T-shirts selbst gestalten/bemalen und verkaufen, gewerbe notwenig?

5 Antworten

Ja es ist ein Gewerbe notwendig. Das ist garnicht so teuer wie man denkt. Als erstes must du eine Gewerbeanmeldung machen (bei Gemeinde oder Stadt). Dies kostet meistens nicht mehr wie 30€. Dann bekommst du Post vom Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Handelskammer. Beim Fragebogen vom Finanzamt solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht dir eine vereinfachte Buchhaltung in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (gegenüberstellung Einnahmen und Ausgaben) Bei Berufsgenossenschaft und Handelskammer kannst du dich vom Beitrag befreien lassen, dass steht aber auch in den Briefen die man dann bekommt.

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 10:05

danke für denn rat

Dafür solltest du vorsichtshalber lieber ein Gewerbe anmelden, bevor es da noch Ärger gibt. Wie das aber hier schon geschrieben wurde, ist das gar nicht so teuer.

so weit ich weiß, musst du soweit du Einnahmen hierfür erziels ein Gewerbe anmelden. Das mit dem Privatverkauf spielt hier keine Rolle. Muss aber dazu sagen, dass ich mir nicht zu 100% sicher bin. Gibt evtl. auch Freibeträge oder Ähnliches.

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 09:55

achso also ich beschäftige mich auch erst seit guzem damit, ich weiß auch noch nicht wirklich viel, ich hab mich jetzt hier schon etwas durchgelesen, aber nehmen wir mal an ich erziehle damit einen gewinn, und muss ein gewerbe anmelden dann muss ich doch auch gleich zeitig steuern zahlen. sagen wie ich mache einen gewinn von sagen wir mal 50 - 100 € wie viel würde mir eigendlich noch durch die steuern übrig bleiben? und würde es sich überhabt lohnen?

Chaser8855  14.08.2012, 10:02
@schinichi

Bei 50 - 100 € im Monat würde es sich meiner Meinung nach nicht lohnen. Selbst wenn du Gewerbe anmeldest wird das Finanzamt nach max 2 Jahren dir das betreiben des Gewerbes untersagen und es als liebhaberei abtun.

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 10:05
@Chaser8855

war nur eine vorstellung ich versuch es zuerst in klein läden und wenn das gut läuft weiß ich dann schon mal gut bescheid man sollte denk ich mal immer klein anfangen wenn die werke gefallen kann ich denn preiß immernoch heben

ThomBer  14.08.2012, 10:06
@Chaser8855

wird das Finanzamt nach max 2 Jahren dir das betreiben des Gewerbes untersagen


Bitte nicht böse oder gar persönlich nehmen, ABER wo zum Henker holst du deine Infos her? KEIN Finanzamt auf der Welt kann, darf oder würde jemals ein Gewerbe untersagen! hilfe

versuch sie doch erstma in nem laden zuverkaufen also nicht in nem eigenen sondern von jmd anderen je nachdem wie die laufe würd ich mir über website gedanken machn

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 09:48

achso ok wenn das geht also in einem normalen geschäft oder ? danke :)

lillebi2000  14.08.2012, 09:53
@schinichi

in irgendwelchen klamottenläden oder so krimskrams läden halt nich bei modeketten weil die verkaufns eh nich :D

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 09:56
@lillebi2000

hehe ok danke für die info :)

Das was du machen willst gehört zum Bereich der KUNST, denn du gestaltest selbst Kleidung um, bist also als eine Art Designer tätig. UND....Künstler brauchen KEINE Gewerbeanmeldung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! aber natürlich musst du Umsatzsteuer zahlen, wenn du viel (ab 19 t€ pro jahr schätze ich) verdienst (google -->>> Kleinunternehmer)

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 09:58

achso ok danke gut zu wissen

ThomBer  14.08.2012, 10:03
@schinichi

WENN du allerdings nicht künstlerisch tätig bist, sondern nur fertige Grafiken und Buchstaben auf Shirts drucken willst, wie es ja schon viele Läden gibt, dann wäre das natürlich ein normales Gewerbe! Wenn du aber ohne Auftrag sozusagen, wie ein Designer Kleidung veredelst und dann schaust, ob das jemand kaufen will, dann bist du als Künstler tätig.

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 10:07
@ThomBer

nein ich möchte sie schon richtig gestalten also mit pinsel oder meine selbst endworfenen schablonen

ThomBer  14.08.2012, 10:09
@schinichi

cool! dann bist du eindeutig schöpferisch als Künstler tätig und dazu brauchst du keine Gewerbeanmeldung! punkt-aus-basta ;)

VIEL ERFOLG!!!!!

wenn du was fertig hast, zeige Fotos online, vielleicht zuerst bei FB? will sehen :)))

Chaser8855  14.08.2012, 09:57

Falsch. In diesem Fall soll damit gehandelt werden und dies bedarf einer Gewerbeanmeldung. Kleinunternehmerregelung greift bis zu einem Umsatz von 17.500€

schinichi 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 10:02
@ThomBer

hab schon ein schreck gerade bekommen

Chaser8855  14.08.2012, 10:08
@ThomBer

In diesem Fall wird das Finazamt es so nicht akzeptieren. Sonst müsste ich wenn ich sagen wir mal eine Werbeagentur betreibe die lediglich Entwürfe macht ja auch kein Gewerbe anmelden. Es ist und bleibt ein Handel mit Gewinnabsichten und ist somit ANMELDUNGSPFLICHTIG!!!!

ThomBer  14.08.2012, 10:11
@Chaser8855

omg....wie sage ich es ihm bloß schonend?...... Ein Arzt z.B., die ja in der Regel GUT Geld macht.....muss auch kein Gewerbe anmelden! Und ein Küstler genauso wenig. Was ist daran nicht zu verstehen? ich sage das doch nicht, um dich zu ärgern, sondern weil es einfach mal richtig ist.

und das Fin-Amt hat damit zuerst einmal nichts zu tun. die wollen geld verdienen und ob das ein gewerbe ist oder nicht, spielt dabei nicht die rolle.