ALG II Wer wird bei Gewerbeanmeldung Informiert?
Hallo,
ich habe ein gutes geschäftskonzept entwickelt und möchte damit ein gewerbe anmelden.(Tragfähig, 2 Experten geben grünes Licht usw.)
Ich habe schon einen Auftrag, der sehr kurzfristig innerhalb der nächsten 2-6 Wochen starten wird. Daher möchte ich jetzt schon das Gewerbe anmelden, um vorbereitet zu sein und kurzfristig reagieren zu können.
Momentan beziehe ich ALGII, und meine Fallmanagerin ist gegen eine Selbstständigkeit. Sie hat mir gedroht alle Zuwendungen zu streichen wenn ich gegen Ihren Willen ein Gewerbe anmelde.
Erfährt das Amt davon wenn ich meine Selbstständigkeit jetzt schon anmelde? (ohne Einkünfte zu erzielen) Ich möchte nicht rechtswidrig handeln, allerdings auch nicht meine Stütze ohne Aufträge verlieren. Natürlich werde ich das Amt informieren sobald der erste Auftrag beginnt / Ich die ersten Einkünfte erziehle.
Kennst sich jemand in diesem bereich aus und kann mir mit ein paar Tipps / Erfahrungen helfen?
lg
8 Antworten
Du kannst ein Gewerbe anmelden wann und wo Du willst! Was ist das denn für eine inkompetente Quereinsteiger- Hilfskraft dort? Alles was Dir Einkünfte bringt kannst Du ohne weiteres anmelden. Die sollten Dich unterstützen und Dir nicht so einen Sch**$$ erzählen.
Melde Dein Gewerbe an und lass dem JC Deinen Gewerbeschein nebst Bescheinigung vom Finanzamt zukommen. Änderungsmitteilung- Termin bei deiner Schikanöse... und sollte sie irgendwas dagegen sagen, dann machst Du ne schöne Fachaufsichts-Beschwerde mit 3 Durchschlägen! (einer für die Presse--- kommt immer gut ;-)
Monatliche Abrechnungen mit Einnahmenüberschuss und bei einer Weiterbewilligung die Anlage EKS ausfüllen. (vorläufiges/abschliessendes Einkommen Selbständiger). Danach rechnen die dann Deinen Bedarf aus. Wenn Du zuviel verdienst hast, musst Du Rückzahlungen machen und wenn zuwenig ,dann gibts ne Nachzahlung. Bis der Laden läuft, achte darauf, dass Du die 400 Euro Grenze nicht überschreitest, denn sonst macht die GKV Mecker.... Sobald Du drüber kommst heisst es : Private Krankenversicherung!
Drücke Dir die Daumen, dass Du die Bundesschnüffler bald los bist. Nur Mut! Ich hab es auch so als Selbständige geschafft!!!!!
Mit einem tragfähigen Konzept und einem entsprechenden Businessplan ist deine Idee sogar förderungswürdig. - Da kann deine Fallmanagerin gar nichts machen. Wende dich an die IHK oder Handwerkskammer (je nach Zuständigkeit) Dort berät man dich.
Es gibt Zuschüsse in Höhe des Arbeitslosengeldes für ein halbes Jahr. Das könnte in deinem Fall vielleicht reichen.
Ich finde es toll, dass du versuchst mit eigenen Ideen aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Lass dich nicht abwimmeln und wende dich bei Problemen an die nächsthöhere Stelle in der Arge. - Ein Brief an das Arbeitsministerium des Landes kann auch helfen. (Brauchst ja noch nicht abschicken, es reicht vielleicht, wenn du deine Beschwerde der Fallmanagerin zeigst.)
manchmal reichst es schon, der Sachbearbeiterin die mit dem hier eingestellten droht, einfach bitten das sie es doch bitte schriftlich geben möchte.
Gewerbeanmeldungen werden automatisch an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Das Gewerbeamt hat darauf auch keinen Einfluss.
§14 Abs. 9 Nr. 5 GewO, vielleicht mal nachlesen!!!
habe ich, allerdings vollständig.
(8) Die zuständige Behörde darf Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermitteln an
- die Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung der in § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genannten Aufgaben, die Übermittlung der Daten ist auf das zur Wahrnehmung der in Satz 1 bezeichneten Aufgaben Erforderliche zu beschränken. § 138 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(9) Darüber hinaus sind Übermittlungen der nach den Absätzen 1 bis 4 erhobenen Daten nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.
Also nix mit automatische Weiterleitung!
Vielleicht solltest du Gesetze lesen nochmal üben. Oder mal richtig Subsumieren. Ich hab das mal gelernt, du anscheinend nicht. Die Behörde darf (=sie tut es auch) Daten regelmäßig (=immer) übermitteln (=weiterleiten) an die Bundesagentur für Arbeit.....
Darüber hinaus (=alles was bis dahin noch nicht aufgezählt wurde)..sind Übermittlungen nach.....nur zulässig, wenn.....
Das trifft aber in dem Fall nicht zu, da es kein "Darüber hinaus"-Fall ist sondern in der Aufzählung enthalten.
Was ist daran so schwer zu verstehen. Wenn man sich mit Gesetzen nicht auskennt, sollte man es halt sein lassen. Das macht mich grad echt wütend!
Glaube an das was du glaubt, dass alle Gewerbeanmeldungen automatisch der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden.
Schönen Tag noch
kleiner Nachtrag
Ausgangsfrage: Wer wird bei Gewerbeanmeldung Informiert?
Antwort:
Das Gewerbeamt meldet die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit soweit erforderlich an folgende Behörden und Institutionen
Finanzamt,
Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer und
Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung).
Sofern Mitarbeiter beschäftiget werden sollen, wird darüber hinaus die gesetzliche Krankenversicherung, das Gewerbeaufsichtsamt und das Arbeitsamt informiert.
Erfährt das Amt davon wenn ich meine Selbstständigkeit jetzt schon anmelde? (ohne Einkünfte zu erzielen) Ich möchte nicht rechtswidrig handeln, allerdings auch nicht meine Stütze ohne Aufträge verlieren.
Wie süß!
Die einzige Person, die rechtswidrig handelt, ist deine Fallmanagerin. Es existiert keinerlei rechtliche Grundlage, dir die Selbständigkeit zu verbieten oder wegen Selbständigkeit Leistungen einzustellen oder zu kürzen.
Kommt die TRulla nochmals dami, sofort Fachaufsichtsbeschwerde.
Wäre ja noch schöner, wenn das asoziale Pack jetzt anfinge, sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen zu wollen! Wer das versucht, bekommt unsere Jobcenter-Knuten zu spüren!
;-)
Bist du dir bewusst, was es heißt selbständig zu sein? Du musst nicht nur soviel erwirtschaften, dass du davon leben kannst, sondern auch selbst deine Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rente bezahlen und auch der Staat (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) hält die Hand hin. Und das jeden Monat, ob du Einnahmen hast oder nicht.
Wenn du heute ein Gewerbe anmeldest, dann kannst du morgen schon loslegen.
Die Rente kannst Du weglassen... Davon siehst Du sowieso nichts wieder! Es sei denn Du bist Künstler, Lehrer oder Seelotse usw... dann MUSST DU! Ansonsten lieber das Geld in Edelmetall anlegen, da hast Du nach der Inflation noch die Chance dass es steigt.
Je weniger der Staat bekommt, desto besser!
Kirchensteuer kannst Du auch weglassen (tritt aus diesem Schmierenverein einfach AUS)
Ansonsten nur Mut! Soooo schwer ist es nun auch wieder nicht! Eine zündende Idee, ein gutes Konzept und ein Gewerbe kann zum Selbstläufer werden. Ich habe es bis zum heutigen Tag nie bereut nicht mehr die Stechuhr betätigen zu müssen....
woher hast denn denn die nicht zutreffende Information her?