ALG 1? Bescheid online?

2 Antworten

Das wird nur eine vorläufige Berechnung anhand deiner gemachten Angaben sein, ohne das eine evtl.Sperrzeit berücksichtigt wurde, ein endgültiger Bescheid ist das mit Sicherheit nicht, weil du dich dazu erst einmal am 1 Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden musst, vorher besteht schon mal kein Anspruch auf Leistungen !

Florian288 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 10:13

Ich weiß mann mus eigentlich persönlich erscheinen die Arbeitsbescheigung an sich kann man aber online hochladen und auch den Aufhebungsvertrag ( es gibt woh doch keine Sperre weil dieser geschlossen wurde mit dem Hinweis um der betreibsbedingen Kündigung zuvorzukommen) ...

Aber Na ich weiß nicht da steht Leistungsbescheid und sogar die Kontonummer sieht genau so aus wie der den 2014 bekommen hatte als ich mal 1x Monat ALG bekommen hatte. Hoffe ich hab bis zum 01.8 einen neune Job dann ist es eh egal...Aber Danke für Eure Hilfe

isomatte  28.06.2018, 10:20
@Florian288

Arbeit suchend hast du dich ja schon gemeldet, dann melde dich auf jeden Fall am 1.Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, dann kannst du ganz Sicher sein, man wird dir dann an der Anmeldung schon sagen wie es weiter geht !

Einen Termin zur Abgabe der Arbeitsbescheinigung und persönlichem Gespräch wirst du ja auf jeden Fall dann bekommen.

Wenn die Kündigung innerhalb einer gewissen Zeit eh erfolgt wäre, dann kann natürlich von einer Sperrzeit abgesehen werden.

Bist du sicher, dass es sich um den BESCHEID handelt?
Mit ausgerechneter Leistungshöhe etc. und Rechtsbelehrung?

Florian288 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 07:56

Ja genau steht die Summe usw.

Tamtamy  28.06.2018, 07:58
@Florian288

Dann überprüfe mal die Berechnungen und wenn es so zu stimmen scheint, dann warte einfach ab wie's weitergeht.