Steuerfreibeträge bei Selbstständigkeit?
Hallo zusammen,
eine recht simple Frage, zu welcher ich jedoch sehr gemischte Antworten gefunden habe.
Wenn ich unter 8500€ mit Selbstständigkeit erwirtschafte, also über mein Gewerbe, aber noch anderweitg vollzeit arbeiten gehe, wird mein Gehalt von meiner Arbeit dort rein gerechnet? Beziehen sich diese 8500€ nur auf meine Selbstständigkeit oder auf jegliche Einkünfte?
Vielen Dank.
7 Antworten
Meinst du den Grundfreibetrag? Dieser liegt mittlerweile, für 2019, bei 9168€ (9408€ in 2020). Dabei zählen alle Einkommen von dir, egal ob selbstständig oder angestellt.
Danke, wenn ich mein monatliches Gehalt also ohnehin schon versteuer, wird das dazukommende Einkommen von der Selbstständigkeit wohl sowieso auch versteuert werden müssen.
Durch eine zusätzliche Einnahmequelle wird dein zu versteuerndes Einkommen ja nicht weniger sondern mehr. Wenn du vorher eh schon über dem Grundfreibetrag lagst dann bist du jetzt immer noch darüber.
Genau das hab ich gemeint, danke.
Bei deiner unselbstständigen Tätigkeit ist das Bruttoeinkommen anzugeben und bei der selbstständigen Tätigkeit dein Gewinn😂
Dein Gewinn wird bei der Selbstständigkeit zusätzlich versteuert!
...aber noch anderweitg vollzeit arbeiten gehe, wird mein Gehalt von meiner Arbeit dort rein gerechnet?
Also deine unselbstständige Tätigkeit gibst du in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage N an und dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit in der Anlage G als Einkünfte aus Gewerbebetrieb!
Beide Einkommen werden aufsummiert und anschließend dein Grundfreibetrag (als Single in 2020 aktuell 9.408€) sowie die Werbungskostenpauschale mit 1.000€ + dein Vorsorgeaufwand abgezogen und dies ergibt dein zu versteuerndes Einkommen!
Du hast also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei😂
Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung
Grundfreibetrag
Der Staat geht 2020 davon aus, dass Singles 9.408 Euro im Jahr brauchen, um das Existenzminimum zu sichern – also 784 Euro pro Monat.
Das bedeutet, dass dieser Betrag auf das jährliche Jahreseinkommen gerechnet, steuerfrei bleibt.
Der Grundfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der nicht beantragt werden muss. Er wird bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit:
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Grundsätzlich gilt: alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Einzige Ausnahme: Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung.
Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen brauchen, entfällt für sie auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Dies vereinfacht natürlich die Buchführung, wenn Selbständige gem. der gesetzlichen Bestimmungen als Kleinunternehmer starten.
Den Status Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden!
Nur als Ergänzung: Die Kleinunternehmerregelung ergibt dann keinen Sinn, wenn man überwiegend Geschäfte mit anderen Unternehmern macht. In dem Fall sollte man zur Regelbesteuerung optieren.
Um den Sinn, bzw. Unsinn der Kleinunternehmerregelung bewerten zu können müsste man in der Tat wissen, um welche Art Gewerbe es sich handelt.
Und Kleinunternehmer kennt das Gewerberecht niht.
Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG gibt es sehr wohl, nur kein Kleingewerbe bzw. Nebengewerbe: Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
- Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
- Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 17.500 € pro Jahr (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Wie kannst du voraussetzen, dass Kleinunternehmer keine Kenntnisse im Bezug auf Gewerberecht besitzen?
Richtig, die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG. Das hat aber mit der Gewerbeform, ob Einzelunternehmer oder sonst eine Art der Gewerbeform nichts zu tun.
Das Gewerberecht kennt KEINE Kleinunternehmer. Und selbst das Steuerrecht nicht, es kennt die Kleinunternehmerreglung n. §19 UstG.
Wer sagt das? Wo habe ich das gesagt?
Der Grundfreibetrag, den du wahrscheinlich meinst und der übrigens in diesem Jahr 9.408 € beträgt, bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben verschiedene Einkunftsarten, und die Summe aller Einkünfte aus diesen Einkunftsarten abzüglich Sondernausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnlichen Belastungen und diversen Freibeträgen, ergibt das zu versteuende Einkommen. Liegt das unter dem Grundfreibetrag, entsteht keine Einkommensteuer.
Bitte bedenken: sobald das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, wird das gesammte Einkommen steuerpflichtig. Die 9408e werden nicht abgezogen...
Das wird auf Dein Einkommen aus der anderen Arbeit oben drauf gerechnet. Du hast nicht zweimal den Freibetrag.
Vielen Dank, leider verklickt. Bezieht sich das auf das Brutto oder Nettoeinkommen?