Hartz4 - Kürzung durch einmaliges Fernbleiben bei der Maßnahme

7 Antworten

Ändern wir doch die Situation einmal dahin gehend, dass wir "Amt" durch "Arbeitgeber" ersetzen.

Wenn ich nicht zur Arbeit erscheine (und dies auch nicht vorher mit dem AG abstimme), weil ich die Verlobte zum Arzt begleite, fehle ich unentschuldigt und kann dafür abgemahnt werden.

Beim Amt ist es genauso.

Mit entsprechender Ankündigung und Vorlage einer Bescheinigung wäre eine Freistellung sicherlich möglich gewesen.

Dauerte der Arztbesuch denn den ganzen Tag? Ich finde es seltsam, dass man wegen Begleitung zum Arzt den ganzen Tag bei der Maßnahme fehlen muss.

Ist es überhaupt möglich gleich eine Kürzung zu bekommen oder muss vorher eine bzw 2 Abmahnungen erfolgen?

Blödsinn. Das wäre ja ein Freibrief, dass man zweimal patzen darf.

Nun frage ich mich ob ich eine Kürzung bekommen könnte oder ist dies ein wichtiger Grund der das Fehlen entschuldigt?

Es KANN ein wichtiger Grund sein. Allerdings hast du in jedem Fall den Grund nachzuweisen. Dieses wirst du nur durch eine kurze Bestätigung des behandelnden Arztes können.

Ist es überhaupt möglich gleich eine Kürzung zu bekommen oder muss vorher eine bzw 2 Abmahnungen erfolgen?

NEIN

Eine Maßnahme unterliegt i.d.R. nicht den arbeitsvertragsrechtlichen Bestimmungen und die Sanktionierbarkeit ergibt sich zum einen direkt ausdem Gesetz und zum anderen aus diversen Unterlagen, die du vom Amt bekommenhaben solltest.

ABER:

Ich würde GEGEN jeden Sanktionsbescheid zunächst einmal Widerspruch einlegen, denn eine Vielzahl ist FORMAL FALSCH, weil die Rechtsfolgenbelehrung nicht den rechtlichen Ansprüchen genügt (nicht einzelfallbezogen genug ist; so fehlen z.B. oft Fristen bzgl. der Zählwirkung) und den JC regelmäßig von den Sozialgerichten um die Ohren gehauen wird.

Du hättest dir aus diesem Grund einen Krankenschein ausstellen lassen können bzw. ein ärztliches Attest wegen der Begleitung zum Arzt. Dann gäbe es keine Probleme. Evtl solltest du dies schnellstens noch nachholen (vor allem, wenn deine Freundin akut erkrankt war und du vorher nicht Bescheid sagen konntest).

Dann hätte ich an deiner Stelle auch gleich den Maßnahmeträger angerufen, damit sie wissen, dass sie heute mit dir nicht rechnen können. So macht man das normalerweise auch im Beruf.

Ob du eine Sanktion bekommst, liegt daran, ob der Maßnahmeträger die Entschuldigung für dein Fehlen akzeptiert und es anderenfalls dem JobCenter meldet. Mit einem ärztlichen Attest bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.

wenn du von der arbeit fernbleibst bekommst du auch kein geld. wenn sie nicht allein zum arzt konnte kann der arzt bestätigen das du dabei sein musstest

Das kommt ein wenig auf den Träger der Maßnahme an. Die meisten Träger sehen das relativ locker und melden so etwas nicht gleich der ARGE. Ansonsten ist es natürlich besser, den Träger vorher zu informieren.