nicht gut genug ausgebaut seien und das ich mehr dafür tun solle. Nun ist es allerdings so, dass es nicht an jeder Ecke eine Institution gibt, an der ich arbeiten kann.
Dieses Fordern kann ich nicht nachvollziehen. Gefordert waren laut Eingliederungsvereinbarung 8 Bewerbungen. Ich habe 13 akkurate Bewerbungen im letzten Monat geschrieben. 9 Davon Niedersachsenweit, davon 2 Vorstellungsgespräche und 3 Deutschlandweit...eine in die Schweiz.
Ich hatte mich schon vor meiner Arbeitslosigkeit darum bemüht meine Lebensläufe etc. auf Vordermann zu bringen. Habe mich dazu sogar in einem entsprechenden Forum angemeldet.
So nun zu meinem Anliegen:
Heute hatte ich also mein Zweitgespräch und obenstehendes wurde mir zur Last gelegt. Zum Ende hin sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich soll nun 5 Tage die Woche von 10-18 Uhr an einer Maßnahme für Bewerbungshilfen (AVIBA) teilnehmen.
Ich sehe ja wirklich viel ein aber geht das nicht etwas zu weit? Ich möchte nicht sagen, dass das nicht eine gute Sache wäre, aber ich habe auch andere Verpflichtungen, die ich nachkommen muss.
Ich habe die EGV heute so nicht unterschrieben und gesagt, dass ich ihn vorher prüfen wolle.
Versteht mich bitte niemand falsch. Mir liegt es nichts ferner als wieder einen geregelten Arbeitsalltag anzustreben. Aber dann doch bitte mit der Freiheit von Eigeninitiative.
Ach ja und gäbe es die Möglichkeit seinen Vermittler u.U. zu wechseln?
8 Antworten
die egv musst du nicht unterschreiben. wenn du die frist verstreichen lässt zum abgeben, wird man dir in den nächsten tagen diese sache als verwaltungsakt zukommen lassen. dann ist es für dich verpflichtend zur maßnahme zu erscheinen.
ein bewerbungstraining ist nicht verkehrt. gerade wenn deine bewerbung nicht optimal ist, kannst du dort neue impulse bekommen. weiterhin bist du verpflichtet dich auf alles zu bewerben was dich in arbeit bringen könnte u. deinen bedarf senkt oder beseitigt, auch arbeiten die nicht in deinem fachgebiet liegen. deine verpflichtungen beschränken sich darauf das du den ganzen tag damit verwendest, dir arbeit zu suchen - ob das in der chemiebranche oder putzen oder callcenter ist, ist völlig egal. deine anderen verpflichtungen in der freizeit musst du dann eben so planen, dass sie nachrangig sind. würdest du im arbeitsleben auch müssen.
Lange Rede kurzer Sinn:
ja du bist verpflichtet im Rahmen deiner MItwirkepflicht an solchen
Bewerbungstraining's mit zu machen.
Schön wär's, aber den Arbeitsvermittler kannst du nicht wechseln, da er dir zugeteilt wurde. Mach doch mit bei diesem Bewerbungstraining, denn du kannst eventuell davon profitieren. Könnte doch sein, dass deine eigenen Unterlagen verbesserungswürdig sind, sodass du bessere Karten bei deinen Bemühungen um einen neuen Job hättest.
Davon ab kannst du dich jederzeit eigeninitiativ weiter bewerben. Dieses Training soll bloss deine realen Chancen vergrößern, einen guten Job zu erhalten. Die EGV solltest du im eigenen Interesse unterzeichnen. Viel Glück! ;)
Ja, die Maßnahme ist Pflicht...
Die EGV brauchst du nicht unterschreiben, was dir aber nachher zu weiteren Maßnahmen verhilft...(die sind schon mal nachtragend)
Den Sachbearbeiter kann man nicht so einfach wechseln, da muss schon etwas elementares Vorgefallen sein...
Interessanter Artikel dazu.
Ich weiß nicht, inwieweit das verpflichtend ist. Allerdings würde ICH sowas ablehnen.
Nur, weil der Vermittler dieser Meinung ist, muss das ja nicht stimmen.
Zum Wechsel:
Ich saß selbst schon in einer solchen Maßnahme (nannte sich 50+) und es lief tatsächlich so ab, wie im verlinkten Artikel beschrieben. Wir waren ca. 25 Personen - keinerhat dadurch einen Job gefunden.
das ist immer so. da findet man nie einen job durch.