ALG 2 kein Einstandswille
Mein Freund zieht am 01.02. zu mir ich bekomme noch Hartz 4 da ich zuwenig verdiene. Er verdient sehr gut. Das Amt sagte mir zwar mündlich das es die Regelung gibt das man ein Jahr zusammen leben darf ohne das etwas angerechnet wird, man erklärt somit das man nicht füreinander eingesteht, getrennte Konten hat und sich nicht gegenseitig unterstützt. Wer hat Erfahrung damit?
5 Antworten
Die Auskunft, die Du bekommen hast, ist richtig. Ihr müßt lediglich erklären, daß ihr keine "Einstehens- und Veranwortungsgemeinschaft" seid. Nach einem Jahr müßtet ihr auch den Nachweis führen, wenn ihr dann immer noch so behandelt werden wollt. Lies dazu bitte auch meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/eheaehnliche-gemeinschaft-bei-hartz-iv
Dein Freund verdient sehr gut, zieht bei Dir ein und das "Amt" soll weiter alle Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes tragen?
Sicher, unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Schonfristen, allerdings wirst Du gute Argumente brauchen.
Und wenn Dir H4 gestrichen wird, fällt auch sofort Deine Krankenversicherung weg!
Strategisch wäre es sicher vernünftiger, wenn Dein Freund nicht bei Dir einzieht
"Er ist Polizeibeamter und verdient wirklich gut und will auch für alle Kosten aufkommen ."- Für alle seine Kosten, meinst du bestimmt. Käme er auch für deine / Sohns Bedarfe oder die gesamten Unterkunftskosten auf, wäre ja von einer Einstehensgemeinschaft auszugehen.
Wir sind aber keine Einstehgemeinschaft weil ich nicht von seinem Geld leben möchte.
Jo, das hatte ich ja auch so aufgefasst. Deshalb klang es etwas missverständlich, dass du schriebst, er wolle für alle Kosten aufkommen. ;)
Es ist völlig okay, wenn Du nicht von seinem Geld leben möchtest. Aber wenn ich es richtig interpretiere, heißt "Freund" hier nicht Kumpel, sondern Partner und zu einer Partnerschaft gehört auch das gegenseitige Einstehen. Nicht in erster Linie materiell, klar - aber ...
Bzgl. des Leistungsanspruchs beim ALG2 (um den es ja hier geht) ist aber eben nur das finanzielle / wirtschaftliche Einstehen gemeint und relevant.. und nicht die persönliche Liebesbeziehung als solche. Die ist für den Leistungsanspruch uninteressant. Und einem Paar, das nicht miteinander verheiratet und somit einander auch nicht gesetzlich unterhaltspflichtig ist, ist es völlig selbst überlassen, wie es diese Seite seiner Beziehung regeln möchte. (Und wenn man sich anschaut, wieviele Paare sich ständig wegen des Geldes in den Haaren liegen, wohl auch keine ganz schlechte Idee, getrennte Kasse zu machen außer bei den Festkosten..)
Ui, das ist ja mal richtig lobenswert, dass die ARGE das von sich aus als Information rausgibt und nicht direkt zu zwangsverheiraten versucht :) -
Falls Ihr unverheiratet zusammenzieht, um eine 2er- Bedarfsgemeinschaft / BG mit gegenseitigem wirtschaftlichem Einstehen und freiwilligem gegenseitigem Unterhalt zu gründen (wobei dann das Vermögen und Einkommen deines Freundes von der ARGE zukünftig mitberücksichtigt werden wird), wird er Mitglied deiner BG, es wird für euch beide der reduzierte Partner-Regelsatz angesetzt (je 323 €); es gelten bei der Wohnung die angemessene Miete / qm für zwei Personen, und sein anrechenbares Einkommen und Vermögen abzgl. Freibeträgen wird entsprechend bei euer beider Bedarf berücksichtigt. -
Wenn Ihr aber als unverheiratetes Paar zusammenlebt, kein gemeinsames Kind habt, wenn Ihr (außer bei den Wohnkosten u. Grundnahrungsmitteln) getrennt wirtschaftet, getrennte Konten habt, nicht über das Vermögen u.Einkommen des anderen verfügen könnt u. einander auch in Notzeiten nicht finanziell unterstützt, dann bildet Ihr keine Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft, sondern lebt als Paar im finanziellen Sinne wie eine Wohngemeinschaft zusammen. In dem Fall bildest du in eurer gemeinsamen Wohnung weiter eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft, hast weiterhin Anspruch auf deinen vollen Regelsatz und (für deinen hälftigen Anteil an den gemeinsamen Unterkunftskosten) hast Anspruch auf die vor Ort max. angemessenen Unterkunftskosten / Quadratmeter für 1 Person.
Sein Einkommen u.Vermögen darf in dem Fall von der ARGE weder erfragt noch fiktiv angerechnet werden; er muss lediglich seinen (1/2) Anteil der Unterkunftskosten selber übernehmen und hat ansonsten mit deinem ALG2-Bezug nichts zu tun.
(Das gilt übrigens auch nach mehr als 1 Jahr Zusammenlebens ! Nur kehrt sich nach 1 Jahr die Beweislast um: Ihr müsst dann belegen können, dass tatsächlich kein gemeinsames Wirtschaften etc. vorliegt, z.B. durch getrennte Mietanteils- Zahlungsnachweise / Versicherungen/ Kaufbelege etc.)
Insofern liegt es allein an euch, ob er für dich aufkommen muss bzw. will - oder nicht.
(Grundlage für das Ganze ist übrigens § 7 Abs 3 Nr. 3c SGB II)
Genauso verhält es sich. Mein 18jähriger Sohn der in Ausbildung steht wohnt auch noch bei mir. So wie Du es beschrieben hast, so hat es mir die Arge beschrieben. Und genauso haben wir es schriftlich bestätigt.
Genau. Und der Sohn ändert nur die o.a. Verteilung der Unterkunftskosten (kopfanteilig je 1/3) und ggf. die Größe deiner BG. Bis 25 J. gehört dein Sohn grundsätzlich noch zu deiner BG, solange er seinen Bedarf nicht durch eigenes Einkommen decken kann.
Die Hälfte der Wohnkosten wird dein Freund tragen müssen. Aber du bekommst bis zu einem Jahr deinen Regelsatz weiter.
Er muss ein drittel tragen, weil mein Sohn noch bei mir wohnt der zu seiner Ausbildungsvergütung noch Hartz 4 erhält.
Ich bin so froh, wenn wir hoffentlich bald von der Arge weg sind und diese nie mehr wieder sehen.
elo-forum.org
Bitte lasst Euch ordentlich beraten damit Du nicht auf einmal ohne Geld und Krankenversicherung dastehst.
Wir haben beide bestätigt und unterschrieben das wir keine Einstandsgemeinschaft bilden sondern eine Wohngemeinschaft, das wir getrennte Konten und getrennte Haushaltführung haben, keiner für den anderen aufkommt und Sorge trägt, es kein gemeinsames Sparbuch oder Kontovollmacht gibt und wir somit nicht füreinander Einstehen.
Das werde ich morgen abgeben und ich hoffe, das für die Arge damit alle Fragen abgeklärt sind.
So lange du noch Leistungen erhältst, bist du auch noch versichert.
Mit dem Begriff "Wohngemeinschaft" wäre ich im Umgang mit der ARGE etwas vorsichtig - da sie daraus gerne eine WG wie z.B. bei Studenten ableiten und sich dann an dem gemeinsamen Schlafzimmer stoßen. Ihr lebt finanziell zwar tatsächlich im Sinne einer WG zusammen, und rechnerisch käme es eh auf Dasselbe raus, ob Ihr eine WG wie Studenten bilden würdet oder als Paar ohne Einstehen zusammenlebt - aber um da unnötiges Nachfragen und wohlmöglich ARGE- Hausbesuch und blabla zu vermeiden, würde ich statt "Wohngemeinschaft" einfach schreiben "leben ohne Wirtschafts- / Einstehensgemeinschaft in der gemeinsamen Wohnung" , und auf der Formularanlage VE eben alles verneinen.
Perfekt, habe soeben alles umgeändert. Super! Vielen Dank!
Doch er muss bei mir einziehen, weil er seine Wohnung gekündigt hat und die Scheidung von seiner Frau läuft und das ist alles auch gut so. Er ist Polizeibeamter und verdient wirklich gut und will auch für alle Kosten aufkommen, mein Job wird evtl. im Sommer aufgestockt, sodaß ich dann sowieso von der Arge weg bin, bis dahin halt diese Lösung