Vermieter hat mich rausgeschmissen: Darf er das?

6 Antworten

Typisches primitives Machtverhalten einer Person, die meint als Vermieter rechtlich über Mietern zu stehen und das Recht einfach mal frei ins Blaue hinein zu interpretieren.

Ein Vermieter kann bei einen rechtsgültig bestehenden Mietvertrag, der nicht ordentlich aufgehoben oder gekündigt wurde, keinen Mieter eigenständig abmelden.

Das geht wenn dann nur bei Auszug des Mieters und dann auch erst nach einigen Wochen. Weil das Abmelden immer erst einmal Sache des Mieters ist.

Zunächst müssen die gesetzlichen Kündigungsgründe erfüllt sein. Zum Beispiel mindestens 2 Monatsmieten in Verzug oder innerhalb von 2 Jahren immer mal wieder unpünktliche Mietzahlungen.

Oder sonstige erhebliche Gründe, die schwer ins Gewicht fallen. Ständig die Hausordnung missachtet, den Hausfrieden mehrmals oder einmalig erheblich gestört usw. . Hier müssen aber schriftliche Abmahnungen erfolgt sein.

Dann muss dir ordentlich schriftlich per Brief gekündigt werden. Er darf dich nicht einfach so raus schmeißen. Kündigt er das noch einmal gegenüber dir an, obwohl keine Kündigungsgründe vorliegen und nötigt er dich zu einer Handlung ( "Auszug bis 1.01.2016, sonst knallts!" "Du kommst ab 1.01.2016 nicht mehr rein!" ), dann rufst du sofort die Polizei.

Auch wenn er es dir noch mal sagen sollte, rufst du die Polizei. ( kein Notruf ) Zeigst den Vermieter wegen Nötigung nach § 240 StGB an und bittest die Polizei auf deinen Vermieter einzuwirken. Die Polizei kann den Vermieter ihre rechtliche Auffassung mitteilen und den Vermieter quasi vor rechtlichen Konsequenzen warnen.

In einem neuen Bundesland wäre ein anderes Jobcenter zuständig. Du müsstest dich erstmal vom alten Jobcenter abmelden. So das du vom alten keine Leistungen mehr erhältst. Dein Regelsatz kannst du aber behalten, da er dir so oder so zusteht.

Gutefragerinnn 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 18:38

Ich verstehe vielen dank. Ich werde mich einfach abmelden wenn ich wo anders mietfrei unterkomme. wie ist das wenn ich bei verwandten wohne und die wohnen zur miete und wollen das ich einen teil davon übernehme solange ich da wohne kommt das jobcenter dafür auf 

TopMoralRecht  30.12.2015, 18:59
@Gutefragerinnn

Ja, kommt es. Schwierig wird es jedoch wenn einer dieser Verwandten auch Alg 2 bezieht.

Georg63  30.12.2015, 19:10
@TopMoralRecht

Ob die ALG2 beziehen ist egal - wichtig ist, dass sie untervermieten können (freies separates Zimmer) und dürfen (schriftliche Genehmigung des Vermieters).

ChristianLE  30.12.2015, 15:22

Zunächst müssen die gesetzlichen Kündigungsgründe erfüllt sein.

Den braucht der Vermieter nach § 573a (2) BGB nicht.

Die Polizei kann den Vermieter ihre rechtliche Auffassung mitteilen und den Vermieter quasi vor rechtlichen Konsequenzen warnen.

wird in der Praxis aber nie durchgeführt. Das setzt nämlich voraus, dass die Polizei im Mietrecht bewandert ist. Das ist sehr selten der Fall.

TopMoralRecht  30.12.2015, 15:38
@ChristianLE

wird in der Praxis nie durchgeführt.

Als ob man für alle Polizisten sprechen kann!

Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform.

Entweder muss ein Grund angegeben sein oder die Voraussetzung der erleichterten Kündigung.

Einfach so rausschmeißen  der Vermieter nicht.

Ich habe einen Vertrag aber grade nicht zur Hand

Den solltest Du suchen und kopieren und vorsichtshalber einer Person eine Kopie geben.

Sollte der Vermieter die Schlösser tauschen und Dir den Zugang verwehren kannst Du folgendes machen:

- Polizei rufen und mittels der Polizei Zugang zur Mietsache bekommen. Ausweis/ Mietvertrag sollte man vorlegen, dann sit die sache ganz schnell geregelt.

oder 

- Man kündigt fristlos wegen Entzug der Mietsache und kann ggf. Schadenersatz fordern.

Ich werde mich einfach abmelden wenn ich wo anders mietfrei unterkomme.

Wenn Du einfach ausziehst musst Du trotzdem Miete zahlen; nur in oben genannten Fall ist keine Miete mehr fällig.

 Andernfalls gilt:

Willst Du ausziehen musst Du schriftlich kündigen.

sorry deine Frage ist etwas daneben gestellt. Hast du einen Mietvertrag mit dem Vermieter? Wenn der Vermieter in der Wg wohnt ist es wohl Untermiete.

Ohne hier Kenntnisse über deinen Mietvertrag zu kennen, kann ich da wenig sagen drüber. Lese mal deinen Mietvertrag- eine Kündigung per SMS ist mal ein Witz, egal welcher Vertrag hier existiert.

Gutefragerinnn 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 18:40

Ja ich habe einen Mietvertrag mit dem Eigentümer. Sie wohnt auch in der Wohnung es ist eine WG wie gesagt. Den Mietvertrag habe ich nicht zur Hand. Ich werde mich einlesen. Danke also per sms ist nicth gültig.

bruno75015  31.12.2015, 11:40
@Gutefragerinnn

du solltest deinen Mietvertrag finden, aber wenn es eine normale Whg. ist, nicht möbliert, da gelten andere Fristen, geht da unter 3 Monaten Kündigungsfrist nichts. Du kannst mal bei einem Anwalt anrufen, ggf. bekommst du da als Harz4 ler eine Rechtsberatung. Ich glaube die kostet nicht viel. Einfach mal informieren.

Du darfst einfach die Bude mit deinem Schlüssel aufschließen und wieder reingehen. Lass die anderen in Ruhe - keine Kommunikation, auf keine Ansprache reagieren.

Geh in dein Zimmer und gut ist. Das darf nach wie vor niemand ohne deine Erlaubnis betreten.

Solange du keine fristgerechte Kündung schriftlich vorliegen hast, brauchst du nicht ausziehen.

Suche in Ruhe nahc einer neuen Unterkunft und regle das nächste Woche mit dem Jobcenter.

Gutefragerinnn 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 18:42

Das wird Zoff geben ich trau mich kaum hin. Ok mach ich danke. Eine Frage wäre noch offen. Wenn ich wo anders unterkomme muss ich evtl Miete beisteuern bei Verwandten die wohnen aber auch zur Miete zahlt das jobcenter dann auch meinen Mietanteil bis ich Arbeit habe? Dürfen die mir überhaupt einen Mietvertrag machen meine Verwandten die Wohnung gehört ja der Stadt.

Georg63  30.12.2015, 19:07
@Gutefragerinnn

Das Jobcenter zahlt nur Miete laut Vertrag. Wenn deine Verwandten von ihrem Vermieter die Genehmigung bekommen, ein Zimmer an dich unterzuvermieten, dann dürfte das kein Problem sein - ansonsten geht das nicht.

Besser du suchst dir eine eigene Wohnung mit angemessener Miete und lässt dir vor Vertragsabschluss vom Jobcenter die Kostenübernahme bestätigen. Falls die Wohnung mehr kostet als die bisherige Miete, brauchst du zwingend eine gültige schriftliche Kündigung deines derzeitigen Vermieters.

Bekam eine SMS, dass ich ab dem 01.01.2016 abgemeldet werde von der Wohnung. Darf er das?

Eine Kündigung (Auch bei WG's) bedarf immer der Schriftform. Eine Kündigung per SMS ist unwirksam.

Grundsätzlich kann Dich der Vermieter auch grundlos kündigen, wenn dieser die Wohnung ebenfalls bewohnt. Die Kündigungsfristen hängen davon ab, ob Du ein möbliertes Zimmer (mindestens Bett und Kleiderschrank) oder ein unmöbliertes Zimmer gemietet hast.

Ist ersteres der Fall, kann zum 15. des Monats zum Ende des gleichen Monats gekündigt werden. Gibt es keine Möbel im Zimmer, geltend die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB, in dem Fall mindestens 3 Monate.

Gutefragerinnn 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 18:45

Es ist ein möbliertes Zimmer bzw. Mitbenutzung Bad Küche Wohnraum usw. Also müsste sie mich jetzt per Brief kündigen zum 15. Januar

Gutefragerinnn 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 18:38

Aber dann schriftlich also per Brief oder?