Vermittlungsgespräch Arbeitsamt ALG 1 - Suche einen Ausbildungsplatz muss ich?
Hallo
Ich bin nach meiner Ausbildung zum Verkäufer aus betrieblichen Gründen nicht übernommen worden. (Andere Firma aufgekauft)
Nun war ich nach der Ausbildung 5 Monate irgendwo beschäftigt und wurde dort auf Wunsch entlassen. (Damit ich ALG 1 bekomme - eigenkündigung bekommt man ja nichts)
Ich beziehe zurzeit ALG 1 von der Ausbildung und wohne zuhause.
Ich würde sehr gerne das 3.Lehrjahr im Einzelhandel dranhängen.
Morgen muss ich zur Vermittlung. Nun frage ich mich,ob die auf meinen Wunsch eingehen werden oder ob ich einfach Pech hab und die sagen:Nein sie arbeiten da wo es gebraucht wird fertig.
Ich kenn mich damit garnicht aus und km internet steht, dass man oft zum Mindestlohn irgendwo ackern muss da man sonst sperren etc kriegt.
Was wenn ich dort sage nein ich will das 3.lehrjahr machen und mich darauf bewerben?
Das ist das erste mal, dass ich zu so einem Gespräch gehe.
Kann ich da mit entscheiden?
5 Antworten
Ich würde sehr gerne das 3.Lehrjahr im Einzelhandel dranhängen.
.
Warum solltest Du das nicht machen dürfen.
Suche Dir einen Arbeitgeber bei dem Du das machen kannst. Klappt das, hast Du mit dem Arbeitsamt soviel zu tun wie während Deiner bisherigen Ausbildung.
Du wirst dann ja nicht mehr arbeitslos sein und auch kein ALG I bekommen.
Wir leben in einem Freien Land jeder kann quasi tun und lassen was er will, nur die Konsequenzenuss man tragen.
Schau das du Eigenverantwortlich und Schnell einen Ausbildungsbetrieb ab 08/20 findest. Parallel suchst du dir eine TZ oder VZ Stelle für den Zeitraum 02/20 - 07/20. Dann sagt die keiner du solltest jenes machen, damit dieses passiert.
Im übrigen sind die von der Agentur auch meistens auch gut drauf. Also kein Stress.
Naja, natürlich kannst du dir einfach einen Betrieb suchen, welcher dich für dass 3. Ausbildungsjahr aufnimmt. Da hat dass Amt erstmal nichts mitzureden, allerdings werden die versuchen dich in Arbeit zu "vermitteln", ob du jetzt deine Ausbildung verlängern willst oder nicht, interessiert ersmal nicht. Sprich, der Bewerbungspflicht musst du schon nachkommen, wenn du keinen Kürzungen im ALG riskieren willst.
Es macht doch Sinn, das 3. Lehrjahr noch zu machen. Du hast danach mehr Chancen, Verdienst mehr und zahlst entsprechend höhere Beiträge. Mach denen klar, dass du aktiv eine Firma suchst, bei der du das Jahr noch machen kannst, dann wird sicher keiner was dagegen haben.
Du hast dich für einen Beruf entschieden der etwas anders läuft und musst deswegen wo anders das 3 te jahr machen da hat dir kein amt was zu verbieten ! In Anderen berufe sind 3-4 Lehrjahre üblich!
2 Du musst nicht für den Mindestlohn arbeiten wen du was anderes findest! Merhr als sagen wo du dich bewerben soltes kann das Amt gar nicht!
Im Grundgesetz steht du hast das recht auf freie Berufswahl !
Was anderes wäre es erst nach der Fertigen ausbildung Dan ist egal welchen Beruf du erworben hast!